2843/AB XXI.GP

Eingelangt am: 23.11.2001

 

 


"Die Abgeordneten zum Nationalrat Dobnigg und Genossinnen haben am 9. Oktober
2001 unter der Nr. 2904/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend
"Hubschrauber-Löscheinsatz" gerichtet.

Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:
Zu Frage 1:

Hinsichtlich der Einsatzbereitschaft der Hubschrauber des Österreichischen
Bundesheeres muss ich sie ersuchen, eine diesbezügliche Anfrage an den Herrn
Bundesminister für Landesverteidigung zu richten.

Für den Bereich meines Ressorts darf ich darauf verweisen, dass bei der
Flugeinsatzstelle Graz jedenfalls zwei Polizeihubschrauber stationiert sind, die mit
Löschwassercontainern ausgerüstet werden können. Zusätzlich können Hubschrauber
der Flugeinsatzstellen Klagenfurt und Wien mit einer höheren Transportkapazität zum
Einsatz gebracht werden.

Alle diese Hubschrauber erreichen den Einsatzort innerhalb einer Stunde. Darüber
hinaus stehen für den Abtransport von Verletzten seit 01.07.2001 österreichweit die
Rettungshubschrauber des ÖAMTC zur Verfügung. Ich möchte auch festhalten, dass es
in den Sommermonaten prinzipiell zu keiner witterungsbedingten Einschränkung der
Ersetzbarkeit der Hubschrauber des Innenministeriums kommt.


Zu Frage 2:

Nach dem oben Gesagten sehe ich kein erhöhtes Sicherheitsrisiko für die Bevölkerung
der Obersteiermark.

Zu Frage 3:

Ich darf auf die Beantwortung zu Frage 1 verweisen.
Zu Frage 4:

Diesbezüglich muss ich sie auf § 3 des Steiermärkischen Katastrophenschutzgesetzes
verweisen, wonach für das Land, für jeden politischen Bereich und für jede Gemeinde
Vorbereitungsmaßnahmen (insbesondere auch Katastrophenschutzpläne) zur Abwehr
und Bekämpfung von Katastrophen zu treffen sind.