2847/AB XXI.GP

Eingelangt am: 26.11.2001

 

 


BUNDESMINISTERIUM FÜR INNERES

Die Abgeordneten zum Nationalrat Dr. PETROVIC, Freundinnen und Freunde haben am
26.9.2001 unter der Nummer 2869/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage
betreffend “Duldung von gefährlichen Angriffen auf Tierschutzaktivistinnen" gerichtet.

Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:
Zu den Fragen 1. bis 5. und 9.:

Die Bezirkshauptmannschaft Gmunden als Sicherheitsbehörde erteilte an den
Gendarmerieposten Bad Ischl den Auftrag, die erwähnte Versammlung der
Tierschutzaktivisten angemessen zu überwachen.

Aufgrund der mit den Verantwortlichen des Zirkus Belly und dem Leiter der Versammlung
im Vorfeld des durch die Gendarmerie geführte Gespräch, wurde von einer permanenten
Überwachung Abstand genommen.

Während der Veranstaltung fuhr die Gendarmeriestreife zur Versammlung, um den Verlauf
der Versammlung wahrzunehmen. Ein maßgeblicher Teilnehmer an der Versammlung gab
einem Beamten gegenüber an, dass alles ruhig verlaufe.

Nach dem Verlassen des Veranstaltungsortes durch die Gendarmeriestreife kam es zur
tätlichen Auseinandersetzung. Die Streife wurde nach der Anzeigeerstattung sofort davon in
Kenntnis gesetzt und traf unmittelbar nach der Verständigung am Veranstaltungsort ein. Beim
Eintreffen der Beamten war der Raufhandel bereits beendet.


Zu den Fragen 6. bis 8.:

Die Beamten führten die Erhebungen am Tatort durch und verständigten die
Staatsanwaltschaft Wels. Von der Staatsanwaltschaft Wels wurden keine Haftbefehle gegen
die Verdächtigen beantragt. Nach dem Abschluss der umfangreichen Erhebungen wurde am
31. Oktober 2001 die Strafanzeige an das Bezirksgericht Bad Ischl erstattet.
Die Versammlung wurde nicht nach dem Eintreffen der Gendarmeriebeamten durch diese
aufgelöst, sondern durch Verfügung der Bezirkshauptmannschaft Gmunden.