2858/AB XXI.GP
Eingelangt am: 26.11.2001
BUNDESMINISTER FÜR LANDESVERTEIDIGUNG
Die Abgeordneten zum Nationalrat Gaal,
Genossinnen und Genossen haben am
26. September 2001 unter der Nr. 2865/J an mich eine schriftliche
parlamentarische Anfrage
betreffend
"Situation der Verpflegsversorgung im österreichischen
Bundesheer" gerichtet.
Diese
Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zunächst ist mir wichtig
festzuhalten, dass die Studie der Firma Gastromed Consulting in
ihrer Endfassung erst seit kurzem und nicht
schon seit dem Frühjahr 2001 vorliegt. Derzeit
sind die zuständigen
Fachabteilungen damit befasst, sie auszuwerten, um mir ehestmöglich
geeignete Lösungsvorschläge zu unterbreiten. Dass die
gegenständliche Studie, die im
Übrigen in enger Zusammenarbeit mit meinem Ressort entstanden ist, eine
Reihe teils
schwerwiegender Mängel bei der
Verpflegswirtschaft des Bundesheeres zu Tage gefördert
hat, ist unbestritten.
Tatsächlich leidet diese Bereich unter jahrzehntelangen Versäumnissen
in der Vergangenheit, wobei die mangelnde budgetäre Dotierung eine
wesentliche Rolle
spielt. Nicht unerwähnt soll aber in diesem
Zusammenhang bleiben, dass dem Bundesheer in
Teilbereichen der
Verpflegsorganisation hervorragende Qualität und Professionalität
unter
oft schwierigsten Bedingungen bescheinigt wird, die einen Vergleich mit
Privatbetrieben
nicht zu scheuen braucht.
Im Einzelnen beantworte ich die vorliegende Anfrage wie folgt:
Zu 1:
Wie schon einleitend erwähnt, wird
die von der Firma Gastromed Consulting erstellte Studie
derzeit von den zuständigen Fachabteilungen im Bundesministerium für Landesverteidigung
analysiert und auf ihre Umsetzbarkeit überprüft. Dabei sollen
Lösungsansätze entwickelt
werden, die eine rasche Verbesserung der Verpflegssituation trotz
beschränkter budgetärer
Möglichkeiten gewährleisten. Eine Veröffentlichung dieser Studie
erachte ich in der
derzeitigen Phase der Problemlösung nicht für sachdienlich. Sofern
dies gewünscht wird,
bin ich aber gern bereit, im Landesverteidigungsausschuss nähere Details
über den Inhalt
der gegenständlichen Studie bekannt zu
geben.
Zu 2:
Die Studie gelangt im Wesentlichen zum
Ergebnis, dass die Verpflegswirtschaft des
österreichischen Bundesheeres in wichtigen Teilbereichen (Qualität
und Angebot der
Speisen, Wareneinkauf, Know-how der Campverpflegung etc.) positiv zu bewerten
ist,
jedoch in den letzten zehn Jahren verabsäumt wurde, vor allem in die
Bereiche Personal-
und Infrastruktur ausreichend zu investieren. So kann derzeit etwa 20% des
erforderlichen
Küchenpersonals nicht besetzt werden, weil auf Grund der geringen
Wertigkeit dieser
Arbeitsplätze zu wenig geeignete Interessenten vorhanden sind.
Hinsichtlich der
Infrastruktur wird angemerkt, dass der Bauzustand der einzelnen
Truppenküchen stark
variiert und zum Teil dringender
Sanierungsbedarf besteht.
Zu 3 und 7:
|
Liegenschaft
|
Ort
|
Maßnahme betreffend
|
|
Montecuccoli-
|
Güssing
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Vorgesehen zur
Sanierung
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Jansa-Kaserne
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Großmittel
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Ersatzbau
vorgesehen
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Towarek-
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Enns
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dzt. Neubau
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Krobatin-Kaserne
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St. Johann/Pongau
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Neubau vorgesehen
|
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Rainer-Kaserne
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Glasenbach
|
Vorgesehen
zur Sanierung; dzt. noch
keine
|
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Gablenz-Kaserne
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Graz
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Neubau
vorgesehen
|
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Kirchner-Kaserne
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Graz
|
Sanierung
vorgesehen
|
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Lager Walchen
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TÜPL Lizum
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Neubau vorgesehen
|
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Smola-Kaserne
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Großenzersdorf
|
Neubau vorgesehen
|
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Laudon-Kaserne
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Klagenfurt
|
Sanierung
vorgesehen
|
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Tilly-Kaseme
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Freistadt
|
Neubau vorgesehen
|
Zu 4:
Kurzfristig:
244 Mio. ATS (rund 17,7 Mio. €)
Mittelfristig:
577 Mio. ATS (rund 41,9 Mio. €)
Zu 5:
Die Firma
Gastromed-Consulting hat in ihrer Studie mehrere Varianten zur Lösung des
Problems
angeboten, welche derzeit durch die zuständigen Fachabteilungen evaluiert
werden.
Nach Vorliegen des Ergebnisses wird über die weitere Gestaltung der
Verpflegsversorgung
im österreichischen Bundesheer zu befinden sein.
Zu 6:
Da dienst- und
besoldungsrechtliche Maßnahmen zu Gunsten des in der Verpflegswirtschaft
tätigen
Personals nur im Rahmen des Beamten-Dienstrechtsgesetzes 1979 bzw. des
Vertragsbedienstetengesetzes 1948
möglich sind und dabei die Auswirkungen auf den
gesamten handwerklichen Dienst nicht
außer Acht gelassen werden dürfen, sind
diesbezüglichen Bemühungen
naturgemäß enge Grenzen gesetzt. Eine abschließende
Beurteilung dieser komplexen Frage bleibt daher dem Bundesministerium
für öffentliche
Leistung und Sport vorbehalten.
Zu 8:
Die etappenweise
Sanierung des Amtsgebäudes Rossau präjudiziert keine andere
Budgetposition
(auch nicht die der Truppenküchen), da es sich derzeit im
Verwaltungsbestand
der Bundesimmobiliengesellschaft befindet. Nach Übernahme dieses
Amtsgebäudes
durch das Bundesministerium für Landesverteidigung (voraussichtlich ab
Mitte 2002) wird die weitere Sanierung
primär aus den bisherigen Mietansätzen
zweckgebunden finanziert werden.
Zu 9:
Um mögliche
Gesundheitsschäden zu verhindern wurde verfügt, dass bis zur
Sanierung der
betreffenden
Küchen vorerst Convenience-Produkte (d.s. Lebensmittel, die bereits als
gewaschen, geputzt, geschält, geschnitten, in roher oder gegarter Form,
zur weiteren
Verarbeitung angekauft werden) einzusetzen
sind.