2822/AB XXI.GP

Eingelangt am: 23.11.2001

 

 


BUNDESMINISTERIUM für
WIRTSCHAFT und ARBEIT

In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 2836/J betreffend
Auftragsvergaben an die Kanzlei Schönherr, Barfuss, Troggler, welche die Abge-
ordneten Heidrun Silhavy und Genossen am 26. September 2001 an mich richteten,
stelle ich fest:

Antwort zu den Punkten 1 und 2 der Anfrage:

Die Aufwendungen für das Rechtsgutachten zur Ausgliederung des Arbeitsmarkt-
service sowie zur Umwandlungs- und Errichtungserklärung der AMS GmbH fanden
ihre Bedeckung beim Voranschlagsansatz 1/63518 “Arbeitsmarktpolitische Maß-
nahmen gem. AMFG und AMSG, Aufwendungen".

Antwort zu Punkt 3 der Anfrage:

Für Bedeckung für das “Gutachten zum Gesetzesentwurf betreffend Neuorganisation
der Verwaltung der Liegenschaften des Bundes" erfolgte beim Voranschlagsansatz
1/63008.


Antwort zu Punkt 4 der Anfrage:

Der Auftrag für die Erstellung eines Expertengutachtens zum Thema “Ausgliederung
der Aufgaben nach dem IESG" wurde vom Insolvenzausfallgeldfonds, der auch gem.
§13 Abs. 1 Insolvenz-Entgeltsicherungsgesetz die Kosten dafür übernimmt, ver-
geben.

Wie bereits in der Beantwortung der Parlamentarischen Anfrage 2703/AB ange-
geben, fällt die Vergabe diese Auftrages nicht unter das Bundesvergabegesetz. Es
kam daher zu einer ÖNORM - gemäßen Vergabe entsprechend den ressortinternen
Richtlinien.