284/AB XXI.GP

 

zur Zahl 272/J - NR/2000

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Johann Maier, Genossinnen und Genossen

haben an den Bundesminister für Justiz eine schriftliche Anfrage betreffend „Mont -

realer Konvention - Ratifizierung“ gerichtet.

 

Ich beantworte diese Anfrage wie folgt:

 

Zu 1 bis 3:

 

Auf der diplomatischen Konferenz im Mai 1999 war Österreich nicht nur durch einen

Beamten des Bundesministeriums für Justiz, sondern unter anderem auch durch ei -

nen des Bundesministers für auswärtige Angelegenheiten vertreten. Die österreichi -

sche Haltung ist zwischen dem Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten,

dem Bundesministerium für Wissenschaft und Verkehr und dem Bundesministerium

für Justiz koordiniert gewesen. Nach Fertigstellung des Übereinkommens haben auf

Beamtenebene mehrere Besprechungen zwischen dem Bundesministerium für aus -

wärtige Angelegenheiten und dem Bundesministerium für Justiz zur Frage der Ratifi -

zierung des Übereinkommens stattgefunden; mit der Einberufung einer Überset -

zungskonferenz in Wien zur Herstellung einer einheitlichen deutschsprachigen Über -

setzung wurden bereits Schritte zur Vorbereitung der Ratifizierung gesetzt.

 

Das Übereinkommen fällt zum Teil (Haftung für Personenschäden) in den Zuständig -

keitsbereich der EU - Kommission. Es ist daher geplant, dass die EU gemeinsam mit

allen Mitgliedstaaten  das Übereinkommen ratifiziert. Wann dies der Fall sein wird,

kann im Hinblick auf das Erfordernis einer abgestimmten Vorgangsweise nicht vor -

ausgesagt werden. Ich werde aber dafür sorgen, dass sich das gemeinsame Vorge -

hen nicht durch die in Österreich notwendigen Ratifizierungsvorbereitungen verzö -

gert.