2824/AB XXI.GP

Eingelangt am: 23.11.2001

 

 


BUNDESMINISTERIUM
FÜR   SOZIALE   SICHERHEIT   UND GENERATIONEN

Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische Anfrage der
Abgeordneten Heidrun Silhavy und Genossinnen, Nr. 2834, wie folgt:

Frage 1:

Mit Schreiben vom 23. Oktober 2001, GZ. 21.267/6-VIII/D/13/01, wurde ein Entwurf
eines Bundesgesetzes, mit dem das Bundesgesetz über die Regelung des Berufes und
der Ausbildung zum Heilmasseur (Heilmasseurgesetz - HmG) erlassen wird, und mit
dem das MTF-SHD Gesetz, das Ausbildungsvorbehaltsgesetz, das KA-AZG und die
Gewerbeordnung 1994 geändert werden, dem allgemeinen Begutachtungsverfahren
und dem Verfahren gemäß Art. 1 der Vereinbarung zwischen dem Bund, den Ländern
und den Gemeinden über einen Konsultationsmechanismus und einen künftigen
Stabilitätspakt der Gebietskörperschaften, BGBI. l Nr. 35/1999, zugeleitet.

Dieser Entwurf samt Vorblatt und Erläuterungen, die auch dem Nationalrat in 25-facher
Ausfertigung übermittelt wurde, ist Ergebnis der intensiven Gespräche innerhalb der
eingerichteten Arbeitsgruppe “Heilmasseurgesetz", deren Abschlussbesprechung am
15. Oktober 2001 stattfand