2837/AB XXI.GP

Eingelangt am: 23.11.2001

 

 


Die Bundesministerin

für auswärtige Angelegenheiten

Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Christine Muttonen und Genossinnen haben
am 26. September 2001 unter der Zahl 2852/J-NR/2001 an mich eine schriftliche
parlamentarische Anfrage betreffend Radio Österreich international gerichtet.

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

Radio Österreich International ist keine Angelegenheit des Vollzuges des Bundes im
Bereich des Bundesministeriums für auswärtige Angelegenheiten. Dennoch kann zu den
einzelnen Fragen folgendes ausgeführt werden:

Zu Frage 1:

Der Sendeauftrag von RÖI ist nicht an die internationale Reputation Österreichs
gebunden, sondern an § 4 des österreichischen Rundfunkgesetzes, BGBI. 379/1984,
wonach der ORF “unter Bedachtnahme auf § 2 Abs. 1 dieses Gesetzes einen
ausreichenden Auslandsdienst auf Kurzwelle zu gestalten und zu besorgen hat". Die am
1.1.2002 in Kraft tretende Novelle des Rundfunkgesetzes sieht in § 3 Abs. 6 BGBI.
83/2001, vor, dass der ORF ein Hörfunkprogramm und einen ausreichenden Online-
Dienst für Österreicher im Ausland und zur Darstellung Österreichs in der Welt gestalten
und verbreiten kann.


RÖI sendet derzeit täglich 14 Stunden Programm. Zur Sicherung der KW-Frequenzen und
zur Vermeidung von Lücken im Internet-Stream und in den Satellitenausstrahlungen
werden laut RÖI die restlichen 10 Stunden vom ORF (hauptsächlich Ö1) zur Verfügung
gestellt, wobei der ORF auch die Senderstromkosten trägt. Darüber hinaus wird das
RÖI-Programm rund um die Uhr über das Internet ausgestrahlt und das Audio on Demand
zur Verfügung gestellt. Dies hat den Vorteil, dass einzelne Sendungen unabhängig von
der Ausstrahlungszeit abgerufen werden können und dem Hörer jederzeit der Zugang zu
aktuellen Informationen und Nachrichten über Österreich ermöglicht wird. Damit trägt RÖI
zur Verbreitung von Informationen über Österreich und somit zum internationalen
Bekanntheitsgrad des Landes bei.

Zu Fragen 2 und 3:

Der Bund hat bis zum Ende des Jahres 2001 durch seine Zahlungen den Bestand von
RÖI gesichert. Auf Grund einer vom Nationalrat in seiner Sitzung am 5. Juli 2001
beschlossenen umfassenden Novelle des Rundfunkgesetzes liegt ab 1. Jänner 2002 die
Entscheidung darüber, ob und in welchem Umfang der ORF einen Auslandsdienst
betreibt, nicht mehr bei der Bundesregierung, sondern bei den zuständigen Organen des
ORF. Soweit dem BMaA bekannt, wird der diesjährige Programmumfang von RÖI auch im
Jahr 2002 aufrecht erhalten, wofür der ORF 55,5 Mio. ATS budgetiert.