2787/AB XXI.GP
Eingelangt am: 13.11.2001
BM für Inneres
Die Abgeordneten zum Nationalrat REINDL
und Kollegen haben am 13. September
2001 unter der Nummer 2800/J an mich eine schriftliche Anfrage gemäß
§ 91 des
Geschäftsordnungsgesetzes
1975 betreffend “Absperrgitter" gerichtet.
Diese Anfrage
beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie
folgt:
Zu Frage 1:
Absperrgitter werden bei allen Bundespolizeidirektionen und Landesgendarmerie -
kommanden gelagert.
Zu Frage 2:
Die Absperrgitter wurden bei den
Landesgendarmeriekommanden im Jahr 2000 30
mal und im Jahr 2001
bis dato 41 mal, bei den Bundespolizeidirektionen sowohl im
Jahr 2000 als auch im Jahr 2001 ca. 400 mal zur Erfüllung
sicherheitspolizeilicher
Aufgaben im Rahmen
des polizeilichen Sicherheits - und Ordnungsdienstes sowie bei
diversen Veranstaltungen (Sport, Kultur,
Politik uäm.) verwendet.
Zu Frage 3:
Absperrgitter wurden in den Jahren
2000/2001 an private Veranstalter insgesamt 105
mal unentgeltlich und
6 mal gegen Entgelt (ATS 20,-- pro Gitter und Tag) zur
Verfügung
gestellt.
Unentgeltlich wurden Absperrgitter
für Veranstaltungen diverser Institutionen wie
Universitäten,
Österreichisches Rotes Kreuz, United Nations Gala, Wiener Fest-
wochen, “Rettet
den Stephansdom" sowie Sportveranstaltungen, abgegeben. Die
unentgeltliche Abgabe
erfolgte im öffentlichen Interesse, da dadurch die Anzahl der
eingesetzten Sicherheitsorgane verringert werden konnte.
Zu Frage 4:
Die Abgabe von Absperrgittern wurde von den Landesgendarmeriekommanden und
Bundespolizeidirektionen im eigenen Bereich veranlasst.
Ich habe beauftragt, die
Sinnhaftigkeit und Zweckmäßigkeit einer Abgabe von
Tretgittern an
Private, einer eingehenden Prüfung zu unterziehen.