2805/AB XXI.GP
Eingelangt am: 20.11.2001
Die Bundesministerin
- für auswärtige
Angelegenheiten
Die Abgeordneten zum
Nationalrat Dr. Caspar Einem und Genossinnen und Genossen
haben am 26. September 2001 unter der Zahl 2846/J-NR/2001 an mich eine
schriftliche
parlamentarische Anfrage
betreffend die Verhaftung eines Kärntner Geschäftsmannes
durch slowenische Organe am Loiblpass eingebracht.
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu Frage 1:
Ja
Zu Frage 2:
Ja
Zu Frage 3:
Es liegt keine unterschiedliche Behandlung vor.
Zu Frage 4 bis 7:
Das Bundesministerium für auswärtige
Angelegenheiten hat wie in allen Fällen die
Bundesministerien für Inneres und für Justiz als zuständige
Fachressorts von der
Verhaftung routinemäßig in Kenntnis gesetzt, sie über die
Entwicklung des Verfahrens auf
dem Laufenden gehalten und Vormerkungen weder erfragt noch erhalten.
Zu Frage 8:
Waffenbesitz ist keine Voraussetzung für konsularische Betreuung.
Zu Frage 9:
Die Frage betrifft keinen Gegenstand der Vollziehung
des Bundes im Bereich des
Bundesministeriums
für auswärtige Angelegenheiten.
Zu Frage 10:
Diese Beurteilung ist nicht Gegenstand der Vollziehung
des Bundes im Bereich des
Bundesministeriums
für auswärtige Angelegenheiten.
Zu Frage 11:
Die Betreuung hilfebedürftiger Österreicher
im Ausland gehört zu den konsularischen
Aufgaben der Vertretungsbehörden und ist schon bisher sichergestellt.