2816/AB XXI.GP
Eingelangt am: 22.11.2001
BUNDESMINISTER
FÜR LAND- UND
FORSTWIRTSCHAFT,
UMWELT UND WASSERWIRTSCHAFT
Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Sima
und GenossInnen haben am
26.9.2001 an mich eine schriftliche Anfrage mit der Nr. 2859/J betreffend
“atomares
Zwischenlager für die AKWs Isar unweit der österreichischen
Grenze" gerichtet. Ich
beehre mich, diese wie folgt zu beantworten:
ad 1-9
Vom deutschen Bundesamt für
Strahlenschutz ist über Antrag der E.ON Energie AG
vom 23. 2. 2000 ein atomrechtliches Genehmigungsverfahren gem. § 6 des
deutschen Atomgesetzes über die Genehmigung der Aufbewahrung von
Kernbrennstoffen in einem Zwischenlager am Standort der Kraftwerke Isar in
Bayern,
Gemeinde Niederaichbach, anhängig. Im Zuge dieses Verfahrens wird auch
eine
Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) durchgeführt. Die
Verfahrensunterlagen lagen
in Bayern vom 24. 4. bis 25. 6. 2001 zur Einsicht auf, ein öffentlicher
Erörterungstermin hat bereits im September stattgefunden.
Obwohl in Art. 7 der UVP-Richtlinie
85/337/EWG idF 97/11/EG vorgesehen, wurde
das Vorhaben Österreich nicht notifiziert. Das Bundesministerium für
Land- und
Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft (BMLFUW) erfuhr Mitte Mai von der
Durchführung des Genehmigungsverfahrens und ersuchte mit Schreiben vom 18.
5.
2001 die hiefür vorgesehene Kontaktstelle, das deutsche Bundesministerium
für
Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit in Berlin, um Notifikation des
Vorhabens.
Diese Notifikation erfolgte erst am 1. 8.
2001 mit Schreiben des Bundesamtes für
Strahlenschutz.
Seit diesem Zeitpunkt läuft daher ein
grenzüberschreitendes UVP-Verfahren gem.
Art. 7 der UVP-Richtlinie. Es wurden sofort alle Schritte ergriffen, um eine
effektive
Beteiligung Österreichs und der österreichischen Öffentlichkeit,
wie von der Richtlinie
und vom österreichischen UVP-G 2000 vorgesehen, sicherzustellen. Die
Bundeslän-
der Oberösterreich, Salzburg und Tirol führen in Koordination mit dem
BMLFUW eine
Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 10 Abs. 6 UVP-G 2000 durch. Zu
diesem Zweck
wurden die gesamten von Deutschland übermittelten Unterlagen zum Vorhaben
(Ge-
nehmigungsantrag, Kurzbeschreibung, Umweltverträglichkeitsuntersuchung,
Sicher-
heitsbericht) auf der Homepage des Umweltbundesamtes und der beteiligten Lan-
desregierungen veröffentlicht sowie bei den Ämtern der
Landesregierungen und den
Bezirksverwaltungsbehörden zur Einsichtnahme aufgelegt. Vom 10. 9. bis 12.
11.
2001 konnte jedermann
in diese Unterlagen Einsicht nehmen und schriftliche Ein-
wendungen an das Bundesamt für Strahlenschutz richten. Auf diese
Einsichtnahme
und die Möglichkeit zur Erhebung von Einwendungen wurde durch Kundmachung
in
der Wiener Zeitung am
3.9.2001 sowie in jeweils zwei im jeweiligen Bundesland weit
verbreiteten Tageszeitungen am 1. bzw. am 3. 9. 2001 hingewiesen.
Gleichzeitig hat das BMLFUW in
Zusammenarbeit mit den beteiligten Ländern
ExpertInnen damit beauftragt, für die österreichische Bundesregierung
eine
Stellungnahme zu dem Vorhaben auszuarbeiten. Diese Stellungnahme wird dem
Bundesamt für Strahlenschutz übermittelt werden.
Das Bundesamt für Strahlenschutz hat bereits zugesagt, dass
für österreichische
EinwenderInnen ein eigener Erörterungstermin organisiert wird. Dieser
Erörterungstermin kann frühestens am 12. 12. 2001 stattfinden. Gem.
Art. 7 Abs. 4
der UVP-Richtlinie hat Österreich das Recht auf Konsultationen vor
Erteilung einer
Genehmigung. Mein Ressort wird sich bei
diesen Konsultationen auf höchstem
fachlichen Niveau einbringen und die Interessen Österreichs in
bestmöglicher Weise
vertreten.
Den in der Anfrage enthaltenen Vorwurf der
Untätigkeit weise ich somit entschieden
zurück.
ad 10-13
Grundsätzlich ist festzuhalten, dass
die geänderte Entsorgungsstrategie
Deutschlands dazu führen wird, dass sich die Zwischenlagerung abgebrannter
Brennelemente an den Kraftwerksstandorten über mehrere Jahrzehnte
ausdehnen
wird. Diese Lager werden in der Regel in ihrer Kapazität so bemessen sein,
dass sie
alle während der geplanten Betriebsdauer anfallenden abgebrannten
Brennelemente
aufnehmen können. Dieses Entsorgungskonzept, insbesondere seine
möglichen
Auswirkungen auf Österreich, wurde bereits - auch im Beisein von
Vertretern
Bayerns und österreichischer Bundesländer - anlässlich von
Expertentagungen im
Rahmen des bilateralen “Nuklearinformationsabkommens" erörtert.
Darüber hinaus
werden Österreichs Bedenken auch im Rahmen des Meinungsaustausches und der
Zusammenarbeit mit dem deutschen Bundesumweltministerium thematisiert. Wie
bereits oben ausgeführt, habe ich alle erforderlichen Veranlassungen
getroffen, um
sowohl österreichischen Bürgerinnen und Bürgern eine
Verfahrensbeteiligung zu
ermöglichen, als auch auf Regierungsebene Österreichs
Sicherheitsinteressen
bestmöglich zu vertreten.
Der Bundesminister: