2824/AB XXI.GP
Eingelangt am: 23.11.2001
BUNDESMINISTERIUM
FÜR SOZIALE SICHERHEIT UND GENERATIONEN
Ich beantworte die an
mich gerichtete schriftliche parlamentarische Anfrage der
Abgeordneten
Heidrun Silhavy und Genossinnen, Nr. 2834, wie folgt:
Frage 1:
Mit Schreiben vom 23. Oktober
2001, GZ. 21.267/6-VIII/D/13/01, wurde ein Entwurf
eines Bundesgesetzes,
mit dem das Bundesgesetz über die Regelung des Berufes und
der Ausbildung zum Heilmasseur (Heilmasseurgesetz - HmG) erlassen wird, und mit
dem das MTF-SHD
Gesetz, das Ausbildungsvorbehaltsgesetz, das KA-AZG und die
Gewerbeordnung 1994 geändert werden, dem allgemeinen
Begutachtungsverfahren
und dem Verfahren gemäß Art. 1 der Vereinbarung zwischen dem Bund,
den Ländern
und den Gemeinden
über einen Konsultationsmechanismus und einen künftigen
Stabilitätspakt
der Gebietskörperschaften, BGBI. l Nr. 35/1999, zugeleitet.
Dieser Entwurf samt Vorblatt und
Erläuterungen, die auch dem Nationalrat in 25-facher
Ausfertigung
übermittelt wurde, ist Ergebnis der intensiven Gespräche innerhalb
der
eingerichteten Arbeitsgruppe “Heilmasseurgesetz", deren
Abschlussbesprechung am
15. Oktober 2001
stattfand