2838/AB XXI.GP

Eingelangt am: 23.11.2001

 

 


Bundesministerium für
Bildung, Wissenschaft
und Kultur

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 2855/J-NR/2001 betreffend Zukunft der
Österreichischen Nationalbibliothek, die die Abgeordneten Mag. Christine Muttonen,
Genossinnen und Genossen am 26. September 2001 an mich richteten, wird wie folgt
beantwortet:

Ad 1. bis 3.;

Da das Tätigkeitsbild der Österreichischen Nationalbibliothek weitgehend dem der
Bundesmuseen entspricht und für letztere die Organisationsform einer wissenschaftlichen Anstalt
öffentlichen Rechts des Bundes gewählt wurde, lag es nahe, auch für die Österreichische
Nationalbibliothek diese Organisationsform vorzusehen. Bereits bei der im Jahr 1997
durchgeführten Diskussion über die gesetzliche Regelung der Bundesmuseen, die im
Bundesmuseen-Gesetz 1998 ihren Niederschlag fand, war man zu der Überzeugung gelangt, dass
die Österreichische Nationalbibliothek in einer späteren Phase in dieses Bundesgesetz zu
integrieren sei. In Verfolgung dieser Zielsetzung wurde nach dem Inkrafttreten der gesetzlichen
Regelung der Bundesmuseen durch das erwähnte Bundesmuseen-Gesetz in Entsprechung des
Regierungsprogramms Februar 2000 die Ausgliederung von Bereichen, welche nicht
unmittelbare staatliche Kernbereiche wahrnehmen, zügig weiterbetrieben und die Einräumung
der Vollrechtsfähigkeit für die Österreichische Nationalbibliothek zum 1. Januar 2002 in Angriff
genommen. Die Österreichische Nationalbibliothek soll demnach die Organisationsform einer
wissenschaftlichen Anstalt erhalten, die als eigener Abschnitt im Bundesmuseen-Gesetz geregelt
werden soll.


Die durch einen diesbezüglichen Initiativantrag ins Auge gefasste Einräumung der
Vollrechtsfähigkeit für die Österreichische Nationalbibliothek bietet die Voraussetzung für eine
erfolgreiche Überleitung, weil sie auch dieser Anstalt (wie zuvor den Bundesmuseen) unter
Wahrung ihrer historisch gewachsenen und international bekannten Identität die Vorteile der mit
dem Bundesmuseen-Gesetz 1998 begonnenen Organisationsreform zugänglich macht. Als
derartige Vorteile sind anzusehen:

-  gestaltbare Budgetbelastungen für den Bund,

-  mehr Beweglichkeit bei Personal und Budget, damit höhere Zielsicherheit im Ressourcen-
   
einsatz,

-  Anreiz zur Eigeninitiative,
keine Verschlechterung für das Personal,

-  weitestgehende Zustimmung der Betroffenen (Identifikationskriterium),
Verwaltungsvereinfachung, Abbau von Mehrfachzuständigkeiten.

Mit dem nunmehr vorgeschlagenen Status einer selbstständigen Anstalt des Bundes verbunden
mit einer nach objektiven Kriterien bemessenen Dotation aus dem Bundesbudget (der
Österreichischen Nationalbibliothek steht anstelle der im Bundesfinanzgesetz 2002 für sie
vorgesehenen 230,884 Mio. ATS nunmehr eine Basisabgeltung von 283,489 Mio. ATS zur
Verfügung) können Ungleichgewichte behoben sowie die finanziellen und damit kulturell-
künstlerischen Gestaltungsmöglichkeiten der Österreichischen Nationalbibliothek verstärkt
werden. Dies setzt Verbesserungen in der Eigenadministration - insbesondere eine eigene
kaufmännische Betriebsorganisation von der Buchhaltung bis zur Leitung — voraus. Das
Anstaltsmodell bedeutet die geringste Änderung und somit einen schonenden Eingriff, zumal die
Österreichische Nationalbibliothek bereits jetzt eine - unselbstständige — Anstalt ist.

Ad 4.;

Die Personalvertretung der Österreichischen Nationalbibliothek ist in den Überleitungsprozess
voll eingebunden und wird von der Generaldirektorin regelmäßig über alle Schritte informiert.


Dies betrifft sowohl die Erhebung des Ist-Zustandes, in die alle Mitarbeiter und
Personalvertreter/innen eingebunden waren, als auch die Erarbeitung des Sollkonzeptes, bei dem
Personalvertreter/innen in allen relevanten Arbeitsgruppen vertreten sind. Dem Lenkungs-
ausschuss als obersten Gremium für die Umgestaltung gehört der Vorsitzende des
Zentralausschusses an. Der Entwurf für die Bibliotheksordnung wurde dem Dienststellen-
ausschuss vorgelegt und von diesem - im Übrigen ohne einen Änderungswunsch - zustimmend
zur Kenntnis genommen.

Ad 5.;

Wie bereits ausgeführt, steht der Österreichischen Nationalbibliothek auf Grund der
gegenständlichen gesetzlichen Regelung nunmehr ein Mehrbetrag von ca. 53 Mio. ATS zur
Verfügung, welcher die Erfüllung des kulturpolitischen Auftrags der Anstalt sicherstellt. Diese
Anpassung dient vor allem der Aufstockung des Budgets für Sammlungen, EDV-Investitionen
und Bibliothekserfordernisse. Hiezu kommt, dass es die in Aussicht genommene Anstaltslösung
auf Grund der ihr innewohnenden Flexibilität der Österreichischen Nationalbibliothek
ermöglicht, zusätzliche Einnahmen, etwa aus Rechteverwertung u.a. in weit höherem Maße zu
lukrieren.

Ad 6.;

Da es weder eine personelle noch eine finanzielle "Aushungerung" gibt, bedarf es keiner
Vorkehrungen dagegen.

Ad 7.:

Da der Österreichischen Nationalbibliothek nach Erlangung der Vollrechtsfähigkeit mit der oben
erwähnten Basisabgeltung ein wesentlich höheres Budget als bisher zur Verfügung stehen wird,
wird ein Teil dieses Budgets dem vermehrten Bestandsausbau zugute kommen. Es ist aber darauf
hinzuweisen, dass das Absinken der Besucherzahlen vor Ort mit einem enormen Anstieg der
Besucherzahl auf der Homepage der ÖNB einhergeht.


Ad 8.;

Es ist zur Zeit schwer abschätzbar, wie sich die zusätzlichen Einnahmen der Österreichischen
Nationalbibliothek entwickeln werden. Die Generaldirektorin geht bei einer vorsichtigen
Schätzung von 3 bis 5% jährlich aus.

Ad 9.:

Zu strategischen Partnerschaften der Österreichischen Nationalbibliothek gibt es Gespräche auf
verschiedenen Ebenen, so z.B. mit der Donauuniversität Krems in Fragen der bibliothekarischen
Ausbildung, mit dem Museumsquartier und der Spanischen Reitschule über ein gemeinsames
Ticket-System bzw. gemeinsame Werbung. Eine konkrete Partnerschaft gibt es mit der
Technischen Universität zum Thema “Webarchiv".

Ad 10.;

Die angesprochenen Gerüchte stellen eine maßlose Übertreibung dar und entsprechen auch nicht
annähernd den Tatsachen.

Die Bundesministerin: