2826/AB XXI.GP

Eingelangt am: 23.11.2001

 

 


Bundesminister für Finanzen

Sehr geehrter Herr Präsident!

Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage der Abgeordneten Helmut Dietachmayr und
Genossen vom 26. September 2001, Nr. 2817/J, betreffend Fonds für die Verbände der
Heimatvertriebenen, beehre ich mich Folgendes mitzuteilen:

Zu 1.bis 3.:

Der Fonds wird selbstverständlich vor dem Jahr 2003 errichtet, da dies die Voraussetzung für

die später erfolgende Mittelzuführung ist.

Nach dem zum Stichtag der Beantwortung der parlamentarischen Anfrage Nr. 2194/J
bekannten Zeitablauf für die Errichtung des Fonds war geplant, noch im 2.  Halbjahr 2001 den
Fonds zu gründen. Im Jahr 2001 soll auch die Beschlussfassung der Zuschüsse von Bund
und Länder erfolgen und im Jänner 2003 die tatsächliche Mittelzuführung an den Fonds. Auch
der Abgeordnete Dr. Martin Graf hat in der kurzen Debatte über die Anfragebeantwortung
2197/AB am 7. Juni 2001 klar zum Ausdruck gebracht, dass "es notwendig ist, diese
100 Millionen Schilling ab 2002/2003 zur Verfügung zu stellen, also zu einem Zeitpunkt, zu
dem die letzte Förderung des wesentlichen Zentrums, des Hauses der Heimatvertriebenen in
Wien, ausläuft".


Es besteht somit kein Widerspruch in den verschiedenen Aussagen in der Öffentlichkeit.
Faktum ist, dass zwar eine Mittelzuführung nicht vor dem Jahr 2003 erfolgen wird, jedoch der
Fonds selbst früher zu errichten ist.

Eines bedarf noch der Klarstellung: Der zu errichtende Fonds ist nicht ein Fonds des Bundes,
die Initiative zur Errichtung liegt bei den Organen des Verbandes der Landmannschaften
Österreichs.

Zu 4. bis 6.:

Die Bundesländer haben noch keine Entscheidung über den finanziellen Beitrag bzw. dessen
länderweise Aufteilung getroffen. In der Landeshauptmännerkonferenz am 24. Oktober 2001
wurde der Beschluss gefasst, mit dieser Angelegenheit nochmals die Landesfinanz-
referentenkonferenz zu befassen.

Zu 7.:

Mein Bestreben ist es, dass dem Fonds 100 Millionen Schilling zur Verfügung gestellt werden.
Ich gehe weiterhin davon aus, dass die Aufteilung der finanziellen Mittel zwischen Bund und
Ländern eingehalten wird.