2847/AB XXI.GP
Eingelangt am: 26.11.2001
BUNDESMINISTERIUM FÜR INNERES
Die
Abgeordneten zum Nationalrat Dr. PETROVIC, Freundinnen und Freunde haben am
26.9.2001
unter der Nummer 2869/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage
betreffend
“Duldung von gefährlichen Angriffen auf
Tierschutzaktivistinnen" gerichtet.
Diese
Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:
Zu den Fragen 1. bis 5. und 9.:
Die
Bezirkshauptmannschaft Gmunden als Sicherheitsbehörde erteilte an den
Gendarmerieposten
Bad Ischl den Auftrag, die erwähnte Versammlung der
Tierschutzaktivisten
angemessen zu überwachen.
Aufgrund
der mit den Verantwortlichen des Zirkus Belly und dem Leiter der Versammlung
im
Vorfeld des durch die Gendarmerie geführte Gespräch, wurde von einer
permanenten
Überwachung
Abstand genommen.
Während
der Veranstaltung fuhr die Gendarmeriestreife zur Versammlung, um den Verlauf
der
Versammlung wahrzunehmen. Ein maßgeblicher Teilnehmer an der Versammlung
gab
einem
Beamten gegenüber an, dass alles ruhig verlaufe.
Nach
dem Verlassen des Veranstaltungsortes durch die Gendarmeriestreife kam es zur
tätlichen
Auseinandersetzung. Die Streife wurde nach der Anzeigeerstattung sofort davon
in
Kenntnis gesetzt und traf unmittelbar nach der Verständigung am
Veranstaltungsort ein. Beim
Eintreffen
der Beamten war der Raufhandel bereits beendet.
Zu den Fragen 6. bis 8.:
Die Beamten
führten die Erhebungen am Tatort durch und verständigten die
Staatsanwaltschaft Wels. Von der
Staatsanwaltschaft Wels wurden keine Haftbefehle gegen
die Verdächtigen beantragt. Nach dem Abschluss der umfangreichen
Erhebungen wurde am
31. Oktober 2001 die Strafanzeige an das Bezirksgericht Bad Ischl erstattet.
Die Versammlung wurde nicht nach dem Eintreffen der Gendarmeriebeamten
durch diese
aufgelöst, sondern durch
Verfügung der Bezirkshauptmannschaft Gmunden.