2787/AB XXI.GP

Eingelangt am: 13.11.2001

 

BM für Inneres

 


Die Abgeordneten zum Nationalrat REINDL und Kollegen haben am 13. September
2001 unter der Nummer 2800/J an mich eine schriftliche Anfrage gemäß § 91 des
Geschäftsordnungsgesetzes 1975 betreffend “Absperrgitter" gerichtet.

Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie
folgt:

Zu Frage 1:

Absperrgitter werden bei allen Bundespolizeidirektionen und Landesgendarmerie -

kommanden gelagert.

Zu Frage 2:

Die Absperrgitter wurden bei den Landesgendarmeriekommanden im Jahr 2000 30
mal und im Jahr 2001 bis dato 41 mal, bei den Bundespolizeidirektionen sowohl im
Jahr 2000 als auch im Jahr 2001 ca. 400 mal zur Erfüllung sicherheitspolizeilicher
Aufgaben im Rahmen des polizeilichen Sicherheits -  und Ordnungsdienstes sowie bei
diversen Veranstaltungen (Sport, Kultur, Politik uäm.) verwendet.


Zu Frage 3:

Absperrgitter wurden in den Jahren 2000/2001 an private Veranstalter insgesamt 105
mal unentgeltlich und 6 mal gegen Entgelt (ATS 20,-- pro Gitter und Tag) zur
Verfügung gestellt.

Unentgeltlich wurden Absperrgitter für Veranstaltungen diverser Institutionen wie
Universitäten, Österreichisches Rotes Kreuz, United Nations Gala, Wiener Fest-
wochen, “Rettet den Stephansdom" sowie Sportveranstaltungen, abgegeben. Die
unentgeltliche Abgabe erfolgte im öffentlichen Interesse, da dadurch die Anzahl der
eingesetzten Sicherheitsorgane verringert werden konnte.

Zu Frage 4:

Die Abgabe von Absperrgittern wurde von den Landesgendarmeriekommanden und

Bundespolizeidirektionen im eigenen Bereich veranlasst.

Ich habe beauftragt, die Sinnhaftigkeit und Zweckmäßigkeit einer Abgabe von
Tretgittern an Private, einer eingehenden Prüfung zu unterziehen.