2840/AB XXI.GP
Eingelangt am: 23.11.2001
Bundesministerium
für Verkehr,
Innovation und Technologie
Die schriftliche parlamentarische Anfrage
Nr. 2868/J-NR/2001 betreffend Regelungen für
Mehrwertdienste, die die Abgeordneten Moser und Freundinnen am 26. September
2001 an mich
gerichtet haben, beehre ich mich wie folgt zu beantworten:
Fragen 1 bis 5:
Ist Ihnen die Problematik der Mehrwertdienste bekannt?
Wie beurteilen Sie die Vorschläge des Telekom-Regulators zur Verringerung der Schwierigkeiten
mit Anbietern von Mehrwertdiensten?
Welche Schritte werden Sie unternehmen, damit es entweder auf freiwilliger oder auf gesetzlicher
Basis zu einem Verhaltenskodex kommt?
In welcher Form werden Sie den Regulator auffordern, von sich aus auf einen Verhaltenskodex
hinzuwirken?
In welchem Zeitraum gedenken Sie sich dieser Problematik anzunehmen?
Antwort:
Die genannte Problematik ist mir
bekannt. Die Vorschläge des Telekom-Regulators entsprechen
auch meinen Vorstellungen.
Vor der Liberalisierung des
Telekommunikationsmarktes beinhalteten die Verträge der Telekom
Austria (damaliger Monopolist) mit den Dienste-Anbietern einen Verhaltenscodex
für Mehrwert-
dienste. Im Auftrag der Telekom Austria überwachte ein unabhängiger
externer Supervisor durch
"Stichproben" die Mehrwertdienste, im Fall eines Missbrauchs wurden den
betroffenen Dienste-
Anbietern im Verhaltenscodex definierte Sanktionen auferlegt. Nach der
Liberalisierung weigerte
sich die Telekom Austria, aus verständlichen Gründen, als einziger
Betreiber diese Überwachung
zu finanzieren. 1997 veranlasste das damalige Bundesministerium für
Wissenschaft und Verkehr
die neu gegründete Regulierungsbehörde, die damalige Telekom Control
GmbH (nunmehr RTR-
GmbH), einen Verhaltenscodex vorzubereiten, welcher ein Anhang der Konzessionen
sein sollte.
Die rechtliche Schwierigkeit bestand darin, diesen Verhaltenscodex
nachträglich in bereits
bestehende Lizenzverträge einzubauen, sodass ohne gesetzliche Grundlage
dieses Ziel nicht
erreicht werden konnte.
1999 wurde den Betreibern aufgrund
deren ausdrücklichem Wunsch nach Selbstregulierung die
Chance gegeben, eine
freiwillige Selbstkontrolle in Zusammenarbeit mit der Wirtschaftskammer
Österreich zu etablieren und einen
Verhaltenscodex für Mehrwertdienste in ihre Geschäfts-
bedingungen aufzunehmen. Von der Erlassung gesetzlicher Bestimmungen
wurde aus diesem
Grund vorerst Abstand genommen. Eine Arbeitsgruppe, bestehend aus Vertretern
der Betreiber
und der WKÖ, bereitete einen Entwurf
für einen "Verhaltenscodex" vor, dessen Begutachtung
nach letzten Informationen jedoch noch immer nicht abgeschlossen ist. Mein
Ressort und die RTR-
GmbH haben die Initiative der WKÖ und der Betreiber einerseits observiert
und andererseits auch
versucht voranzutreiben, indem sie im Frühjahr 2001 einen Vertreter des
deutschen Vereins
"Freiwillige
Selbstkontrolle Telefonmehrwertdienste e.V." einluden, das deutsche, sehr
gut
funktionierende Modell in der WKÖ zu
präsentieren und mit dieser Arbeitsgruppe zu diskutieren.
Bis jetzt ist es allerdings zu keinem Ergebnis gekommen.
Vertreter meines Ressorts und der
RTR-GmbH nehmen auch regelmäßig an den Tagungen des
European Audiotex Regulators Network (EARN bzw. (ARN) teil. Ebenso wurde auch
die WKÖ
eingeladen, an diesem internationalen Informationsaustausch teilzunehmen, da
die Problematik der
Mehrwertdienste mehr und mehr eine grenzüberschreitende und nur durch
nationale Regulierung
einerseits und durch gute internationale Zusammenarbeit andererseits in den
Griff zu bekommen
ist.
Die Einrichtung eines
funktionierenden Regulierungsregimes für Mehrwertdienste sollte so rasch
als möglich im Interesse der Diensteanbieter und der Nutzer der Services
zu gesicherten Markt-
verhältnissen führen. Um eine rasche und effektive Regulierung zu gewährleisten,
wird das
Problem nach bisher ergebnislosem Bemühen, eine "Freiwillige
Selbstkontrolle" einzurichten,
letzlich nur mit legistischen Mitteln zu lösen sein.
Ich werde daher den Bericht der
Schlichtungsstelle zum Anlass nehmen, zusätzlich zu den
bisherigen Aktivitäten auf diesem Gebiet, die Möglichkeiten einer
gesetzlichen Normierung von
Verhaltensregeln zu prüfen um so den Konsumentenschutz auf diesem Gebiet
befriedigend
durchsetzen zu
können. Im Übrigen darf ich auf die “Ratschläge für
Internetnutzer im Bericht der
Schlichtungsstelle verweisen, deren
Befolgung bereits jetzt Schäden effektiv verhindert.