2792/AB XXI.GP

Eingelangt am: 15.11.2001

 

 


BUNDESMINISTER FÜR LANDESVERTEIDIGUNG

 

 

 

 

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Dietachmayr, Genossinnen und Genossen haben am 26. September 2001 unter der Nr. 2815/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend "Stationierung der ,Draken' bzw. ,Drakennachfolger' in Hörsching" gerichtet. Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

Zu 1:

Nein. Derzeitige Planungen gehen auf Grund der momentanen Gegebenheiten von keiner Auflassung des Flughafens Graz-Thalerhof aus.

Zu 2:

Seitens des österreichischen Bundesheeres wird für die Mitbenützung des Flughafens Graz-Thalerhof keine Pacht entrichtet, sondern das Entgelt an die Betreiberfirma bemisst sich nach einem Prozentsatz der jeweils gültigen Landegebühren.

Zu 3:

Nein. Eine permanente Stationierung von “Draken" am Flughafen Linz-Hörsching ist nicht vorgesehen.


Zu 4 und 5:

Entfällt.

Zu 6:

Nein, die Entscheidung über die Standortfrage ist noch offen.

Zu 7:

Entfällt.

Zu 8:

Auf Grund meiner vorstehenden Ausführungen erübrigt sich eine Beantwortung dieser Frage. Im Übrigen werden Entscheidungen über die Stationierung von Einsatzmitteln ausschließlich nach militärischen Notwendigkeiten getroffen.

Zu 9:

Die derzeitige Planungen gehen von einer Größenordnung von 23 Hubschraubern der Type AB 212 und der Masse der 29 Stück umfassenden SAAB 105 Flotte aus. Im Falle der Realisierung der geplanten Beschaffung von Transportflugzeugen wäre deren Stationierung auch im Hinblick auf die in Hörsching vorhandenen Gegebenheiten zu beurteilen.