2797/AB XXI.GP
Eingelangt am: 16.11.2001
BUNDESMINISTERIUM FÜR SOZIALE SICHERHEIT UND GENERATIONEN
Sehr geehrter Herr Präsident!
Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 2911/J der Abgeordneten Heidrun Silhavy und Genossinnen wie folgt:
Zur Frage 1:
Ausgehend von einem einheitlichen Arbeitnehmerbegriff wird für die versicherten Dienstnehmer grundsätzlich nur mehr ein Sozialversicherungsträger für die Pensionsversicherung zuständig sein. Dadurch werden sich die Serviceleistungen verbessern und es werden Doppelgleisigkeiten vermieden.
Zu den Fragen 2 bis 5:
Die erfolgsrechnungsmäßigen Bundeszuschüsse des Jahres 2000 haben sich wie folgt entwickelt:
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Bundesmittel (Bun-desbeitrag und Aus-gleichszulagen-ersätze)
(in Mio.S)
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Leistungen im Jahresdurchschnitt
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Bundesmittel pro monatlicher Pensionsleistung (in Schilling)
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PVA der Arbeiter
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24.212
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970.360
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1.782
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PVA der Angestellten
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10.242
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602.093
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1.215
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SVA der Bauern
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15.880
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190.546
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5.952
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SVA der gewerb-lichen Wirtschaft
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14.920
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155.290
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6.863
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Zu den Fragen 6 und 7:
Im Jahresdurchschnitt 2000 waren in der Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft 264.484 Personen und in der Sozialversicherungsanstalt der Bauern 195.198 Personen pensionsversichert.
Zur Frage 8:
Durch die Fusion wird sich die dienstrechtliche Stellung der betroffenen Mitarbeiter nicht verändern. Ganz im Gegenteil, durch die Ausnützung von Synergien wird sich die Situation für die Mitarbeiter sogar verbessern.
Zu den Fragen 9 und 10:
Die Belegschaften und ihre Vertretungen zu informieren und in den jeweiligen Prozess einzubinden ist Aufgabe der Dienstgeber. Ob diese das getan haben - entzieht sich meiner Kenntnis. Der Entwurf einer 59. Novelle zum ASVG wurde am 19.10.2001 zur Begutachtung versendet, wobei auch die Arbeitnehmervertretungen in das Begutachtungsverfahren eingebunden sind.
Zur Frage 11:
Von meiner Seite aus hat es keine Angriffe auf das Dienstrecht der Sozialversicherungsbediensteten gegeben und auch die Fusion stellt keinen Angriff auf dieses Dienstrecht dar.
Im Übrigen darf darauf verwiesen werden, dass das Dienstrecht der Sozialversicherungsbediensteten im Rahmen von Kollektivverträgen vom Hauptverband mit den zuständigen Gewerkschaften ausgehandelt wird.
Zu den Fragen 12 und 13:
Mittel- und langfristig kann von einem Einsparungspotential bei den Verwaltungs-kosten von rd. 10% ausgegangen werden. Eine exaktere Schätzung kann aber erst dann vorgenommen werden, wenn die im Entwurf einer 59. Novelle zum ASVG vor-gesehenen Ausschüsse einen jeweiligen Bericht z. B. über die zukünftige Personal-situation vorgelegt haben.
Beilagen
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