2836/AB XXI.GP

Eingelangt am: 23.11.2001

 

 


 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 2849/J-NR/2001 betreffend Koralmbahn, die die
Abgeordneten Parfuss und Genossinnen am 26.9.2001 an mich gerichtet haben, beehre ich mich wie
folgt zu beantworten:

Fragen 1, 2,3 und 4:

Welcher Betrag soll tatsächlich für das Projekt Koralmbahn durch Umschichtung zur Verfügung

stehen. Zu welchem Zeitpunkt werden diese Gelder frei?

Wie ist die Finanzierung des Gesamtprojektes Koralmbahn gesichert, wenn durch Umschichtungen

der Bau nicht in voller Höhe bedeckt ist?

Wie gedenkt die Bundesregierung den Bau der Koralmbahn zu finanzieren, ohne die Finanzierung

anderer Projekte - speziell des Semmering-Basistunnels - zukünftig zu gefährden?

Welche Projekte in welcher Höhe werden mit den im Motiventeil angesprochenen 6,2 Milliarden

Schilling

a)  in Kärnten

b)  in der Steiermark
finanziert werden?

Antwort:

Für das Projekt Koralmbahn werden durch Umschichtungen von anderen Eisenbahn-
infrastrukturvorhaben Finanzmittel in der Höhe von rd. 6,25 Mrd. ATS zur Verfügung stehen. Eine
Übertragung dieser Finanzmittel an die Eisenbahn-Hochleistungsstrecken AG ist mit der nächsten
Novellierung der HL-Übertragungsverordnung geplant.

In einer Studie wurden die Möglichkeiten einer etappenweisen Realisierung der Koralmbahn tech-
nisch untersucht und finanziell bewertet. Diese Studie kommt zur Schlussfolgerung und empfiehlt,
dass die Realisierung der Koralmbahn so erfolgen sollte, dass ehestmöglich eine durchgehende
Verkehrswirksamkeit erreicht wird und erst danach die Fertigstellung bis zum Vollausbau durch-
geführt wird. Für diese Variante “Durchbindung" ist zwar der Finanzierungsbedarf nach wie vor
beträchtlich, jedoch kann das Finanzierungsproblem sehr wohl schrittweise gelöst werden.

Der für die erste Etappe erforderliche Finanzierungsbedarf resultiert im Wesentlichen daraus, dass
eine Durchbindung zwangsläufig die Errichtung des Koralmtunnels voraussetzt, wofür allein rund
17 Mrd. ATS benötigt werden.


Im Sinne der Empfehlungen der Studie wurde daher die Eisenbahn-Hochleistungsstrecken AG
beauftragt, ehestmöglich einen Zeit- und Kostenplan auszuarbeiten, in dem unter anderen auch
eine wirtschafts- und verkehrspolitisch sinnvolle Verwendung der durch die Umschichtung freige-
wordenen Finanzmittel entsprechend darzustellen ist.

Die durch die Umschichtung ausfinanzierbaren Maßnahmen im Bereich der Koralmbahn umfassen
insbesondere die Vorarbeiten für die Errichtung des Koralmtunnels, d. h. vor allem den Vortrieb
von Sondierstollen, wofür ein Zeitraum von einigen Jahren benötigt wird. Durch die ehestbaldige
Inangriffnahme des Sondierstollens soll wertvolle Zeit gewonnen werden, da der Zeitpunkt der
durchgehenden Verkehrswirksamkeit maßgeblich von der Fertigstellung des Koralmtunnels ab-
hängig ist.

Hinsichtlich der Finanzierung der Gesamtkosten für die ersten Ausbauschritte bis zur Durchbin-
dung kann davon ausgegangen werden, dass bis nach Abschluss der Vorarbeiten auch diesbe-
züglich ein geeignetes Finanzierungsmodell vorliegen wird.

Frage 5:

Zu welchem Zeitpunkt ist mit dem Erlass einer Trassenverordnung für die Koralmbahn vom Ver-
kehrsministerium zu rechnen?

Antwort:

Das Gesamtbauvorhaben "Koralmbahn Graz - Klagenfurt" wurde aus verfahrenstechnischen
Gründen in die vier Teilabschnitte "Feldkirchen - Wettmannstätten", "Wettmannstätten - St.
Andrä", "St. Andrä - Aich" und "Aich - Althofen/Drau" unterteilt.

Nach bereits erfolgtem Abschluss beziehungsweise teilweise noch abzuschließenden Vorverfah-
ren (Konzeptverfahren) für diese Teilabschnitte hat die HL-AG die Umweltverträglichkeitserklärung
für den Teilabschnitt "Feldkirchen - Wettmannstätten" Anfang Oktober 2001 vorgelegt. Von der
HL-AG ist weiters geplant, die Umweltverträglichkeitserklärung für den Teilabschnitt "Aich - Altho-
fen/Drau im Dezember 2001 und die Umweltverträglichkeitserklärungen für die Teilabschnitte
"Wettmannstätten - St. Andrä" und "St. Andrä - Aich" im März 2002 vorzulegen.
Nach Vorlage der jeweiligen Umweltverträglichkeitserklärungen werden die eigentlichen Umwelt-
verträglichkeitsprüfungsverfahren durchzuführen sein, wobei aus derzeitiger Sicht und unter der
Voraussetzung eines positiven Verfahrensergebnisses ein Abschluss der für diese vier Teilab-
schnitte durchzuführenden Umweltverträglichkeitsprüfungsverfahren bis Mitte des Jahres 2003 als
realistisch erscheint. Dies stellt eine wesentliche Voraussetzung für die Erlassung der erforderli-
chen Trassenverordnungen dar.

Frage 6:

Wird der verordnete Trassenverlauf der Koralmbahn über den Grazer Flughafen geführt werden?

Antwort:

Die HL-AG hat die dem Trassenverordnungsverfahren und dem im Zuge des Trassenverord-
nungsverfahrens durchzuführenden Umweltverträglichkeitsprüfungsverfahren betreffend den Teil-
abschnitt "Feldkirchen - Wettmannstätten" der geplanten Koralmbahn Graz - Klagenfurt zugrunde
zu legenden Unterlagen erstellt. In diesen Unterlagen ist die Streckenführung der geplanten Ko-
ralmbahn über den Grazer Flughafen vorgesehen.
Die Erlassung einer Trassenverordnung für den gegenständlichen Abschnitt setzt jedoch einen


positiven Abschluss des durchzuführenden Trassenverordnungsverfahrens und des damit verbun-
denen Umweltverträglichkeitsprüfungsverfahrens voraus.

Frage 7:

Auf welcher Rechtsbasis wird der zu planende Korridor der Grazer Ostbahn gesichert werden?

Antwort:

Eine Übertragung der Planung einer Verbindungsstrecke von der Koralmbahn zur Grazer Ostbahn
bis zur Trassenverordnung an die HL-AG liegt derzeit nicht vor. Mit der HL-Ü-VO, BGBI. Nr.
405/1989 idF BGBI.
II 306/2001 (9. HL-Ü-VO) wurde der HL-AG die Planung einer Verbindungs-
strecke von der Koralmbahn zur Grazer Ostbahn bis Abschluss Korridorauswahl übertragen. Nach
Abschluss der Korridorauswahl ist hinsichtlich der Korridorsicherung auf die von den zuständigen
Gebietskörperschaften wahrzunehmenden Vorschriften betreffend die Raumordnung beziehungs-
weise die Flächenwidmung zu verweisen.

Zu Frage 8:

Zu welchem Zeitpunkt wird der Bau der zweigleisigen Südbahn von Werndorf nach Spielfeld ver-
ordnet werden? Wie wird der Bau finanziert werden?

Antwort:

Der Eisenbahn-Hochleistungsstrecken AG wurde nunmehr mit der im August d. J. erlassenen HL-
Übertragungsverordnung die Planung für den zweigleisigen Ausbau des Streckenabschnittes zwi-
schen Werndorf und Spielfeld-Straß übertragen; gleichzeitig erfolgte eine Rücknahme der den
Österreichischen Bundesbahnen bereits im Jahr 1996 übertragenen Planung.

Eine Bauübertragung und damit die Bereitstellung der erforderlichen Finanzmittel erscheint erst
sinnvoll, wenn konkrete Planungsergebnisse, insbesondere genaue Kenntnisse der tatsächlichen
Kosten, vorliegen.