2827/AB XXI.GP

Eingelangt am: 23.11.2001

 

 


Bundesminister für Finanzen

 

Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 2853/J vom 26. September 2001 der
Abgeordneten Mag. Christine Muttonen und Genossen, betreffend Festspielkurator Armin
Fehle, beehre ich mich Folgendes mitzuteilen:

Zu 1. bis 3.:

Diese Fragen betreffen ausschließlich das Innenverhältnis eines Festspielkurators zu den
Salzburger Festspielen, und beziehen sich daher nicht auf eine Angelegenheit der
Vollziehung des Bundesministeriums für Finanzen im Sinne des § 90 GOG.

Es ist mir daher auch nicht möglich, dazu unmittelbar inhaltlich Stellung zu nehmen.

Dennoch möchte ich die Gelegenheit wahrnehmen, und zu der, wie ich glaube, sehr
unsachlichen Polemik gegen Prof. Dkfm. Armin Fehle, aus einem Leserbrief der zuständigen
Präsidentin der Salzburger Festspiele, Helga Rabl-Stadler, in der Ausgabe 35/01 von News
zitieren:

"Das Kuratorium beschließt Budget und Spielplan der Festspiele. Ich halte es daher für die
Pflicht, nicht bloß für das Recht der Kuratoren, alle Neuproduktionen in Oper und Schauspiel
zu sehen. Nur ein informierter Kurator soll und kann mitreden. Die Kuratorien erhalten kein
Sitzungsgeld und keine Entschädigung. Herr Fehle ist niemals bei mir als zuständigem


Direktoriumsmitglied um Spesen- und Reisekostenersatz eingekommen. Die Festspiele
wären auch die falsche Anlaufstelle. Die Kuratoren hätten das Recht, Spesenersatz von den
sie entsendenden Körperschaften, in diesem Fall dem Bund, zu verlangen, was Fehle aber
nicht tat."

Diesen Ausführungen habe ich nichts hinzuzufügen.

Zu 4.:

Für seine Tätigkeit als Mitglied des Kuratoriums des Fonds der Salzburger Festspiele ist
Prof. Dkfm. Armin Fehle berechtigt, Gebühren entsprechend der Reisegebührenvorschrift
19
55 für Bundesbedienstete BGBI. Nr. 133/1955, nach der Gebührenstufe 3 beim
Bundesministerium für Finanzen zu berechnen. Bis dato hat Prof. Dkfm. Armin Fehle jedoch
keine solchen Reisespesen in Rechnung gestellt, weshalb es auch keine Rückerstattung von
Reisespesen an ihn gegeben hat.