281/AB XXI.GP

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Gerhard Kurzmann und Genossen haben am

2. März 2000 unter ZL.449/J - NR/2000 an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage

betreffend Österreichisches Konsulat in Timisoara gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

 

Zu 1:

 

Die Errichtung eines Berufskonsulates in Timisoara/Temesvar kommt aus budgetären

Erwägungen derzeit leider nicht in Frage. Um die Beziehungen zu Westrumänien zu

intensivieren, ist daher die Errichtung eines österreichischen Honorarkonsulates in

Timisoara/Temesvar vorgesehen. Ein Kandidat für den Posten des Honorarkonsuls

konnte bereits ausfindig gemacht werden, und mit der Eröffnung dieses Honoraramtes ist

- soweit sich dies abschätzen läßt - noch in diesem Jahr zu rechnen. Dieser Schritt wird

zu einer weiteren Intensivierung der österreichisch - rumänischen Beziehungen beitragen.

Das Honorarkonsulat Timisoara/Temesvar wird auf Grund der Schengen - Bestimmungen

nicht über Sichtvermerksbefugnis verfügen, doch wird nach Errichtung dieses

Honoraramtes die Sichtvermerkserteilung - wie vergleichbare Fälle zeigen - rasch und

problemlos abgewickelt werden können. Die Sichtvermerkswerber werden durch das

Honorarkonsulat entsprechend beraten werden, die Anträge werden daraufhin durch das

Honorarkonsulat an die zuständige Österreichische Botschaft in Bukarest weitergeleitet

werden, wo dann eine bevorzugte Erledigung stattfinden wird. Von der Errichtung des

Honorarkonsulates Timisoara/Temesvar und den vorgesehenen Maßnahmen auf dem

Gebiet der Sichtvermerkserteilung werden somit insbesondere auch die in dieser Region

lebenden zahlreichen Altösterreicher profitieren.