2848/AB XXI.GP
Eingelangt am: 26.11.2001
Bundesminister für Inneres
Die Abgeordneten zum
Nationalrat Dietachmayr und Genossinnen haben am 26. September
2001
unter der Nr. 2886/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage
betreffend "Ter-
ror
- Internationale" gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:
Zu Frage 1:
Die am 11. September
2001 in den USA verübten verheerenden Terroranschläge richteten
sich nicht nur gegen
die USA sondern gegen die gesamte zivilisierte Welt. Für Österreich
ergibt sich daraus, dass sich unsere
Sicherheitsbehörden mit allen zur Verfugung stehenden
Mitteln an der Aufklärung dieser
Verbrechen beteiligen. Weiters werden höchste Anstrengun-
gen unternommen, allfällige
Aktivitäten terrorismusunterstützender Gruppen oder Einzelper-
sonen in unserem Bundesgebiet
weitestgehend zu verhindern, damit der hohe Sicherheitsstan-
dard in Österreich auch
künftig aufrechterhalten wird.
Zu Frage 2:
Es langen immer wieder diesbezügliche Hinweise ein, denen
unverzüglich nachgegangen
wird. Die bisherigen Ermittlungen lassen
jedoch darauf schließen, dass die Gefährdung öster-
reichischer Interessen im Inland im Vergleich mit anderen europäischen
Staaten als eher ge-
ring einzuschätzen ist,
wenngleich gewaltsame Aktivitäten radikaler Einzelpersonen auch in
Österreich nicht gänzlich
ausgeschlossen werden können.
Zu Frage 3:
Die Terroranschläge in den USA haben die
Bedrohungslage in der westlichen Welt schlagar-
tig
verschärft, es liegen jedoch keine Informationen über eine konkrete
Gefahrdung von Per-
sonen
und Objekten im Bundesgebiet vor. Es besteht jedoch ein erhöhter
Sicherheitsbedarf für
bestimmte in den
militärischen Konflikt involvierte Vertreter ausländischer Staaten,
deren
Vertretungsbehörden und Einrichtungen,
welchem durch geeignete Personen- und Objekt-
Schutzmaßnahmen der
österreichischen Sicherheitsbehörden entsprochen wird. Auch im Be-
reich der Zivilluftfahrt wurden, dem
internationalen Standard entsprechende, erhöhte Sicher-
heitsvorkehrungen veranlasst. Eine detaillierte Darstellung von
Sicherheitsmaßnahmen ist
aufgrund der gegenwärtigen
Sicherheitslage aus polizeitaktischen Gründen nicht zweckmäßig.
Zu Frage 4:
Im Gefolge der
Ereignisse des 11. Septembers 2001 wurden für den Bereich Einwanderungs-
und
Asylpolitik in Österreich folgende Maßnahmen ergriffen:
I. Getroffene Sofortmaßnahmen:
a.) Einreise- und Aufenthaltstitel:
Es wurde eine
absolute Rückfragepflicht bei allen Arten von Einreise- und
Aufenthaltstiteln
für
bestimmte Staatsangehörige (auch bei einer isolierten Aktion gegen
Afghanistan werden
dies
mehrere Staaten sein) eingeführt.
b.) Grenzkontrolle:
Die Grenzkontrollen für Inhaber von
Pässen der Staaten Saudi-Arabien, Pakistan, Vereinigte
Arabische
Emirate und Jemen wurden verschärft und die Grenzüberwachung wird in
Koope-
ration mit dem Bundesheer intensiviert.
Auf den österreichischen Flughäfen
wurden die Kontrollen von Reisenden aus den Destinati-
onen
Aleppo, Damaskus, Tripolis und Teheran verstärkt.
c.) Asyl:
Es wurde ein
“Frühwarnsystem" zur rechtzeitigen Erkennung möglicher
Fluchtbewegungen in
Richtung Europa etabliert. Darüber hinaus erfolgt ein
regelmäßiger Informationsaustausch mit
den
Beitrittskandidatenstaaten über die Lage und die Maßnahmen ebenso
wie über die Auf-
nahme
von Vertriebenen im Rahmen der Sicherheitspartnerschaften.
II. Schaffung einer zentralen
Datenbank für Visa und Aufenthaltstitel sowie Nut-
zung von EURODAC für kriminalpolizeiliche Zwecke;
Beim EU-Rat am 20.
September 2001 wurde als weitere Maßnahme die Schaffung und der
Ausbau
einer zentralen Datenbank für Visa und Aufenthaltstitel sowie die Nutzung
von EU-
RODAC
für die Terrorismusbekämpfung beschlossen.
Die Verordnung (EG) Nr. 2725/2000 des Rates vom 11.12.2000
über die Errichtung von
“EURODAC" für den Vergleich von Fingerabdrücken zum Zwecke
der effektiven Anwen-
dung des Dubliner Übereinkommens (ABI.
L 316/1 v. 15.12.2000) ist am
15. Dezember 2000 in Kraft getreten.
Tatsächlich wird sie jedoch erst dann gelten, wenn so-
wohl bei der EK als auch in den
Mitgliedstaaten die technischen Voraussetzungen für deren
Umsetzung getroffen wurden.
Zu deren Nutzung für
kriminalpolizeiliche Zwecke ist eine Änderung des Rechtsaktes erfor-
derlich.
Österreich wird hierauf in den Arbeitsgruppensitzungen drängen.
Zu Frage 5:
Sofort nach den
Anschlägen wurde der Ressourceneinsatz zur Bekämpfung des Terrorismus
durch
Umschichtungen beträchtlich erhöht. Daneben wurden - in Abstimmung
mit den Erfor-
dernissen
auf EU-Ebene - zahlreiche Maßnahmen eingeleitet bzw. gesetzt, die die
Qualität der
Terrorismusbekämpfung erhöhten und in Zukunft weiter erhöhen
werden.
Zu Frage 6:
Derzeit wird an einer Reorganisation der
staatspolizeilichen Dienststellen des Bundesministe-
riums
für Inneres gearbeitet. Keinesfalls ist daran gedacht parlamentarische
Kontrollrechte zu
beschränken.
Zu Frage 7:
Planstellen werden -
wie bisher - entsprechend den gesetzlichen Vorgaben nach fachlichen
Kriterien
besetzt werden.
Zu Frage 8:
Die Gruppe II/C
(Staatspolizei) ist schon derzeit in den internationalen Kommunikations ver-
bünd
der Sicherheitsbehörden eingebunden. An der Optimierung des
Informationsaustau-
sches
wird permanent gearbeitet.
Zu Frage 9:
Die Zusammenarbeit zwischen den
angesprochenen Organisationseinheiten wird sich wie
bisher nach den gesetzlichen Vorgaben und
den jeweiligen Aufgabenbereichen richten.
Zu Frage 10:
Österreich besitzt schon jetzt
schlagkräftige Organisationseinheiten zur Terrorbekämpfung.
Weitere
Verbesserungen werden durch die Reorganisation der Staatspolizei angestrebt.