281/AB XXI.GP
Die Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Gerhard Kurzmann und Genossen haben am
2. März 2000 unter ZL.449/J - NR/2000 an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage
betreffend Österreichisches Konsulat in Timisoara gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu 1:
Die Errichtung eines Berufskonsulates in Timisoara/Temesvar kommt aus budgetären
Erwägungen derzeit leider nicht in Frage. Um die Beziehungen zu Westrumänien zu
intensivieren, ist daher die Errichtung eines österreichischen Honorarkonsulates in
Timisoara/Temesvar vorgesehen. Ein Kandidat für den Posten des Honorarkonsuls
konnte bereits ausfindig gemacht werden, und mit der Eröffnung dieses Honoraramtes ist
- soweit sich dies abschätzen läßt - noch in diesem Jahr zu rechnen. Dieser Schritt wird
zu einer weiteren Intensivierung der österreichisch - rumänischen Beziehungen beitragen.
Das Honorarkonsulat Timisoara/Temesvar wird auf Grund der Schengen - Bestimmungen
nicht über Sichtvermerksbefugnis verfügen, doch wird nach Errichtung dieses
Honoraramtes die Sichtvermerkserteilung - wie vergleichbare Fälle zeigen - rasch und
problemlos abgewickelt werden können. Die
Sichtvermerkswerber werden durch das
Honorarkonsulat entsprechend beraten werden, die Anträge werden daraufhin durch das
Honorarkonsulat an die zuständige Österreichische Botschaft in Bukarest weitergeleitet
werden, wo dann eine bevorzugte Erledigung stattfinden wird. Von der Errichtung des
Honorarkonsulates Timisoara/Temesvar und den vorgesehenen Maßnahmen auf dem
Gebiet der Sichtvermerkserteilung werden somit insbesondere auch die in dieser Region
lebenden zahlreichen Altösterreicher profitieren.