2827/AB XXI.GP
Eingelangt am: 23.11.2001
Bundesminister für Finanzen
Auf die schriftliche
parlamentarische Anfrage Nr. 2853/J vom 26. September 2001 der
Abgeordneten Mag. Christine Muttonen und Genossen, betreffend Festspielkurator
Armin
Fehle, beehre ich mich Folgendes mitzuteilen:
Zu 1. bis 3.:
Diese Fragen betreffen ausschließlich
das Innenverhältnis eines Festspielkurators zu den
Salzburger
Festspielen, und beziehen sich daher nicht auf eine Angelegenheit der
Vollziehung des Bundesministeriums für Finanzen im Sinne des § 90
GOG.
Es ist mir daher auch nicht möglich, dazu unmittelbar inhaltlich Stellung zu nehmen.
Dennoch möchte ich die
Gelegenheit wahrnehmen, und zu der, wie ich glaube, sehr
unsachlichen Polemik gegen Prof. Dkfm. Armin Fehle, aus einem Leserbrief der
zuständigen
Präsidentin der Salzburger Festspiele, Helga Rabl-Stadler, in der Ausgabe
35/01 von News
zitieren:
"Das Kuratorium beschließt
Budget und Spielplan der Festspiele. Ich halte es daher für die
Pflicht, nicht bloß für das Recht der Kuratoren, alle
Neuproduktionen in Oper und Schauspiel
zu sehen. Nur ein
informierter Kurator soll und kann mitreden. Die Kuratorien erhalten kein
Sitzungsgeld und keine Entschädigung. Herr Fehle ist niemals bei mir als
zuständigem
Direktoriumsmitglied
um Spesen- und Reisekostenersatz eingekommen. Die Festspiele
wären auch die falsche Anlaufstelle. Die Kuratoren hätten das Recht,
Spesenersatz von den
sie entsendenden Körperschaften, in diesem Fall dem Bund, zu verlangen,
was Fehle aber
nicht tat."
Diesen Ausführungen habe ich nichts hinzuzufügen.
Zu 4.:
Für seine Tätigkeit als
Mitglied des Kuratoriums des Fonds der Salzburger Festspiele ist
Prof. Dkfm. Armin
Fehle berechtigt, Gebühren entsprechend der Reisegebührenvorschrift
1955 für
Bundesbedienstete BGBI. Nr. 133/1955, nach der Gebührenstufe 3 beim
Bundesministerium
für Finanzen zu berechnen. Bis dato hat Prof. Dkfm. Armin Fehle jedoch
keine solchen Reisespesen in Rechnung gestellt, weshalb es auch keine
Rückerstattung von
Reisespesen an ihn gegeben hat.