2848/AB XXI.GP

Eingelangt am: 26.11.2001

 

 


Bundesminister für Inneres

Die Abgeordneten zum Nationalrat Dietachmayr und Genossinnen haben am 26. September
2001 unter der Nr. 2886/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend "Ter-
ror - Internationale" gerichtet.

Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

Zu Frage 1:

Die am 11. September 2001 in den USA verübten verheerenden Terroranschläge richteten
sich nicht nur gegen die USA sondern gegen die gesamte zivilisierte Welt. Für Österreich
ergibt sich daraus, dass sich unsere Sicherheitsbehörden mit allen zur Verfugung stehenden
Mitteln an der Aufklärung dieser Verbrechen beteiligen. Weiters werden höchste Anstrengun-
gen unternommen, allfällige Aktivitäten terrorismusunterstützender Gruppen oder Einzelper-
sonen in unserem Bundesgebiet weitestgehend zu verhindern, damit der hohe Sicherheitsstan-
dard in Österreich auch künftig aufrechterhalten wird.

Zu Frage 2:

Es langen immer wieder diesbezügliche Hinweise ein, denen unverzüglich nachgegangen
wird. Die bisherigen Ermittlungen lassen jedoch darauf schließen, dass die Gefährdung öster-
reichischer Interessen im Inland im Vergleich mit anderen europäischen Staaten als eher ge-
ring einzuschätzen ist, wenngleich gewaltsame Aktivitäten radikaler Einzelpersonen auch in
Österreich nicht gänzlich ausgeschlossen werden können.


Zu Frage 3:

Die Terroranschläge in den USA haben die Bedrohungslage in der westlichen Welt schlagar-
tig verschärft, es liegen jedoch keine Informationen über eine konkrete Gefahrdung von Per-
sonen und Objekten im Bundesgebiet vor. Es besteht jedoch ein erhöhter Sicherheitsbedarf für
bestimmte in den militärischen Konflikt involvierte Vertreter ausländischer Staaten, deren
Vertretungsbehörden und Einrichtungen, welchem durch geeignete Personen- und Objekt-
Schutzmaßnahmen der österreichischen Sicherheitsbehörden entsprochen wird. Auch im Be-
reich der Zivilluftfahrt wurden, dem internationalen Standard entsprechende, erhöhte Sicher-
heitsvorkehrungen veranlasst. Eine detaillierte Darstellung von Sicherheitsmaßnahmen ist
aufgrund der gegenwärtigen Sicherheitslage aus polizeitaktischen Gründen nicht zweckmäßig.

Zu Frage 4:

Im Gefolge der Ereignisse des 11. Septembers 2001 wurden für den Bereich Einwanderungs-
und Asylpolitik in Österreich folgende Maßnahmen ergriffen:

I.         Getroffene Sofortmaßnahmen:

a.) Einreise- und Aufenthaltstitel:

Es wurde eine absolute Rückfragepflicht bei allen Arten von Einreise- und Aufenthaltstiteln
für bestimmte Staatsangehörige (auch bei einer isolierten Aktion gegen Afghanistan werden
dies mehrere Staaten sein) eingeführt.

b.) Grenzkontrolle:

Die Grenzkontrollen für Inhaber von Pässen der Staaten Saudi-Arabien, Pakistan, Vereinigte
Arabische Emirate und Jemen wurden verschärft und die Grenzüberwachung wird in Koope-
ration mit dem Bundesheer intensiviert.

Auf den österreichischen Flughäfen wurden die Kontrollen von Reisenden aus den Destinati-
onen Aleppo, Damaskus, Tripolis und Teheran verstärkt.

c.) Asyl:

Es wurde ein “Frühwarnsystem" zur rechtzeitigen Erkennung möglicher Fluchtbewegungen in
Richtung Europa etabliert. Darüber hinaus erfolgt ein regelmäßiger Informationsaustausch mit


den Beitrittskandidatenstaaten über die Lage und die Maßnahmen ebenso wie über die Auf-
nahme von Vertriebenen im Rahmen der Sicherheitspartnerschaften.

II.        Schaffung einer zentralen Datenbank für Visa und Aufenthaltstitel sowie Nut-
zung von EURODAC für kriminalpolizeiliche Zwecke;

Beim EU-Rat am 20. September 2001 wurde als weitere Maßnahme die Schaffung und der
Ausbau einer zentralen Datenbank für Visa und Aufenthaltstitel sowie die Nutzung von EU-
RODAC für die Terrorismusbekämpfung beschlossen.

Die Verordnung (EG) Nr. 2725/2000 des Rates vom 11.12.2000 über die Errichtung von
“EURODAC" für den Vergleich von Fingerabdrücken zum Zwecke der effektiven Anwen-
dung des Dubliner Übereinkommens (ABI. L 316/1 v. 15.12.2000) ist am
15. Dezember 2000 in Kraft getreten. Tatsächlich wird sie jedoch erst dann gelten, wenn so-
wohl bei der EK als auch in den Mitgliedstaaten die technischen Voraussetzungen für deren
Umsetzung getroffen wurden.

Zu deren Nutzung für kriminalpolizeiliche Zwecke ist eine Änderung des Rechtsaktes erfor-
derlich. Österreich wird hierauf in den Arbeitsgruppensitzungen drängen.

Zu Frage 5:

Sofort nach den Anschlägen wurde der Ressourceneinsatz zur Bekämpfung des Terrorismus
durch Umschichtungen beträchtlich erhöht. Daneben wurden - in Abstimmung mit den Erfor-
dernissen auf EU-Ebene - zahlreiche Maßnahmen eingeleitet bzw. gesetzt, die die Qualität der
Terrorismusbekämpfung erhöhten und in Zukunft weiter erhöhen werden.

Zu Frage 6:

Derzeit wird an einer Reorganisation der staatspolizeilichen Dienststellen des Bundesministe-
riums für Inneres gearbeitet. Keinesfalls ist daran gedacht parlamentarische Kontrollrechte zu
beschränken.

Zu Frage 7:

Planstellen werden - wie bisher - entsprechend den gesetzlichen Vorgaben nach fachlichen
Kriterien besetzt werden.


Zu Frage 8:

Die Gruppe II/C (Staatspolizei) ist schon derzeit in den internationalen Kommunikations ver-
bünd der Sicherheitsbehörden eingebunden. An der Optimierung des Informationsaustau-
sches wird permanent gearbeitet.

Zu Frage 9:

Die Zusammenarbeit zwischen den angesprochenen Organisationseinheiten wird sich wie
bisher nach den gesetzlichen Vorgaben und den jeweiligen Aufgabenbereichen richten.

Zu Frage 10:

Österreich besitzt schon jetzt schlagkräftige Organisationseinheiten zur Terrorbekämpfung.
Weitere Verbesserungen werden durch die Reorganisation der Staatspolizei angestrebt.