2840/AB XXI.GP

Eingelangt am: 23.11.2001

 

 


Bundesministerium

für Verkehr,

Innovation und Technologie

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 2868/J-NR/2001 betreffend Regelungen für
Mehrwertdienste, die die Abgeordneten Moser und Freundinnen am 26. September 2001 an mich
gerichtet haben, beehre ich mich wie folgt zu beantworten:

Fragen 1 bis 5:

Ist Ihnen die Problematik der Mehrwertdienste bekannt?

Wie beurteilen Sie die Vorschläge des Telekom-Regulators zur Verringerung der Schwierigkeiten

mit Anbietern von Mehrwertdiensten?

Welche Schritte werden Sie unternehmen, damit es entweder auf freiwilliger oder auf gesetzlicher

Basis zu einem Verhaltenskodex kommt?

In welcher Form werden Sie den Regulator auffordern, von sich aus auf einen Verhaltenskodex

hinzuwirken?

In welchem Zeitraum gedenken Sie sich dieser Problematik anzunehmen?

Antwort:

Die genannte Problematik ist mir bekannt. Die Vorschläge des Telekom-Regulators entsprechen
auch meinen Vorstellungen.

Vor der Liberalisierung des Telekommunikationsmarktes beinhalteten die Verträge der Telekom
Austria (damaliger Monopolist) mit den Dienste-Anbietern einen Verhaltenscodex für Mehrwert-
dienste. Im Auftrag der Telekom Austria überwachte ein unabhängiger externer Supervisor durch
"Stichproben" die Mehrwertdienste, im Fall eines Missbrauchs wurden den betroffenen Dienste-
Anbietern im Verhaltenscodex definierte Sanktionen auferlegt. Nach der Liberalisierung weigerte
sich die Telekom Austria, aus verständlichen Gründen, als einziger Betreiber diese Überwachung
zu finanzieren. 1997 veranlasste das damalige Bundesministerium für Wissenschaft und Verkehr
die neu gegründete Regulierungsbehörde, die damalige Telekom Control GmbH (nunmehr RTR-
GmbH), einen Verhaltenscodex vorzubereiten, welcher ein Anhang der Konzessionen sein sollte.
Die rechtliche Schwierigkeit bestand darin, diesen Verhaltenscodex nachträglich in bereits
bestehende Lizenzverträge einzubauen, sodass ohne gesetzliche Grundlage dieses Ziel nicht
erreicht werden konnte.

1999 wurde den Betreibern aufgrund deren ausdrücklichem Wunsch nach Selbstregulierung die
Chance gegeben, eine freiwillige Selbstkontrolle in Zusammenarbeit mit der Wirtschaftskammer
Österreich zu etablieren und einen Verhaltenscodex für Mehrwertdienste in ihre Geschäfts-
bedingungen aufzunehmen. Von der Erlassung gesetzlicher Bestimmungen wurde aus diesem
Grund vorerst Abstand genommen. Eine Arbeitsgruppe, bestehend aus Vertretern der Betreiber


und der WKÖ, bereitete einen Entwurf für einen "Verhaltenscodex" vor, dessen Begutachtung
nach letzten Informationen jedoch noch immer nicht abgeschlossen ist. Mein Ressort und die RTR-
GmbH haben die Initiative der WKÖ und der Betreiber einerseits observiert und andererseits auch
versucht voranzutreiben, indem sie im Frühjahr 2001 einen Vertreter des deutschen Vereins
"Freiwillige Selbstkontrolle Telefonmehrwertdienste e.V." einluden, das deutsche, sehr gut
funktionierende Modell in der WKÖ zu präsentieren und mit dieser Arbeitsgruppe zu diskutieren.
Bis jetzt ist es allerdings zu keinem Ergebnis gekommen.

Vertreter meines Ressorts und der RTR-GmbH nehmen auch regelmäßig an den Tagungen des
European Audiotex Regulators Network (EARN bzw. (ARN) teil. Ebenso wurde auch die WKÖ
eingeladen, an diesem internationalen Informationsaustausch teilzunehmen, da die Problematik der
Mehrwertdienste mehr und mehr eine grenzüberschreitende und nur durch nationale Regulierung
einerseits und durch gute internationale Zusammenarbeit andererseits in den Griff zu bekommen
ist.

Die Einrichtung eines funktionierenden Regulierungsregimes für Mehrwertdienste sollte so rasch
als möglich im Interesse der Diensteanbieter und der Nutzer der Services zu gesicherten Markt-
verhältnissen führen. Um eine rasche und effektive Regulierung zu gewährleisten, wird das
Problem nach bisher ergebnislosem Bemühen, eine "Freiwillige Selbstkontrolle" einzurichten,
letzlich nur mit legistischen Mitteln zu lösen sein.

Ich werde daher den Bericht der Schlichtungsstelle zum Anlass nehmen, zusätzlich zu den
bisherigen Aktivitäten auf diesem Gebiet, die Möglichkeiten einer gesetzlichen Normierung von
Verhaltensregeln zu prüfen um so den Konsumentenschutz auf diesem Gebiet befriedigend
durchsetzen zu können. Im Übrigen darf ich auf die “Ratschläge für Internetnutzer im Bericht der
Schlichtungsstelle verweisen, deren Befolgung bereits jetzt Schäden effektiv verhindert.