2805/AB XXI.GP

Eingelangt am: 20.11.2001

 

 


Die Bundesministerin
- für auswärtige Angelegenheiten

Die Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Caspar Einem und Genossinnen und Genossen
haben am 26. September 2001 unter der Zahl 2846/J-NR/2001 an mich eine schriftliche
parlamentarische Anfrage betreffend die Verhaftung eines Kärntner Geschäftsmannes
durch slowenische Organe am Loiblpass eingebracht.

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

Zu Frage 1:

Ja

Zu Frage 2:

Ja

Zu Frage 3:

Es liegt keine unterschiedliche Behandlung vor.

Zu Frage 4 bis 7:

Das Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten hat wie in allen Fällen die
Bundesministerien für Inneres und für Justiz als zuständige Fachressorts von der
Verhaftung routinemäßig in Kenntnis gesetzt, sie über die Entwicklung des Verfahrens auf
dem Laufenden gehalten und Vormerkungen weder erfragt noch erhalten.


Zu Frage 8:

Waffenbesitz ist keine Voraussetzung für konsularische Betreuung.

Zu Frage 9:

Die Frage betrifft keinen Gegenstand der Vollziehung des Bundes im Bereich des
Bundesministeriums für auswärtige Angelegenheiten.

Zu Frage 10:

Diese Beurteilung ist nicht Gegenstand der Vollziehung des Bundes im Bereich des
Bundesministeriums für auswärtige Angelegenheiten.

Zu Frage 11:

Die Betreuung hilfebedürftiger Österreicher im Ausland gehört zu den konsularischen
Aufgaben der Vertretungsbehörden und ist schon bisher sichergestellt.