2799/AB XXI.GP
Eingelangt am: 16.11.2001
Dr. Ernst STRASSER Bundesminister für Inneres
Die Abgeordneten zum Nationalrat Rudolf PARNIGONI und Genossinnen haben am 26.9.2001 unter der Nummer 2867/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend “Nachbesetzung der Planstelle des Kommandanten der Sicherheitswacheabteilung Wien-Favoriten" gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:
Zu Frage 1:
In der Bezug habenden Nachbesetzungsangelegenheit hat die ständige Begutachtungskommission, und zwar Hofrat Dr. Leo LAUBER, OR Dr. Werner TRAWNICEK, Obstlt Robert HAAS und Cheflnsp Franz PAIL, am 9.3.2001 getagt.
Zu Frage 2:
Der Begutachtungskommission erschienen von den Bewerbern Oberst Karl SCHADLER als “in höchstem Ausmaß"; Oberst Hartmut BRATENGEYER, Obstlt Günter DORRER, Major Marius GAUSTERER, Major Hannes GULNBREIN, Obstlt Walter KASZELIK sowie Obstlt Johann WLASCHITZ als “in hohem Ausmaß" geeignet.
Zu Frage 3:
Dazu darf grundsätzlich darauf hingewiesen werden, dass ein Gutachten seinem Wesen nach ein Beweismittel darstellt und damit wie jedes andere Beweismittel einer entsprechenden Würdigung durch die zur Entscheidung berufenen Stelle zu unterziehen ist.
Bezüglich der konkret für diese Entscheidung maßgebenden Gründe siehe Beantwortung zu Frage 8.
Zu Fragen 4. 5. 6 und 7: Ja.
Zu Frage 8:
Unter Berücksichtigung der in der Ausschreibung der BPD Wien vom 26.1.01 geforderten
Bewerbungsvoraussetzungen und unter besonderer Bedachtnahme auf die unter Punkt 5
geforderten Fähigkeiten und im Hinblick auf die vorliegenden Laufbahndarstellungen aller
Bewerber wurde Oberst Hartmut BRATENGEYER im Sinne des § 4 Abs. 3 BOG 1979 als der
persönlich und fachlich Geeignetste ernannt.
Bezüglich der Bevölkerungsgröße des Bezirkes und der damit anfallenden polizeilichen
Tätigkeiten stellt gerade die Innehabung des SW-Kommandos Wien-Favoriten hohe
Anforderungen an die Führungskompetenz des Kommandanten.
Oberst BRATENGEYER hat auf Grund seiner langjährigen polizeilichen Erfahrung in verschiedenen Kommandofunktionen und unter besonderer Berücksichtigung des § 45 Abs 1 des Beamten-Dienstrechtsgesetzes 1979 seine hohe Führungskompetenz in der Praxis bewiesen. In Anwendung des § 4 Abs 3 BOG 1979 und unter Beachtung des Umstandes, dass Oberst BRATENGEYER der an Lebensjahren Ältere ist, war daher er mit der Funktion des Kommandanten der Sicherheitswacheabteilung Wien-Favoriten zu betrauen.
Zu Frage 9: Ja.