2831/AB XXI.GP
Eingelangt am: 23.11.2001
Bundesministerium für
Bildung, Wissenschaft
und Kultur
Die schriftliche
parlamentarische Anfrage Nr. 2814/J-NR/2001 betreffend Anfragebeantwortung
2020/AB (XXI. GP) der Anfrage 2077/J (XXI. GP) - Leistungsprämien an der
Akademie der
bildenden Künste, die die Abgeordneten
Dr. Martin Graf und Kollegen am 26. September 2001
an mich richteten, wird wie folgt
beantwortet:
Das Bundesministerium für Bildung,
Wissenschaft und Kultur hat die gegenständliche Anfrage
zum Anlass genommen, eine Rückfrage an
die Akademie der bildenden Künste Wien zu richten.
Diese hat bestätigt, dass es richtig sei, dass Vizerektor Ao. Univ. Prof.
Mag. Michael Herbst ver-
sucht habe, den Anfragesteller telefonisch zu erreichen, um mit diesem
einige grundlegende
Missverständnisse (bezüglich
universitätsrelevanter Gesetzesmaterien) vorab zu klären.
Ad 1. und 2.:
Leistungsprämien
gemäß § 76 Vertragsbedienstetengesetz 1948 an
Vertragsbedienstete, die nicht
dem Personalstand der Akademie der bildenden Künste Wien angehören,
wurden nicht vergeben.
Ad 3.:
Zum Zeitpunkt der
Auszahlung der Leistungsprämien hat keine/keiner der bedachten Bedienste-
ten
bereits andere Belohnungen für ihre/seine Leistungen erhalten. Im Laufe
des Budgetjahres
2000
erhielten insgesamt 3 Personen neben den Leistungsprämien auch
Belohnungen. Die Perso-
nen
namentlich anzuführen widerspräche dem Datenschutzgesetz und ist
daher nicht möglich.
Belohnungen
in Form von Beförderungen im dienstrechtlichen Sinn gab es nicht.
Ad 4.:
Die Akademie der
bildenden Künste Wien erklärte, dass sich die Universität bei
der Vergabe der
Leistungsprämien
unter Einbindung des Dienststellenausschusses für das
nichtwissenschaftliche
Personal (Sitzung vom 6. Oktober 2000) sowohl an die gesetzlichen Bestimmungen,
als auch an
die, im Leitfaden des
Bundesministeriums für öffentliche Leistung und Sport für die
konkrete
Durchführung der Vergabe von
Leistungsprämien empfohlene Vorgehensweise gehalten habe.
Der Beobachtungszeitraum für die Leistungsfeststellung war das
Budgetjahr 2000. Die Leis-
tungsprämien wurden nach Bestimmung
der Personen und der jeweiligen Zuerkennung durch
den unmittelbaren Fach- bzw.
Dienstvorgesetzten an die Bediensteten angewiesen.
Die Kriterien lauteten:
1. Es wurde eine qualitativ herausragende Leistung erbracht
oder
2. Es handelte sich um eine Leistung unter erschwerten Arbeitsbedingungen.
Ad 5.:
Da Leistungsprämien gemäß
§ 76 Vertragsbedienstetengesetz 1948 nur an Vertragsbedienstete
vergeben werden
können und Ao.Univ.Prof. Mag. Michael Herbst Beamter ist, wurde an ihn
keine Leistungsprämie ausgezahlt.
Ad 6., 7. und 8.:
Rektor Prof. Dr. Boris Groys hat den mit
Personalangelegenheiten befassten Vizerektor
Ao.Univ.Prof. Mag.
Michael Herbst mit der Erledigung dieser Aufgabe betraut. Alle offiziellen
Schriftstücke des stellvertretenden
Rektors werden auf “Rektorspapier" ausgefertigt. Laut inter-
ner Geschäftsverteilung der Akademie der bildenden Künste Wien ist
Vizerektor Herbst für Per-
sonalangelegenheiten auch bei
Anwesenheit des Rektors, wie an anderen Universitäten auch üb-
lich, zuständig.
Ad 9.:
Laut Stellungnahme der Universität, sei
der Sachverhalt unmittelbar nachdem der Aushang der
Besoldungsdaten
ohne Zustimmung der davon betroffenen Bediensteten im Sinne des § 51 des
Datenschutzgesetzes
durch derzeit unbekannte Täter bekannt geworden war, im Auftrag des da-
maligen
Rektors Dr. Carl Pruscha polizeilich zur Anzeige gebracht worden.
Ad 10.:
Der stellvertretende
Rektor hat im Auftrag des Rektors Prof. Dr. Boris Groys, der selbst von der
Polizei um Vornahme von Befragungen im eigenen Haus ersucht worden war, diese
durchge-
führt.
Ad 11.:
Es wäre sicherlich sinnvoller gewesen,
Personen mit Nachforschungen zu beauftragen, die nicht
in
jene Vorgänge involviert waren, die zum beanstandeten Aushang geführt
haben.
Ad 12.:
Die Beauftragung erfolgte durch den Rektor Prof. Dr. Boris Groys selbst.
Ad 13.:
Zur Beantwortung verweise ich auf die Einleitung dieser Anfragebeantwortung.
Ad 14.:
Ich habe von diesem Telefonat weder gewusst noch es angeordnet.
Ad 15.:
Im Zuge der Vorbereitung der Beantwortung
der früheren Anfragen musste die Akademie der
bildenden Künste um Stellungnahme
gebeten werden, weil sich die Anfragen auf Vorgänge be -
ziehen, die in die alleinige Zuständigkeit der Universität fallen.
Ich habe keinen Anlass gesehen,
am Wahrheitsgehalt der Beantwortung der gestellten Fragen durch die Akademie
der bildenden
Künste zu zweifeln.