2837/AB XXI.GP
Eingelangt am: 23.11.2001
Die Bundesministerin
für auswärtige Angelegenheiten
Die Abgeordneten zum Nationalrat
Mag. Christine Muttonen und Genossinnen haben
am 26. September 2001 unter der Zahl 2852/J-NR/2001 an mich eine schriftliche
parlamentarische
Anfrage betreffend Radio Österreich international gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Radio Österreich
International ist keine Angelegenheit des Vollzuges des Bundes im
Bereich des Bundesministeriums für auswärtige Angelegenheiten.
Dennoch kann zu den
einzelnen Fragen folgendes ausgeführt werden:
Zu Frage 1:
Der Sendeauftrag von RÖI ist
nicht an die internationale Reputation Österreichs
gebunden, sondern an § 4 des österreichischen Rundfunkgesetzes, BGBI.
379/1984,
wonach der ORF “unter Bedachtnahme auf § 2 Abs. 1 dieses Gesetzes
einen
ausreichenden
Auslandsdienst auf Kurzwelle zu gestalten und zu besorgen hat". Die am
1.1.2002 in Kraft
tretende Novelle des Rundfunkgesetzes sieht in § 3 Abs. 6 BGBI.
83/2001, vor, dass
der ORF ein Hörfunkprogramm und einen ausreichenden Online-
Dienst für Österreicher im Ausland und zur Darstellung
Österreichs in der Welt gestalten
und verbreiten kann.
RÖI sendet derzeit täglich 14
Stunden Programm. Zur Sicherung der KW-Frequenzen und
zur Vermeidung von Lücken im Internet-Stream und in den
Satellitenausstrahlungen
werden laut RÖI die restlichen 10 Stunden vom ORF (hauptsächlich
Ö1) zur Verfügung
gestellt, wobei der ORF auch die Senderstromkosten trägt. Darüber
hinaus wird das
RÖI-Programm rund um die Uhr über das Internet ausgestrahlt und das
Audio on Demand
zur Verfügung gestellt. Dies hat den Vorteil, dass einzelne Sendungen
unabhängig von
der Ausstrahlungszeit abgerufen werden können und dem Hörer jederzeit
der Zugang zu
aktuellen Informationen und Nachrichten über Österreich
ermöglicht wird. Damit trägt RÖI
zur Verbreitung von Informationen über Österreich und somit zum
internationalen
Bekanntheitsgrad des Landes bei.
Zu Fragen 2 und 3:
Der Bund hat bis zum Ende des Jahres 2001
durch seine Zahlungen den Bestand von
RÖI gesichert.
Auf Grund einer vom Nationalrat in seiner Sitzung am 5. Juli 2001
beschlossenen umfassenden Novelle des Rundfunkgesetzes liegt ab 1. Jänner
2002 die
Entscheidung darüber, ob und in welchem Umfang der ORF einen
Auslandsdienst
betreibt, nicht mehr bei der Bundesregierung, sondern bei den zuständigen
Organen des
ORF. Soweit dem BMaA bekannt, wird der diesjährige Programmumfang von
RÖI auch im
Jahr 2002 aufrecht
erhalten, wofür der ORF 55,5 Mio. ATS budgetiert.