2813/AB XXI.GP

Eingelangt am: 21.11.2001

 

BM für soziale Sicherheit und Generationen

 

 


BUNDESMINISTERIUM
FÜR SOZIALE SICHERHEIT UND GENERATIONEN

 

Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische Anfrage der
Abgeordneten Edeltraud Lentsch und Kollegen betreffend Frauenberatungsstel-
len im Burgenland, Nr. 2850/J, wie folgt:

Fragen 1 bis 3:

Folgende Einrichtungen im Burgenland werden als Familienberatungsstelle nach
dem Familienberatungsförderungsgesetz gefördert und haben in den Jahren 1998
bis 2001 die aus der nachstehenden Tabelle ersichtlichen Förderungsbeträge erhal-
ten:

Adresse

 

Rechtsträger

 

Förderung 1998

 

Förderung 1999

 

Förderung 2000

 

Förderung 2001

 

Mattersburg
Michael Koch
Str. 24

 

Land Burgen-
land

 

157.000,00

 

153.000,00

 

153.000,00

 

153.000,00

 

Neusiedl am
See, Eisen-
städter Str.

 

Land Burgen-
land

 

206.000,00

 

140.000,00

 

164.000,00

 

164.000,00

 

Oberwart,
Hauptplatz

 

Land Burgen-
land

 

180.000,00

 

132.000,00

 

132.000,00

 

168.000,00

 

Eisenstadt, St.
Rochus-Straße

 

Caritas Diözese
Eisenstadt

 

174.000,00

 

195.000,00

 

270.000,00

 

339.000,00

 

Jennersdorf
Hauptplatz 2

 

Caritas Diözese
Eisenstadt

 

-

 

-

 

100.000,00

 

122.500,00

 

Güssing

 

Verein Frauen
für Frauen

 

196.000,00

 

168.000,00

 

199.000,00

 

246.500,00

 

Oberwart, Spi-
talgasse

 

Verein Frauen
für Frauen

 

145.600,00

 

178.000,00

 

254.000,00

 

498.500,00

 


Oberwart,
Hauptplatz

 

VHS d.Bgld
Kroaten

 

133.000,00

 

123.000,00

 

128.000,00

 

129.000,00

 

Neusiedl/See,
Ob.Hauptstr.

 

Der Lichtblick

 

250.000,00

 

258.716,78

 

463.000,00

 

567.500,00

 

Oberpullendorf,
Augasse 23

 

Frauenbera-
tungsstelle

 

200.000,00

 

159.000,00

 

220.000,00

 

240.000,00

 

Eisenstadt
Franz Schubert
PI5

 

Bgld Familien-
bund

 

 

 

 

 

94.000,00

 

189.000,00

 

Eisenstadt

 

Verein OASE

 

-

 

-

 

-

 

240.000,00

 

Aus den Förderungsmitteln für Frauenprojekte erhielten die nachstehend angeführ-
ten Einrichtungen in den Jahren 1998 bis 2001 folgende Subventionen:

Adresse

 

Rechtsträger

 

Förderung 1998

 

Förderung 1999

 

Förderung 2000

 

Förderung 2001

 

Güssing

 

Verein Frauen
für Frauen

 

600.000,00

 

600.000,00

 

600.000,00

 

600.000,00

 

Oberwart, Spi-
talgasse

 

Verein Frauen
für Frauen

 

600.000,00

 

600.000,00

 

600.000,00

 

600.000,00

 

Mattersburg

 

die TÜR

 

597.782,00

 

600.000,00

 

600.000,00

 

600.000,00

 

Eisenstadt

 

die TÜR

 

600.000,00

 

600.000,00

 

600.000,00

 

600.000,00

 

Neusiedl/See,
Ob.Hauptstr.

 

Der Lichtblick

 

599.608,00

 

600.000,00

 

600.000,00

 

600.000,00

 

Oberpullendorf,
Augasse 23

 

Frauenbera-
tungsstelle

 

600.000,00

 

600.000,00

 

600.000,00

 

600.000,00

 

Eisenstadt

 

Verein OASE

 

-

 

532.600,00

 

532.600,00

 

für das Jahr 2001
liegt bis dato kein
Antrag vor

 

Frage 4:

Für die Anerkennung und Förderung als Familienberatungsstelle nach dem Famili-
enberatungsförderungsgesetz, BGBI. Nr. 80/1974 i.d.g.F, müssen zunächst die in
diesem Gesetz definierten Voraussetzungen (Beraterinnenqualifikationen, Öffnungs-
zeiten, Gemeinnützigkeit der Trägerorganisation u.a.) erfüllt werden. Darüberhinaus
muss jede Beratungsstelle während eines von meinem Ressort festgesetzten Prüf-
zeitraums, der üblicherweise zumindest ein halbes Jahr dauert, in der praktischen
Arbeit den Bedarf nach einer neuen Familienberatungsstelle sowie die Einhaltung
der gesetzlichen Voraussetzungen nach dem Familienberatungsförderungsgesetz
nachweisen. Während dieses Prüfzeitraums wird die Einhaltung der Auflagen des
Familienberatungsförderungsgesetzes bei jeder neuen Stelle auch durch unange-
meldete Besichtigung vor Ort durch die Mitarbeiterinnen meines Ressorts überprüft.

Alle Förderungsmittel für Frauenprojekte werden auf der Grundlage der geltenden
Grundsätze der “Allgemeinen Rahmenrichtlinien" des Bundesministeriums für Finan-


zen vergeben. Bei den in der Beantwortung zu den Fragen 1 bis 3 angeführten aus
den Förderungsmitteln für Frauenangelegenheiten geförderten Vereinen handelt es
sich um Beratungseinrichtungen, deren Tätigkeit im Sinne der Bundesabgabenord-
nung gemeinnützig und nicht auf Gewinn ausgerichtet ist.

Frage 5:

Die Förderungsmittel aus der Familienberatungsförderung werden zur Finanzierung
der Personalkosten der in den Beratungsstellen tätigen Beraterinnen verwendet.

Im Jahr 2000 konnten in den geförderten Familienberatungsstellen im Burgenland
mit 2681 Klientinnen insgesamt 4710 Beratungsgespräche geführt werden. Die
Auswertung der anonymisierten Beratungsstellendokumentationen für das Jahr 2000
vermittelt folgendes Bild der Beratungsinhalte:

 

 

Anz. Beratun-
gen

 

Anteil in Pro-
zent

 

Trennung/Scheidung-Besuchsrecht-Unterhalt

 

1003

 

21

 

Psychische Probleme

 

597

 

13

 

Erziehung-Kinderbetreuung-Schule-Ablösung v. Kindern

 

508

 

11

 

Paarkonflikt-Kommunikation-Rollenverteilung-Sexualität

 

406

 

8,5

 

Rechtliche Probleme ohne Schei-
dung/Unterhalt/Besuchsrecht

 

403

 

8,5

 

Finanzielle-wirtschaftliche-Wohnungsprobleme

 

359

 

7,5

 

Gewalt in der Familie-Mißbrauch-Mißhandlung

 

329

 

7

 

Beruf-Arbeitslosigkeit-Wiedereinstieg

 

307

 

6,5

 

Sonstige Konflikte im familiären Umfeld

 

283

 

6

 

Schwangerschaft-Empfängnisregelung-Wunschkind

 

121

 

2,5

 

Traumatische Erlebnisse

 

112

 

2,5

 

Medizinische Probleme

 

99

 

2

 

Alkohol-Drogen-sonstige Süchte

 

81

 

2

 

Migrantlnnen-psychische-rechtliche-finanzielle Probleme

 

55

 

1

 

Behinderung

 

28

 

0,5

 

Sekten-Weltanschauungsfragen

 

19

 

0,5

 

Aus den Förderungsmitteln für Frauenprojekte werden sowohl Personal- als auch
Sachkosten subventioniert.

Frage 6:

Die Familienberatungsstellen haben jeweils halbjährlich über ihre Tätigkeit mittels
eines vom Ressort zur Verfügung gestellten Abrechnungsprogrammes zu berichten.
Die Abrechnung der Förderungsgelder erfolgt über Tätigkeits(Stunden)aufzeich-
nungen der Beraterinnen und anonymisierte Aufzeichnungen zu den Inhalten der
Beratungsgespräche und den beratenen Klientinnen. Diese Daten bilden die Grund-
lage für die in der Beantwortung zu Frage 5 bekanntgegebenen Auswertungen.


Die Abrechnung der Förderungsmittel für Frauenprojekte erfolgt anhand der jährlich
vorzulegenden Tätigkeitsberichte samt Originalbelegen zu sämtlichen getätigten
Ausgaben.