2838/AB XXI.GP
Eingelangt am: 23.11.2001
Bundesministerium
für
Bildung,
Wissenschaft
und Kultur
Die schriftliche
parlamentarische Anfrage Nr. 2855/J-NR/2001 betreffend Zukunft der
Österreichischen Nationalbibliothek, die die Abgeordneten Mag. Christine
Muttonen,
Genossinnen
und Genossen am 26. September 2001 an mich richteten, wird wie folgt
beantwortet:
Ad 1. bis 3.;
Da das Tätigkeitsbild der
Österreichischen Nationalbibliothek weitgehend dem der
Bundesmuseen
entspricht und für letztere die Organisationsform einer wissenschaftlichen
Anstalt
öffentlichen
Rechts des Bundes gewählt wurde, lag es nahe, auch für die
Österreichische
Nationalbibliothek diese Organisationsform
vorzusehen. Bereits bei der im Jahr 1997
durchgeführten Diskussion
über die gesetzliche Regelung der Bundesmuseen, die im
Bundesmuseen-Gesetz 1998 ihren
Niederschlag fand, war man zu der Überzeugung gelangt, dass
die Österreichische Nationalbibliothek in einer späteren Phase
in dieses Bundesgesetz zu
integrieren sei. In Verfolgung dieser
Zielsetzung wurde nach dem Inkrafttreten der gesetzlichen
Regelung der Bundesmuseen durch das
erwähnte Bundesmuseen-Gesetz in Entsprechung des
Regierungsprogramms Februar 2000 die
Ausgliederung von Bereichen, welche nicht
unmittelbare staatliche Kernbereiche wahrnehmen, zügig weiterbetrieben und
die Einräumung
der Vollrechtsfähigkeit für
die Österreichische Nationalbibliothek zum 1. Januar 2002 in Angriff
genommen. Die Österreichische Nationalbibliothek soll demnach die
Organisationsform einer
wissenschaftlichen Anstalt erhalten,
die als eigener Abschnitt im Bundesmuseen-Gesetz geregelt
werden soll.
Die durch einen
diesbezüglichen Initiativantrag ins Auge gefasste Einräumung der
Vollrechtsfähigkeit
für die Österreichische Nationalbibliothek bietet die Voraussetzung
für eine
erfolgreiche
Überleitung, weil sie auch dieser Anstalt (wie zuvor den Bundesmuseen)
unter
Wahrung
ihrer historisch gewachsenen und international bekannten Identität die
Vorteile der mit
dem
Bundesmuseen-Gesetz 1998 begonnenen Organisationsreform zugänglich macht.
Als
derartige
Vorteile sind anzusehen:
- gestaltbare Budgetbelastungen für den Bund,
-
mehr Beweglichkeit bei Personal und Budget, damit höhere Zielsicherheit im
Ressourcen-
einsatz,
-
Anreiz zur Eigeninitiative,
- keine Verschlechterung für das Personal,
-
weitestgehende Zustimmung der Betroffenen (Identifikationskriterium),
- Verwaltungsvereinfachung, Abbau von Mehrfachzuständigkeiten.
Mit dem nunmehr
vorgeschlagenen Status einer selbstständigen Anstalt des Bundes verbunden
mit
einer nach objektiven Kriterien bemessenen Dotation aus dem Bundesbudget (der
Österreichischen
Nationalbibliothek steht anstelle der im Bundesfinanzgesetz 2002 für sie
vorgesehenen 230,884 Mio. ATS nunmehr eine Basisabgeltung von 283,489 Mio. ATS
zur
Verfügung) können Ungleichgewichte behoben sowie die finanziellen und
damit kulturell-
künstlerischen
Gestaltungsmöglichkeiten der Österreichischen Nationalbibliothek
verstärkt
werden. Dies setzt Verbesserungen in
der Eigenadministration - insbesondere eine eigene
kaufmännische Betriebsorganisation von der Buchhaltung bis zur Leitung
— voraus. Das
Anstaltsmodell bedeutet die
geringste Änderung und somit einen schonenden Eingriff, zumal die
Österreichische
Nationalbibliothek bereits jetzt eine - unselbstständige — Anstalt
ist.
Ad 4.;
Die
Personalvertretung der Österreichischen Nationalbibliothek ist in den
Überleitungsprozess
voll
eingebunden und wird von der Generaldirektorin regelmäßig über
alle Schritte informiert.
Dies betrifft sowohl
die Erhebung des Ist-Zustandes, in die alle Mitarbeiter und
Personalvertreter/innen
eingebunden waren, als auch die Erarbeitung des Sollkonzeptes, bei dem
Personalvertreter/innen
in allen relevanten Arbeitsgruppen vertreten sind. Dem Lenkungs-
ausschuss
als obersten Gremium für die Umgestaltung gehört der Vorsitzende des
Zentralausschusses
an. Der Entwurf für die Bibliotheksordnung wurde dem Dienststellen-
ausschuss vorgelegt und von diesem - im
Übrigen ohne einen Änderungswunsch - zustimmend
zur Kenntnis genommen.
Ad 5.;
Wie bereits ausgeführt, steht der
Österreichischen Nationalbibliothek auf Grund der
gegenständlichen
gesetzlichen Regelung nunmehr ein Mehrbetrag von ca. 53 Mio. ATS zur
Verfügung,
welcher die Erfüllung des kulturpolitischen Auftrags der Anstalt
sicherstellt. Diese
Anpassung
dient vor allem der Aufstockung des Budgets für Sammlungen,
EDV-Investitionen
und
Bibliothekserfordernisse. Hiezu kommt, dass es die in Aussicht genommene
Anstaltslösung
auf
Grund der ihr innewohnenden Flexibilität der Österreichischen Nationalbibliothek
ermöglicht,
zusätzliche Einnahmen, etwa aus Rechteverwertung u.a. in weit höherem
Maße zu
lukrieren.
Ad 6.;
Da es weder eine personelle noch eine
finanzielle "Aushungerung" gibt, bedarf es keiner
Vorkehrungen dagegen.
Ad 7.:
Da der Österreichischen
Nationalbibliothek nach Erlangung der Vollrechtsfähigkeit mit der oben
erwähnten
Basisabgeltung ein wesentlich höheres Budget als bisher zur Verfügung
stehen wird,
wird
ein Teil dieses Budgets dem vermehrten Bestandsausbau zugute kommen. Es ist
aber darauf
hinzuweisen,
dass das Absinken der Besucherzahlen vor Ort mit einem enormen Anstieg der
Besucherzahl
auf der Homepage der ÖNB einhergeht.
Ad 8.;
Es ist zur Zeit
schwer abschätzbar, wie sich die zusätzlichen Einnahmen der
Österreichischen
Nationalbibliothek
entwickeln werden. Die Generaldirektorin geht bei einer vorsichtigen
Schätzung
von 3 bis 5% jährlich aus.
Ad 9.:
Zu strategischen
Partnerschaften der Österreichischen Nationalbibliothek gibt es
Gespräche auf
verschiedenen Ebenen, so z.B. mit der Donauuniversität Krems in Fragen der
bibliothekarischen
Ausbildung,
mit dem Museumsquartier und der Spanischen Reitschule über ein gemeinsames
Ticket-System
bzw. gemeinsame Werbung. Eine konkrete Partnerschaft gibt es mit der
Technischen
Universität zum Thema “Webarchiv".
Ad 10.;
Die angesprochenen Gerüchte stellen
eine maßlose Übertreibung dar und entsprechen auch nicht
annähernd
den Tatsachen.
Die Bundesministerin: