2797/AB XXI.GP

Eingelangt am: 16.11.2001

 

 


BUNDESMINISTERIUM FÜR SOZIALE SICHERHEIT UND GENERATIONEN

 

 

 

 

Sehr geehrter Herr Präsident!

Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 2911/J der Abgeordneten Heidrun Silhavy und Genossinnen wie folgt:

Zur Frage 1:

Ausgehend von einem einheitlichen Arbeitnehmerbegriff wird für die versicherten Dienstnehmer grundsätzlich nur mehr ein Sozialversicherungsträger für die Pen­sionsversicherung zuständig sein. Dadurch werden sich die Serviceleistungen ver­bessern und es werden Doppelgleisigkeiten vermieden.

Zu den Fragen 2 bis 5:

Die erfolgsrechnungsmäßigen Bundeszuschüsse des Jahres 2000 haben sich wie folgt entwickelt:

 

 

Bundesmittel (Bun-desbeitrag und Aus-gleichszulagen-ersätze)

 

(in Mio.S)

 

Leistungen im Jahresdurchschnitt

 

Bundesmittel pro monatlicher Pen­sionsleistung

(in Schilling)

 

PVA

der Arbeiter

 

24.212

 

970.360

 

1.782

 

PVA

der Angestellten

 

10.242

 

602.093

 

1.215

 

SVA

der Bauern

 

15.880

 

190.546

 

5.952

 

SVA der gewerb-lichen Wirtschaft

 

14.920

 

155.290

 

6.863

 


Zu den Fragen 6 und 7:

Im Jahresdurchschnitt 2000 waren in der Sozialversicherungsanstalt der gewerb­lichen Wirtschaft 264.484 Personen und in der Sozialversicherungsanstalt der Bauern 195.198 Personen pensionsversichert.

Zur Frage 8:

Durch die Fusion wird sich die dienstrechtliche Stellung der betroffenen Mitarbeiter nicht verändern. Ganz im Gegenteil, durch die Ausnützung von Synergien wird sich die Situation für die Mitarbeiter sogar verbessern.

Zu den Fragen 9 und 10:

Die Belegschaften und ihre Vertretungen zu informieren und in den jeweiligen Prozess einzubinden ist Aufgabe der Dienstgeber. Ob diese das getan haben - ent­zieht sich meiner Kenntnis. Der Entwurf einer 59. Novelle zum ASVG wurde am 19.10.2001 zur Begutachtung versendet, wobei auch die Arbeitnehmervertretungen in das Begutachtungsverfahren eingebunden sind.

Zur Frage 11:

Von meiner Seite aus hat es keine Angriffe auf das Dienstrecht der Sozialversiche­rungsbediensteten gegeben und auch die Fusion stellt keinen Angriff auf dieses Dienstrecht dar.

Im Übrigen darf darauf verwiesen werden, dass das Dienstrecht der Sozialversiche­rungsbediensteten im Rahmen von Kollektivverträgen vom Hauptverband mit den zuständigen Gewerkschaften ausgehandelt wird.

Zu den Fragen 12 und 13:

Mittel- und langfristig kann von einem Einsparungspotential bei den Verwaltungs-kosten von rd. 10% ausgegangen werden. Eine exaktere Schätzung kann aber erst dann vorgenommen werden, wenn die im Entwurf einer 59. Novelle zum ASVG vor-gesehenen Ausschüsse einen jeweiligen Bericht z. B. über die zukünftige Personal-situation vorgelegt haben.

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