2798/AB XXI.GP
Eingelangt am: 16.11.2001
BUNDESMINISTERIUM FÜR INNERES
Die Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Partik-Pablé und Kollegen haben am 17. September 2001 unter der Nummer 2802/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend “Fuhrpark der Verkehrsabteilung in Niederösterreich" gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:
Zu Frage 1:
Der Verkehrsabteilung des Landesgendarmeriekommandos für Niederösterreich sind insgesamt 84 Kraftfahrzeuge zugewiesen, von denen drei einen Kilometerstand von mehr als 350.000 zum Stichtag 29. September 2001 aufwiesen.
Zu Frage 2:
Die Kosten für Wartung und Pflege dieser Kraftfahrzeuge bewegen sich unter
Berücksichtigung der durch die Verwendung im Exekutivdienst entstehenden höheren
Belastung sowie der zurückgelegten Kilometerleistung in einem hiefür üblichen Rahmen und
sind im Verhältnis zu einer Neuanschaffung vertretbar. Bei Anfall einer größeren Reparatur,
deren Vornahme unwirtschaftlich wäre, wird ein solches Dienstkraftfahrzeug vorzeitig
ausgeschieden.
Zu Frage 3:
In den anderen Bundesländern stellt sich die Situation bei den Verkehrsabteilungen folgend
dar:
Bundesland
|
Anzahl der Kfz, insgesamt
|
davon über 350.000 Km
|
Burgenland
|
36
|
0
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Kärnten
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60
|
0
|
Oberösterreich
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77
|
2
|
Salzburg
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46
|
1
|
Steiermark
|
67
|
7
|
Tirol
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47
|
0
|
Vorarlberg
|
30
|
0
|
Zu Frage 4:
Der Austausch aller 13 Dienstkraftfahrzeuge mit einem Kilometerstand von mehr als 350.000
ist bereits geplant, und zwar werden davon zehn - darunter auch die drei der
Verkehrsabteilung des Landesgendarmeriekommandos für Niederösterreich - im Rahmen des
Kfz-Beschaffungsverfahrens 2001 und die restlichen drei im Rahmen des Kfz-
Beschaffungsverfahrens 2002 durch Neufahrzeuge ersetzt.
Das Kfz-Beschaffungsverfahren 2001 wird derzeit über die neu gebildete
Bundesbeschaffungs GmbH nach den Bestimmungen des Bundesvergabegesetzes
abgewickelt. Dabei ist anzumerken, dass sich dadurch die Auslieferung der Kraftfahrzeuge
verzögern wird. Alle genannten Dienstkraftfahrzeuge waren zum Stichtag 29. September
2001 verkehrs-und betriebssicher.