2825/AB XXI.GP
Eingelangt am: 23.11.2001
BUNDESMINISTERIUM
FÜR SOZIALE SICHERHEIT
UND GENERATIONEN
Ich beantworte die an
mich gerichtete schriftliche parlamentarische Anfrage der
Abgeordneten Öllinger, Freundinnen und Freunde betreffend Werbe-
maßnahmen Kinderbetreuungsgeld, Nr. 2890/J , wie folgt:
Frage 1:
Inserat Kronen-Zeitung 1. Juli 2001
Druck Broschüre Kinderbetreuungsgeld-Leitfaden
Beilage des Leitfadens in der Kronen-Zeitung am 4. September 2001
Frage 2:
ATS 3.237.643,90 inkl. 20% MwSt
Frage 3:
Ich verweise auf den
§ 39k KBGG, in welchem die Finanzierung der Mutter-Kind-
Pass-Untersuchungen, die Auflage des Mutter-Kind-Passes und die
Informationsmaßnahmen dazu und zum Kinderbetreuungsgeld geregelt sind:
§ 39k (1) Der Aufwand für die
Mutter-Kind-Pass-Untersuchungen
sowie die Auflage des Mutter-Kind-Passes ist nach Maßgabe
des Kinderbetreuungsgeldgesetzes, BGBl. l Nr. 103/2001, aus
Mitteln des Ausgleichsfonds für Familienbeihilfen zu tragen.
(2) Der Aufwand für
Informationsmaßnahmen betreffend das
Kinderbetreuungsgeld nach dem Kinderbetreuungsgeldgesetz,
BGBl. I Nr. 103/2001, sowie Informationsmaßnahmen zur
Sicherung der Inanspruchnahme von Mutter-Kind-Pass-
Untersuchungen ist aus Mitteln des Ausgleichsfonds für
Familienbeihilfen zu tragen.
Frage 4:
Die Kronen-Zeitung
Frage 5:
Beim Thema Familie
handelt es sich um eines der wenigen politisch noch
kontroversiell
diskutierten Themen. Der Vorwurf an die bürgerliche Bundesregierung
von Seiten der Opposition lautet, dass das Ziel des Kinderbetreuungsgeldes sei,
die
“Frauen an den
Herd zurück zu drängen".
Dieser sachlich so
nicht haltbare Vorwurf war die Grundlage für breit gestreute
Informationen von ÖGB und AK. Dadurch entstand in weiten Teilen der
Bevölkerung
eine Verunsicherung über die tatsächliche Art der neuen Leistung.
In folgenden Hauptpunkten hat sich die Leistung tatsächlich verändert:
• Charakter
• Anspruchsvoraussetzung
• Dauer des Bezugs
• Höhe des Bezugs und Art der Leistung
• Form der Zuverdienstmöglichkeiten
Von Seiten des
Ressorts wurden Maßnahmen zur sachlichen Information der
Bevölkerung daher bereits seit Mitte des Jahres gesetzt:
Pressekonferenzen,
Presseunterlagen, Informationstexte für das Internet, Teilnahme an
Informationsveranstaltungen, Entwicklung einer Info-Broschüre, direkte
Information
über die Fachabteilung (ca. 1.500 Anrufe und 500 schriftliche
Anfragebeantwortungen,
9.420 Anrufbeantwortungen durch die Servicehotline zum
Thema KBG von
März bis September, Beilage zur Kronenzeitung etc.). Auch
zahlreiche Familienorganisationen und andere Interessensvertretungen haben
Anstrengungen unternommen, über die kommende Regelung sachlich zu
informieren (beispielsweise hat der Katholische Familienverband
Österreichs einen
Falter zum KBG in einer Auflage von 100.000 Stück erstellt und bereits in
vier
Auflagen der Verbandszeitung über das KBG informiert sowie eine
Information in der
SCS-Zeitung mit einer
Auflage von 120.000 Stück veröffentlicht).
Frage 6:
Redaktion Schumi ATS
84.000.-
Agentur Freecom ATS
90.000.-
Goldmann-Druck
ATS
773.440.-
Bilder ATS
81.000.-
Alle Beträge inkl.
20% MWSt.
Frage 7:
Bei der Zusammenarbeit mit der
Kronenzeitung wurde auf eine bewährte Praxis der
ehemaligen Sozialministerin Lore Hostasch zurückgegriffen - eine
Broschüre zur
damaligen Pensionsreform wurde in
Zusammenarbeit mit der Kronenzeitung erstellt
und der Kronenzeitung beigelegt.
Frage 8:
Ja