2820/AB XXI.GP
Eingelangt am: 23.11.2001
BUNDESMINISTERIUM für
WIRTSCHAFT UND ARBEIT
In Beantwortung der schriftlichen
parlamentarischen Anfrage Nr. 2861/J betreffend
überhöhte Treibstoffpreise, welche die Abgeordneten Anton Heinzl und
Genossen
am 26. September 2001 an mich richteten, stelle ich fest:
Antwort zu den Punkten 1 bis 4 der Anfrage:
Im Zusammenhang mit den festzustellenden
Preisunterschieden innerhalb des
Bundesgebietes ist darauf aufmerksam zu machen, dass es sich dabei keineswegs
um ein österreichisches Phänomen handelt. Regional unterschiedliche
Marktge-
gebenheiten mit gleichzeitig lokalen Besonderheiten bedingen auch in anderen
vergleichbaren europäischen Staaten zum Teil nennenswerte
Preisdifferenzen.
Zur Erhöhung der Markttransparenz und unter gleichzeitiger
Förderung des Wettbe-
werbs hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit den
“Benzinpreis
Monitor" auf
seiner Homepage (www.bmwa.gv.at)
eingerichtet. Dieser
bietet dem
Konsumenten
umfassende Informationen über die nationale und internationale
Preissituation auf dem Treibstoffmarkt. Durch die erweiterte Zusammenarbeit
zwischen dem Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit und den beiden
österreichischen Autofahrerverbänden ARBÖ und ÖAMTC, kann
sich der Letzt-
verbraucher auf dieser Internetseite auch über billige
Tankmöglichkeiten informieren.
Aus der Beobachtung der Preise lässt
sich keine Preisentwicklung ablesen, die in
einem ungewöhnlichen Maße die internationale Preisentwicklung gem.
Preisgesetz
1992 übersteigt.
Antwort zu Punkt 5 der Anfrage:
§ 5 der Verordnung des
Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten
betreffend Preisauszeichnung für bestimmte Leistungen und für
Treibstoffe bei
Tankstellen, BGBl.
Nr. 813/1992, sieht eine Verpflichtung zur Treibstoffpreisaus-
zeichnung vor. Danach
haben die Betreiber von Tankstellen die Preise für Normal-
und Superbenzin sowie für Dieselkraftstoff auf dem Tankstellenareal auf
eine solche
Art auszuzeichnen, dass motorisierte Straßenbenützer von der
Fahrbahn aus bei
einer für das allfällige Zufahren zur Tankstelle entsprechend
reduzierter
Geschwindigkeiten die Preise leicht lesen und zuordnen können. Von einer
Pflicht
zur Angabe der aktuellen österreichischen Mittelpreise für die
Treibstoffsorten sollte
daher, abgesehen vom geringen Informationswert für die Autofahrer, schon
aus
Gründen der Verkehrssicherheit verzichtet werden.
Antwort zu Punkt 6 der Anfrage:
Im Zusammenhang mit der Gestaltung der
Bruttopreise weise ich darauf hin, dass
Österreich zu den billigsten Ländern innerhalb der EU zählt. Zum
Stichtag
15. Oktober 2001 war Österreich mit seinen Letztverbraucherpreisen bei
Eurosuper
95 das viertbilligste und bei Dieselkraftstoff das fünftbilligste Land.
Die Entwicklung der Treibstoffpreise wird unter der
Federführung meines Hauses im
Rahmen einer Monitoring-Gruppe, welcher unter anderem auch die Sozialpartner
angehören, seit April 1999 wöchentlich überwacht und analysiert.
In diesem Zusam-
menhang mache ich auf den erfreulichen Umstand aufmerksam, wonach dieser
neue preispolitische Ansatz bei Treibstoffen sowohl bei den Sozialpartnern als
auch
bei den Autofahrerverbänden eine entsprechende Würdigung und
positives Echo
gefunden hat und
einen wesentlichen Bestandteil des Stufenplans zur Reduzierung
der Treibstoffpreise
darstellt.
Antwort zu Punkt 7 der Anfrage:
Ein Abbau der Restriktionen konnte bisher
nicht zuletzt wegen von Bundesarbeits-
kammer und ÖGB geäußerten Bedenken bezüglich der
unterschiedlichen Kollektiv-
verträge für die Handelsangestellten und das Tankstellenpersonal
nicht erzielt
werden. Seitens der Interessensvertretung des Handels wurde vor allem auf das
Problem unterschiedlicher Öffnungszeitenregelungen - die Tankstellen
unterliegen
hinsichtlich des Verkaufsrechtes gem. § 279 GewO 1994 nicht dem
Öffnungszeiten-
gesetz 1991 - und die daraus entstehenden Wettbewerbsverzerrungen hingewiesen.
Antwort zu den Punkten 8 bis 10 der Anfrage:
Die Differenz von 40 Groschen der
österreichischen Nettopreise für Treibstoffe zum
jeweiligen EU-Durchschnitt ergibt sich aufgrund von im EU-gemeinschaftlichem
Vergleich aufwendigen Versorgungskosten (ca. 25 g/l) und restriktiveren
gewerbe-
rechtlichen Rahmenbedingungen für österreichische Tanksteilenshops
(ca. 15 g/l).
Für diesen 40 Groschen-Abstand, welcher einer Empfehlung des
Wirtschaftsmini-
steriums darstellt, gibt es seitens der OMV die Zusage, ihn unbefristet
einzuhalten.
Wie die Erfahrungen der jüngsten Vergangenheit zeigen, halten sich aber
auch die
anderen in Österreich tätigen Firmen an die Empfehlung meines Hauses.
Ein Absenken der Preisdifferenz kann jedoch nur bei
Veränderung der beschrie-
benen Parameter erfolgen. Lassen Sie mich an dieser Stelle darauf hinweisen,
dass
der 40 Groschen-Abstand mit den Sozialpartnern akkordiert wurde. Weitere
Kosten-
nachteile in der
Höhe von rund 25 g/l ergeben sich durch strengere Umweltauflagen
und Baubestimmungen für Tankstellen in Österreich gegenüber dem
europäischen
Ausland. Dieser
Betrag ist aber in der 40 Groschen-Begrenzung nicht enthalten und
blieb bis dato von allen Sozialpartnern unwidersprochen.
Antwort zu Punkt 11 der Anfrage:
Das österreichische Tankstellennetz
ist im Hinblick auf die dafür geltenden umwelt-
relevanten Vorschriften im europaweiten Vergleich vorbildlich, was leider auch
über
die Kosten hiefür Auswirkungen auf die Preise hat. Die Frage, ob
Österreich zu viele
Tankstellen hat, muss im Hinblick auf die in Österreich herrschenden
Prinzipien der
Marktwirtschaft vom Markt geregelt werden. Die Umweltrechtsvorschriften
dürfen
daher nicht als Instrument der Marktbereinigung gesehen werden. Ob das
Schließen
von Tankstellen positiv für die Preisgestaltung ist, muss man ambivalent
sehen:
Mehr Umsatz pro Tankstelle kann kostensenkend wirken. Aber ein zu dünnes
Tank-
stellennetz kann zu einer Art “Gebietsmonopol" für einzelne
Tankstellen mit nega-
tiven Auswirkungen auf die von den Konsumenten erwünschte Preisgestaltung
führen.
Bezüglich der Auswirkungen der Umweltrechtsvorschriften auf
die Preisgestaltung
bei Treibstoffen darf ich auf die Antwort zu den Punkten 8 bis 10 der Anfrage
ver-
weisen.