2852/AB XXI.GP
Eingelangt am: 26.11.2001
Herrn
Präsidenten des Nationalrates
Sehr geehrter Herr Präsident!
Ich beantworte die an mich gerichtete
schriftliche parlamentarische Anfrage der Ab-
geordneten
Heidrun Silhavy und GenossInnen betreffend Zwischenergebnisse
bzw. Zwischenberichte der Arbeitsgruppen (im Rahmen der Strukturkommis-
sion), Nr. 2829/J, wie folgt:
Frage 1:
LKF-Arbeitskreis
In mehreren
Sitzungen des Arbeitskreises “Leistungsorientierte Krankenanstalten-
finanzierung" im
ersten Halbjahr 2001 wurden die Inhalte des Modells der leistungs-
orientierten Krankenanstaltenfinanzierung und seiner Grundlagen für das
Jahr 2002
zur Vorbereitung eines diesbezüglichen Beschlusses der Strukturkommission
inhalt-
lich diskutiert und abgestimmt.
Entsprechend der
Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG über die Neustrukturierung
des Gesundheitswesens und der Krankenanstaltenfinanzierung wurden die in
Art. 18 Abs. 5 dieser
Vereinbarung festgelegten LKF-Weiterentwicklungsschritte
vorbereitet und umgesetzt:
1. Integration der Ergebnisse der LKF-Nachkalkulationen
des Jahres 1999 inkl.
der Aktualisierung der Belagsdauerwerte der leistungsorientierten Diagnosen-
fallgruppen
2. Vereinfachung des LKF-Modells (Reduzierung der Anzahl
der Fallpauschalen,
Vereinfachung der
Intensivbepunktungsregelung und Reduzierung der Doku-
mentationspflicht im Bereich der Intensivüberwachungseinheiten für
Erwachsene
sowie im Bereich der neonatologischen und pädiatrischen Intensiveinheiten
3.
Integration einer bundeseinheitlichen Bepunktungsregelung für den
allgemeinen
tagesklinischen Bereich sowie für die tagesklinische und
tagesstrukturierende
Behandlung im Bereich der Psychiatrie
4.
Integration von Bepunktungsregelungen für spezielle Leistungsbereiche wie
z.B.
für die Bereiche Akutgeriatrie/Remobilisation, Palliativmedizin und
Psychosomatik
Das LKF-Modell 2002 wurde am 3.
Juli 2001 der Strukturkommission zur Beschluss-
fassung vorgelegt und von dieser bereits definitiv beschlossen. Die umfassenden
Unterlagen zum LKF-Modell 2002 inkl. seiner Grundlagen
(Diagnosenschlüssel,
Leistungskatalog,
Dokumentationshandbücher u.a.m.) wurden vereinbarungsgemäß
im September d.J. an
die Landesfonds zwecks Weiterleitung an die Krankenan-
stalten übermittelt und werden im Herbst d.J. wiederum auf der Homepage
des
BMSG
(www.gesundheit.bmsg.gv.at) öffentlich
kundgemacht.
Arbeitskreis “Gesundheitsplanung"
Der Arbeitskreis
“Gesundheitsplanung" befasst sich derzeit ausschließlich mit
der
Akkordierung von österreichweit verbindlichen Richtlinien für
Strukturqualitätskriterien
im Zusammenhang mit den Festlegungen im Österreichischen Krankenanstalten-
und Großgeräteplan (ÖKAP/GGP) 2001. Der diesbezügliche
Auftrag ist im Art. 3 Abs.
4 der zwischen dem
Bund und den Bundesländern abgeschlossenen Vereinbarung
gemäß Art. 15a B-VG über die Neustrukturierung des
Gesundheitswesens und der
Krankenanstaltenfinanzierung (für die Jahre 2001 bis 2004) festgelegt:
“Bestandteil dieser Vereinbarung ist die einvernehmliche und
verbindliche Fest-
legung der Revision des Österreichischen Krankenanstalten- und
Großgeräteplanes
mit integrierter Leistungsangebotsplanung bis zum 1. Jänner 2001.
Die Bestimmun-
gen hinsichtlich neuer Organisationsformen (z.B. Fachschwerpunkte,
dislozierte
Tageskliniken) treten nur unter der Voraussetzung in Kraft, dass von der
Struktur-
kommission auf der Grundlage des vorliegenden Revisionsentwurfes
Richtlinien für
das fächerspezifische, abgestufte Leistungsspektrum und die
entsprechenden
Kriterien der Strukturqualität für die Fachrichtungen
Orthopädie, Unfallchirurgie und
Urologie bis spätestens 31. Dezember 2000 einvernehmlich zwischen
den Vertrags-
parteien erlassen werden, die in Verbindung mit dem ÖKAP/GGP
verbindlich zur
Anwendung zu bringen sind. Weiters kommen die Vertragsparteien überein,
dass
von der Strukturkommission auf der Grundlage des vorliegenden Revisionsentwurfes
Richtlinien für Strukturqualitätskriterien für die
Bereiche Akutgeriatrie/Remobilisation,
Palliativstationen, Psychosomatikschwerpunkte bzw. -departments,
dezentrale
Fachabteilungen für Psychiatrie, Intensivbereiche, die detaillierte
Leistungsangebots-
planung sowie für ausgewählte Bereiche der
Großgeräteplanung bis spätestens
31. Dezember 2001 einvernehmlich zwischen den Vertragsparteien erlassen werden.
Bis zur Erlassung dieser Richtlinien bleiben die im ÖKAP/GGP 1999
enthaltenen
empfohlenen Standards für Intensiveinheiten weiterhin als
Empfehlungen aufrecht."
Die bereits
akkordierten und von der Strukturkommission beschlossenen Richtlinien
für die Fachrichtungen Orthopädie, Unfallchirurgie und Urologie sowie
die als
Empfehlungen geltenden Standards für Intensiveinheiten wurden bereits auf
der
Homepage
des BMSG (www.gesundheit.bmsg.gv.at) kundgemacht.
Die Entwürfe für die
noch zu erlassenden Richtlinien werden derzeit in den Arbeits-
kreissitzungen laufend modifiziert und mit den eigens dafür eingerichteten
ärztlichen
Expertengremien abgestimmt. Konkrete Zwischenergebnisse sowie ein Vorschlag
für die von der Sturkturkommission zu beschließenden Richtlinien
werden erst im
Dezember d.J. vorliegen. Diese Richtlinien sollen vereinbarungsgemäß
von der
Strukturkommission im Dezember d.J. beschlossen werden und werden in der Folge
ebenfalls in die Homepage des BMSG aufgenommen.
Arbeitskreis
“Qualität im österreichischen Gesundheitswesen" und Arbeitskreis
“Gesundheitstelematik"
Sowohl die Qualität im
österreichischen Gesundheitswesen als auch die Gesund-
heitstelematik sind Schwerpunkte der geltenden Vereinbarung gemäß
Art. 15a B-VG
über die Neustrukturierung des Gesundheitswesens und der
Krankenanstaltenfinan-
zierung. Daher hat die Strukturkommission die Einrichtung diesbezüglicher
Arbeits-
kreise in ihrer Sitzung am 4. April 2001 beschlossen.
Von diesen Arbeitskreisen liegen noch keine Zwischenergebnisse bzw. -berichte vor.
Mit freundlichen Grüßen