2836/AB XXI.GP
Eingelangt am: 23.11.2001
Die schriftliche parlamentarische
Anfrage Nr. 2849/J-NR/2001 betreffend Koralmbahn, die die
Abgeordneten
Parfuss und Genossinnen am 26.9.2001 an mich gerichtet haben, beehre ich mich
wie
folgt
zu beantworten:
Fragen 1, 2,3 und 4:
Welcher Betrag soll tatsächlich für das Projekt Koralmbahn durch Umschichtung zur Verfügung
stehen. Zu welchem Zeitpunkt werden diese Gelder frei?
Wie ist die Finanzierung des Gesamtprojektes Koralmbahn gesichert, wenn durch Umschichtungen
der Bau nicht in voller Höhe bedeckt ist?
Wie gedenkt die Bundesregierung den Bau der Koralmbahn zu finanzieren, ohne die Finanzierung
anderer Projekte - speziell des Semmering-Basistunnels - zukünftig zu gefährden?
Welche Projekte in welcher Höhe werden mit den im Motiventeil angesprochenen 6,2 Milliarden
Schilling
a) in Kärnten
b) in der Steiermark
finanziert werden?
Antwort:
Für das Projekt Koralmbahn
werden durch Umschichtungen von anderen Eisenbahn-
infrastrukturvorhaben Finanzmittel in der Höhe von rd. 6,25 Mrd. ATS zur
Verfügung stehen. Eine
Übertragung dieser Finanzmittel an die Eisenbahn-Hochleistungsstrecken AG
ist mit der nächsten
Novellierung der HL-Übertragungsverordnung geplant.
In einer Studie wurden die Möglichkeiten
einer etappenweisen Realisierung der Koralmbahn tech-
nisch untersucht und finanziell bewertet. Diese Studie kommt zur
Schlussfolgerung und empfiehlt,
dass die Realisierung der Koralmbahn so erfolgen sollte, dass ehestmöglich
eine durchgehende
Verkehrswirksamkeit erreicht wird und erst danach die Fertigstellung bis zum
Vollausbau durch-
geführt wird. Für diese Variante “Durchbindung" ist zwar
der Finanzierungsbedarf nach wie vor
beträchtlich, jedoch kann das Finanzierungsproblem sehr wohl schrittweise
gelöst werden.
Der für die erste Etappe
erforderliche Finanzierungsbedarf resultiert im Wesentlichen daraus, dass
eine Durchbindung zwangsläufig die Errichtung des Koralmtunnels
voraussetzt, wofür allein rund
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Mrd. ATS benötigt werden.
Im Sinne der
Empfehlungen der Studie wurde daher die Eisenbahn-Hochleistungsstrecken AG
beauftragt, ehestmöglich einen Zeit- und Kostenplan auszuarbeiten, in dem
unter anderen auch
eine wirtschafts- und verkehrspolitisch sinnvolle Verwendung der durch die
Umschichtung freige-
wordenen Finanzmittel entsprechend darzustellen ist.
Die durch die Umschichtung
ausfinanzierbaren Maßnahmen im Bereich der Koralmbahn umfassen
insbesondere die Vorarbeiten für die Errichtung des Koralmtunnels, d. h.
vor allem den Vortrieb
von Sondierstollen, wofür ein Zeitraum von einigen Jahren benötigt
wird. Durch die ehestbaldige
Inangriffnahme des Sondierstollens soll wertvolle Zeit gewonnen werden, da der
Zeitpunkt der
durchgehenden Verkehrswirksamkeit maßgeblich von der Fertigstellung des
Koralmtunnels ab-
hängig ist.
Hinsichtlich der Finanzierung der
Gesamtkosten für die ersten Ausbauschritte bis zur Durchbin-
dung kann davon ausgegangen werden, dass bis nach Abschluss der Vorarbeiten
auch diesbe-
züglich ein geeignetes Finanzierungsmodell vorliegen wird.
Frage 5:
Zu welchem Zeitpunkt ist mit dem Erlass
einer Trassenverordnung für die Koralmbahn vom Ver-
kehrsministerium zu rechnen?
Antwort:
Das Gesamtbauvorhaben
"Koralmbahn Graz - Klagenfurt" wurde aus verfahrenstechnischen
Gründen in die vier Teilabschnitte "Feldkirchen -
Wettmannstätten", "Wettmannstätten - St.
Andrä", "St. Andrä - Aich" und "Aich -
Althofen/Drau" unterteilt.
Nach bereits
erfolgtem Abschluss beziehungsweise teilweise noch abzuschließenden
Vorverfah-
ren
(Konzeptverfahren) für diese Teilabschnitte hat die HL-AG die
Umweltverträglichkeitserklärung
für den Teilabschnitt "Feldkirchen - Wettmannstätten"
Anfang Oktober 2001 vorgelegt. Von der
HL-AG ist weiters geplant, die Umweltverträglichkeitserklärung
für den Teilabschnitt "Aich - Altho-
fen/Drau im Dezember 2001 und die Umweltverträglichkeitserklärungen
für die Teilabschnitte
"Wettmannstätten - St. Andrä" und "St. Andrä -
Aich" im März 2002 vorzulegen.
Nach Vorlage der jeweiligen Umweltverträglichkeitserklärungen werden
die eigentlichen Umwelt-
verträglichkeitsprüfungsverfahren durchzuführen sein, wobei aus
derzeitiger Sicht und unter der
Voraussetzung eines positiven Verfahrensergebnisses ein Abschluss der für
diese vier Teilab-
schnitte durchzuführenden
Umweltverträglichkeitsprüfungsverfahren bis Mitte des Jahres 2003 als
realistisch erscheint. Dies stellt eine
wesentliche Voraussetzung für die Erlassung der erforderli-
chen Trassenverordnungen dar.
Frage 6:
Wird der verordnete Trassenverlauf der Koralmbahn über den Grazer Flughafen geführt werden?
Antwort:
Die HL-AG hat die dem
Trassenverordnungsverfahren und dem im Zuge des Trassenverord-
nungsverfahrens durchzuführenden Umweltverträglichkeitsprüfungsverfahren
betreffend den Teil-
abschnitt "Feldkirchen - Wettmannstätten" der geplanten
Koralmbahn Graz - Klagenfurt zugrunde
zu legenden Unterlagen erstellt. In diesen Unterlagen ist die
Streckenführung der geplanten Ko-
ralmbahn über den Grazer Flughafen
vorgesehen.
Die Erlassung einer Trassenverordnung für den gegenständlichen
Abschnitt setzt jedoch einen
positiven Abschluss des
durchzuführenden Trassenverordnungsverfahrens und des damit verbun-
denen Umweltverträglichkeitsprüfungsverfahrens voraus.
Frage 7:
Auf welcher Rechtsbasis wird der zu planende Korridor der Grazer Ostbahn gesichert werden?
Antwort:
Eine Übertragung der Planung
einer Verbindungsstrecke von der Koralmbahn zur Grazer Ostbahn
bis zur Trassenverordnung an die HL-AG liegt derzeit nicht vor. Mit der
HL-Ü-VO, BGBI. Nr.
405/1989 idF BGBI. II
306/2001 (9.
HL-Ü-VO) wurde der HL-AG die Planung einer Verbindungs-
strecke von der Koralmbahn zur Grazer Ostbahn bis Abschluss Korridorauswahl
übertragen. Nach
Abschluss der Korridorauswahl ist hinsichtlich der Korridorsicherung auf die
von den zuständigen
Gebietskörperschaften wahrzunehmenden Vorschriften betreffend die
Raumordnung beziehungs-
weise die Flächenwidmung zu verweisen.
Zu Frage 8:
Zu welchem Zeitpunkt wird der Bau
der zweigleisigen Südbahn von Werndorf nach Spielfeld ver-
ordnet werden? Wie wird der Bau finanziert werden?
Antwort:
Der Eisenbahn-Hochleistungsstrecken AG
wurde nunmehr mit der im August d. J. erlassenen HL-
Übertragungsverordnung die Planung für den zweigleisigen Ausbau des
Streckenabschnittes zwi-
schen Werndorf und Spielfeld-Straß übertragen; gleichzeitig erfolgte
eine Rücknahme der den
Österreichischen Bundesbahnen bereits im Jahr 1996 übertragenen
Planung.
Eine Bauübertragung und damit
die Bereitstellung der erforderlichen Finanzmittel erscheint erst
sinnvoll, wenn konkrete Planungsergebnisse, insbesondere genaue Kenntnisse der
tatsächlichen
Kosten,
vorliegen.