2843/AB XXI.GP
Eingelangt am: 23.11.2001
"Die Abgeordneten zum Nationalrat
Dobnigg und Genossinnen haben am 9. Oktober
2001 unter der Nr. 2904/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage
betreffend
"Hubschrauber-Löscheinsatz"
gerichtet.
Diese Anfrage
beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:
Zu Frage 1:
Hinsichtlich der Einsatzbereitschaft der
Hubschrauber des Österreichischen
Bundesheeres muss ich sie ersuchen, eine diesbezügliche Anfrage an den
Herrn
Bundesminister für Landesverteidigung zu richten.
Für den Bereich meines Ressorts darf
ich darauf verweisen, dass bei der
Flugeinsatzstelle Graz jedenfalls zwei Polizeihubschrauber stationiert sind,
die mit
Löschwassercontainern ausgerüstet werden können. Zusätzlich
können Hubschrauber
der Flugeinsatzstellen Klagenfurt und Wien mit einer höheren
Transportkapazität zum
Einsatz gebracht werden.
Alle diese Hubschrauber erreichen den
Einsatzort innerhalb einer Stunde. Darüber
hinaus stehen für den Abtransport von Verletzten seit 01.07.2001
österreichweit die
Rettungshubschrauber des ÖAMTC zur Verfügung. Ich möchte auch
festhalten, dass es
in den Sommermonaten prinzipiell zu keiner witterungsbedingten
Einschränkung der
Ersetzbarkeit der
Hubschrauber des Innenministeriums kommt.
Zu Frage 2:
Nach dem oben Gesagten sehe ich
kein erhöhtes Sicherheitsrisiko für die Bevölkerung
der
Obersteiermark.
Zu Frage 3:
Ich darf auf die Beantwortung zu Frage 1
verweisen.
Zu Frage 4:
Diesbezüglich muss ich sie auf §
3 des Steiermärkischen Katastrophenschutzgesetzes
verweisen, wonach für das Land, für jeden politischen Bereich und
für jede Gemeinde
Vorbereitungsmaßnahmen (insbesondere auch Katastrophenschutzpläne)
zur Abwehr
und Bekämpfung von Katastrophen zu treffen sind.