2822/AB XXI.GP
Eingelangt am: 23.11.2001
BUNDESMINISTERIUM
für
WIRTSCHAFT und ARBEIT
In Beantwortung der schriftlichen
parlamentarischen Anfrage Nr. 2836/J betreffend
Auftragsvergaben an die Kanzlei Schönherr, Barfuss, Troggler, welche die
Abge-
ordneten Heidrun Silhavy und Genossen am 26. September 2001 an mich richteten,
stelle ich fest:
Antwort zu den Punkten 1 und 2 der Anfrage:
Die Aufwendungen für das
Rechtsgutachten zur Ausgliederung des Arbeitsmarkt-
service sowie zur Umwandlungs- und Errichtungserklärung der AMS GmbH
fanden
ihre Bedeckung beim Voranschlagsansatz 1/63518 “Arbeitsmarktpolitische
Maß-
nahmen gem. AMFG und AMSG, Aufwendungen".
Antwort zu Punkt 3 der Anfrage:
Für Bedeckung für das “Gutachten zum
Gesetzesentwurf betreffend Neuorganisation
der Verwaltung der Liegenschaften des Bundes" erfolgte beim
Voranschlagsansatz
1/63008.
Antwort zu Punkt 4 der Anfrage:
Der Auftrag für die Erstellung eines
Expertengutachtens zum Thema “Ausgliederung
der Aufgaben nach dem IESG" wurde vom Insolvenzausfallgeldfonds, der auch
gem.
§13 Abs. 1 Insolvenz-Entgeltsicherungsgesetz die Kosten dafür
übernimmt, ver-
geben.
Wie bereits in der Beantwortung der Parlamentarischen Anfrage
2703/AB ange-
geben, fällt die Vergabe diese Auftrages nicht unter das
Bundesvergabegesetz. Es
kam daher zu einer
ÖNORM - gemäßen Vergabe entsprechend den ressortinternen
Richtlinien.