2852/AB XXI.GP

Eingelangt am: 26.11.2001

 

 


Herrn

Präsidenten des Nationalrates

Sehr geehrter Herr Präsident!

Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische Anfrage der Ab-
geordneten Heidrun Silhavy und GenossInnen betreffend Zwischenergebnisse
bzw. Zwischenberichte der Arbeitsgruppen (im Rahmen der Strukturkommis-
sion), Nr. 2829/J, wie folgt:

Frage 1:

LKF-Arbeitskreis

In mehreren Sitzungen des Arbeitskreises “Leistungsorientierte Krankenanstalten-
finanzierung" im ersten Halbjahr 2001 wurden die Inhalte des Modells der leistungs-
orientierten Krankenanstaltenfinanzierung und seiner Grundlagen für das Jahr 2002
zur Vorbereitung eines diesbezüglichen Beschlusses der Strukturkommission inhalt-
lich diskutiert und abgestimmt.

Entsprechend der Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG über die Neustrukturierung
des Gesundheitswesens und der Krankenanstaltenfinanzierung wurden die in
Art. 18 Abs. 5 dieser Vereinbarung festgelegten LKF-Weiterentwicklungsschritte
vorbereitet und umgesetzt:

1. Integration der Ergebnisse der LKF-Nachkalkulationen des Jahres 1999 inkl.
der Aktualisierung der Belagsdauerwerte der leistungsorientierten Diagnosen-
fallgruppen

2. Vereinfachung des LKF-Modells (Reduzierung der Anzahl der Fallpauschalen,
Vereinfachung der Intensivbepunktungsregelung und Reduzierung der Doku-
mentationspflicht im Bereich der Intensivüberwachungseinheiten für Erwachsene
sowie im Bereich der neonatologischen und pädiatrischen Intensiveinheiten


3. Integration einer bundeseinheitlichen Bepunktungsregelung für den allgemeinen
tagesklinischen Bereich sowie für die tagesklinische und tagesstrukturierende
Behandlung im Bereich der Psychiatrie

4. Integration von Bepunktungsregelungen für spezielle Leistungsbereiche wie z.B.
für die Bereiche Akutgeriatrie/Remobilisation, Palliativmedizin und Psychosomatik

Das LKF-Modell 2002 wurde am 3. Juli 2001 der Strukturkommission zur Beschluss-
fassung vorgelegt und von dieser bereits definitiv beschlossen. Die umfassenden
Unterlagen zum LKF-Modell 2002 inkl. seiner Grundlagen (Diagnosenschlüssel,
Leistungskatalog, Dokumentationshandbücher u.a.m.) wurden vereinbarungsgemäß
im September d.J. an die Landesfonds zwecks Weiterleitung an die Krankenan-
stalten übermittelt und werden im Herbst d.J. wiederum auf der Homepage des
BMSG (www.gesundheit.bmsg.gv.at) öffentlich kundgemacht.

Arbeitskreis “Gesundheitsplanung"

Der Arbeitskreis “Gesundheitsplanung" befasst sich derzeit ausschließlich mit der
Akkordierung von österreichweit verbindlichen Richtlinien für Strukturqualitätskriterien
im Zusammenhang mit den Festlegungen im Österreichischen Krankenanstalten-
und Großgeräteplan (ÖKAP/GGP) 2001. Der diesbezügliche Auftrag ist im Art. 3 Abs.
4 der zwischen dem Bund und den Bundesländern abgeschlossenen Vereinbarung
gemäß Art. 15a B-VG über die Neustrukturierung des Gesundheitswesens und der
Krankenanstaltenfinanzierung (für die Jahre 2001 bis 2004) festgelegt:

“Bestandteil dieser Vereinbarung ist die einvernehmliche und verbindliche Fest-
legung der Revision des Österreichischen Krankenanstalten- und Großgeräteplanes
mit integrierter Leistungsangebotsplanung bis zum 1. Jänner 2001. Die Bestimmun-
gen hinsichtlich neuer Organisationsformen (z.B. Fachschwerpunkte, dislozierte
Tageskliniken) treten nur unter der Voraussetzung in Kraft, dass von der Struktur-
kommission auf der Grundlage des vorliegenden Revisionsentwurfes Richtlinien für
das fächerspezifische, abgestufte Leistungsspektrum und die entsprechenden
Kriterien der Strukturqualität für die Fachrichtungen Orthopädie, Unfallchirurgie und
Urologie bis spätestens 31. Dezember 2000 einvernehmlich zwischen den Vertrags-
parteien erlassen werden, die in Verbindung mit dem ÖKAP/GGP verbindlich zur
Anwendung zu bringen sind. Weiters kommen die Vertragsparteien überein, dass
von der Strukturkommission auf der Grundlage des vorliegenden Revisionsentwurfes
Richtlinien für Strukturqualitätskriterien für die Bereiche Akutgeriatrie/Remobilisation,
Palliativstationen, Psychosomatikschwerpunkte bzw. -departments, dezentrale
Fachabteilungen für Psychiatrie, Intensivbereiche, die detaillierte Leistungsangebots-
planung sowie für ausgewählte Bereiche der Großgeräteplanung bis spätestens
31. Dezember 2001 einvernehmlich zwischen den Vertragsparteien erlassen werden.
Bis zur Erlassung dieser Richtlinien bleiben die im ÖKAP/GGP 1999 enthaltenen
empfohlenen Standards für Intensiveinheiten weiterhin als Empfehlungen aufrecht."

Die bereits akkordierten und von der Strukturkommission beschlossenen Richtlinien
für die Fachrichtungen Orthopädie, Unfallchirurgie und Urologie sowie die als
Empfehlungen geltenden Standards für Intensiveinheiten wurden bereits auf der
Homepage des BMSG (www.gesundheit.bmsg.gv.at) kundgemacht.


Die Entwürfe für die noch zu erlassenden Richtlinien werden derzeit in den Arbeits-
kreissitzungen laufend modifiziert und mit den eigens dafür eingerichteten ärztlichen
Expertengremien abgestimmt. Konkrete Zwischenergebnisse sowie ein Vorschlag
für die von der Sturkturkommission zu beschließenden Richtlinien werden erst im
Dezember d.J. vorliegen. Diese Richtlinien sollen vereinbarungsgemäß von der
Strukturkommission im Dezember d.J. beschlossen werden und werden in der Folge
ebenfalls in die Homepage des BMSG aufgenommen.

Arbeitskreis “Qualität im österreichischen Gesundheitswesen" und Arbeitskreis
“Gesundheitstelematik"

Sowohl die Qualität im österreichischen Gesundheitswesen als auch die Gesund-
heitstelematik sind Schwerpunkte der geltenden Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG
über die Neustrukturierung des Gesundheitswesens und der Krankenanstaltenfinan-
zierung. Daher hat die Strukturkommission die Einrichtung diesbezüglicher Arbeits-
kreise in ihrer Sitzung am 4. April 2001 beschlossen.

Von diesen Arbeitskreisen liegen noch keine Zwischenergebnisse bzw. -berichte vor.

Mit freundlichen Grüßen