2830/AB XXI.GP

Eingelangt am: 23.11.2001

 

 


Die Bundesministerin
für auswärtige Angelegenheiten

Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Eva Glawischnig haben am 26. September
2001 unter der Nr. 2880/J-NR/2001 an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage
betreffend “den aktuellen Stand der Verhandlungen der Energiekapitel mit den
Beitrittskandidatenländern im Zuge der EU-Beitrittsverhandlungen" gerichtet.

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu den Fragen 1, 4 bis 8:

Die Bundesregierung wird im Sinne ihrer Beschlüsse und der bisherigen
parlamentarischen Entschließungen dem vorläufigen Abschluss des Energiekapitels im
Rahmen der Beitrittsverhandlungen mit der Tschechischen Republik nur zustimmen, wenn
folgende Voraussetzungen erfüllt sind:

Die Tschechische Republik verpflichtet sich

- im Rahmen einer Neuverhandlung des bilateralen “Nuklearinformationsab-
kommens" die Standards des Informationsaustausches auf ein neues,
höchstmögliches Niveau anzuheben

-    die von Österreich in die Diskussion eingebrachten zentralen 7
Sicherheitsprobleme zu lösen und die Lösungen umzusetzen

- die 21 im Bericht der tschechischen UVP - Kommission bezüglich der
Umweltverträglichkeit des KKW Temelin definierten Maßnahmen genauestens
umzusetzen

 


-  den vereinbarten Maßnahmen jenen hohen Grad der Verbindlichkeit einzuräumen,
der die Umsetzung seitens der Tschechischen Republik und insbesondere auch
seitens der jeweiligen Eigentümer der Temelin-Betreibergesellschaft auch künftig
garantiert.

Diese mit der Tschechischen Republik bezüglich des KKW Temelin zu vereinbarende
Vorgangsweise wird auch im Rahmen des Beitrittsprozesses auf wirksame Weise
verankert.

Voraussetzung für eine Behandlung des Kapitels “Energie" ist die Vorlage des Entwurfs
einer “Gemeinsamen Position" der Union durch die EK . Bislang liegt ein derartiges
Dokument nicht vor.

Zu Frage 9:

Der Bericht ging im Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten am 7. August
2001 ein.

Zu den Fragen 2, 3 und 11:

BK Schüssel hat mit der Durchführung des Melker Protokolls den Bundesminister für
Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft beauftragt. Da die gestellte
Anfrage überwiegend diesen Melker Prozess betrifft, wird auf die Beantwortung der
Anfrage 2882/J durch dieses Ressort verwiesen.