2816/AB XXI.GP

Eingelangt am: 22.11.2001

 

 


BUNDESMINISTER

FÜR LAND- UND FORSTWIRTSCHAFT,
UMWELT UND WASSERWIRTSCHAFT

Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Sima und GenossInnen haben am
26.9.2001 an mich eine schriftliche Anfrage mit der Nr. 2859/J betreffend “atomares
Zwischenlager für die AKWs Isar unweit der österreichischen Grenze" gerichtet. Ich
beehre mich, diese wie folgt zu beantworten:

ad 1-9

Vom deutschen Bundesamt für Strahlenschutz ist über Antrag der E.ON Energie AG
vom 23. 2. 2000 ein atomrechtliches Genehmigungsverfahren gem. § 6 des
deutschen Atomgesetzes über die Genehmigung der Aufbewahrung von
Kernbrennstoffen in einem Zwischenlager am Standort der Kraftwerke Isar in Bayern,
Gemeinde Niederaichbach, anhängig. Im Zuge dieses Verfahrens wird auch eine
Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) durchgeführt. Die Verfahrensunterlagen lagen
in Bayern vom 24. 4. bis 25. 6. 2001 zur Einsicht auf, ein öffentlicher
Erörterungstermin hat bereits im September stattgefunden.

Obwohl in Art. 7 der UVP-Richtlinie 85/337/EWG idF 97/11/EG vorgesehen, wurde
das Vorhaben Österreich nicht notifiziert. Das Bundesministerium für Land- und
Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft (BMLFUW) erfuhr Mitte Mai von der
Durchführung des Genehmigungsverfahrens und ersuchte mit Schreiben vom 18. 5.
2001 die hiefür vorgesehene Kontaktstelle, das deutsche Bundesministerium für
Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit in Berlin, um Notifikation des Vorhabens.


Diese Notifikation erfolgte erst am 1. 8. 2001 mit Schreiben des Bundesamtes für
Strahlenschutz.

Seit diesem Zeitpunkt läuft daher ein grenzüberschreitendes UVP-Verfahren gem.
Art. 7 der UVP-Richtlinie. Es wurden sofort alle Schritte ergriffen, um eine effektive
Beteiligung Österreichs und der österreichischen Öffentlichkeit, wie von der Richtlinie
und vom österreichischen UVP-G 2000 vorgesehen, sicherzustellen. Die Bundeslän-
der Oberösterreich, Salzburg und Tirol führen in Koordination mit dem BMLFUW eine
Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 10 Abs. 6 UVP-G 2000 durch. Zu diesem Zweck
wurden die gesamten von Deutschland übermittelten Unterlagen zum Vorhaben (Ge-
nehmigungsantrag, Kurzbeschreibung, Umweltverträglichkeitsuntersuchung, Sicher-
heitsbericht) auf der Homepage des Umweltbundesamtes und der beteiligten Lan-
desregierungen veröffentlicht sowie bei den Ämtern der Landesregierungen und den
Bezirksverwaltungsbehörden zur Einsichtnahme aufgelegt. Vom 10. 9. bis 12. 11.
2001 konnte jedermann in diese Unterlagen Einsicht nehmen und schriftliche Ein-
wendungen an das Bundesamt für Strahlenschutz richten. Auf diese Einsichtnahme
und die Möglichkeit zur Erhebung von Einwendungen wurde durch Kundmachung in
der Wiener Zeitung am 3.9.2001 sowie in jeweils zwei im jeweiligen Bundesland weit
verbreiteten Tageszeitungen am 1. bzw. am 3. 9. 2001 hingewiesen.

Gleichzeitig hat das BMLFUW in Zusammenarbeit mit den beteiligten Ländern
ExpertInnen damit beauftragt, für die österreichische Bundesregierung eine
Stellungnahme zu dem Vorhaben auszuarbeiten. Diese Stellungnahme wird dem
Bundesamt für Strahlenschutz übermittelt werden.

Das Bundesamt für Strahlenschutz hat bereits zugesagt, dass für österreichische
EinwenderInnen ein eigener Erörterungstermin organisiert wird. Dieser
Erörterungstermin kann frühestens am 12. 12. 2001 stattfinden. Gem. Art. 7 Abs. 4
der UVP-Richtlinie hat Österreich das Recht auf Konsultationen vor Erteilung einer


Genehmigung. Mein Ressort wird sich bei diesen Konsultationen auf höchstem
fachlichen Niveau einbringen und die Interessen Österreichs in bestmöglicher Weise
vertreten.

Den in der Anfrage enthaltenen Vorwurf der Untätigkeit weise ich somit entschieden
zurück.

ad 10-13

Grundsätzlich ist festzuhalten, dass die geänderte Entsorgungsstrategie
Deutschlands dazu führen wird, dass sich die Zwischenlagerung abgebrannter
Brennelemente an den Kraftwerksstandorten über mehrere Jahrzehnte ausdehnen
wird. Diese Lager werden in der Regel in ihrer Kapazität so bemessen sein, dass sie
alle während der geplanten Betriebsdauer anfallenden abgebrannten Brennelemente
aufnehmen können. Dieses Entsorgungskonzept, insbesondere seine möglichen
Auswirkungen auf Österreich, wurde bereits - auch im Beisein von Vertretern
Bayerns und österreichischer Bundesländer - anlässlich von Expertentagungen im
Rahmen des bilateralen “Nuklearinformationsabkommens" erörtert. Darüber hinaus
werden Österreichs Bedenken auch im Rahmen des Meinungsaustausches und der
Zusammenarbeit mit dem deutschen Bundesumweltministerium thematisiert. Wie
bereits oben ausgeführt, habe ich alle erforderlichen Veranlassungen getroffen, um
sowohl österreichischen Bürgerinnen und Bürgern eine Verfahrensbeteiligung zu
ermöglichen, als auch auf Regierungsebene Österreichs Sicherheitsinteressen
bestmöglich zu vertreten.

Der Bundesminister: