2859/AB XXI.GP

Eingelangt am: 26.11.2001

 

 


BUNDESMINISTER

FÜR LAND- UND FORSTWIRTSCHAFT,
UMWELT UND WASSERWIRTSCHAFT

Auf die schriftliche Anfrage der Abgeordneten Mag. Ulli Sima und Kollegen vom
26. September 2001, Nr. 2856/J, betreffend BSE-Maßnahmen in Österreich, beehre ich
mich Folgendes mitzuteilen:

Zu den Fragen 1 bis 3:

Von 1998 bis 2000 wurden vom Bundesamt für Agrarbiologie und Bundesamt und For-
schungszentrum für Landwirtschaft 437 Proben von Wiederkäuerfutter gezogen und auf tieri-
sche Bestandteile untersucht; davon wurden in 38 Proben - mit einer Ausnahme - lediglich
Spuren (weniger als 0,5%) von Tiermehl gefunden. Seit 1.1.2001 sind aufgrund des allge-
meinen Tiermehlverbotes auch Spuren nicht mehr zulässig.


Jahr

 

Anzahl

 

Anzahl der posi-

 

Tiermehl-

 

Tiermehl-

 

Tiermehl-

 

 

 

der

 

tiven Proben

 

gehalt

 

gehalt

 

gehalt

 

 

 

Proben

 

(in %)

 

<< 0,5 %

 

< 0,5 %

 

> 0,5 %

 

1998

 

121

 

3 (2,5%)

 

 

 

3

 

 

 

1999

 

111

 

7 (6,3%)

 

7

 

 

 

 

 

2000

 

205

 

28 (13,7%)

 

9

 

18

 

1

 

Das Probenahme-Schema basiert auf Stichproben und richtet sich nach dem Produktions-
volumen der Betriebe und der Häufigkeit der positiven Proben. Diese Methode gibt die tat-
sächliche Situation besser wieder als ein ausschließlich zielgerichteter Ansatz.

Hinkünftig wird jedoch auch der zielgerichtete Ansatz bei der Kontrolle stärker Berücksichti-
gung finden.

Zu den Fragen 4 bis 6. 11 und 12:

Es werden auch in den landwirtschaftlichen Betrieben Proben gezogen. Die Zuständigkeit für
die Kontrolle des Verfütterungsverbotes von Tiermehlen in landwirtschaftlichen Betrieben
liegt beim Bundesminister für soziale Sicherheit und Generationen. Es darf daher grundsätz-
lich auf die Beantwortung der gleichlautenden, an den Herrn Bundesminister für soziale Si-
cherheit und Generationen gerichteten, schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 2858/J
verwiesen werden.

Im Hinblick auf eine bessere Koordination der Kontrolltätigkeiten werden die im Rahmen der
Kontrolle des Verfütterungsverbotes gezogenen Proben vom Bundesamt für Agrarbiologie
und Bundesamt und Forschungszentrum für Landwirtschaft auf tierische Bestandteile unter-
sucht.

Grundsätzlich wurde in den letzten Jahren so vorgegangen, dass die Probeziehung von
Futtermitteln hauptsächlich durch das Bundesamt und Forschungszentrum für Landwirtschaft


und das Bundesamt für Agrarbiologie vorgenommen wurde, da diesen beiden Bundesämtern
auch die Kontrolle des Inverkehrbringens nach dem Futtermittelgesetz obliegt. In den land-
wirtschaftlichen Betrieben wurde zumeist bei Vorliegen eines Verdachtes oder bei bestimm-
ten Anlassfällen Proben gezogen.

Die Koordination der beteiligten Bundesministerien soll (auch) durch die Schaffung
der Agentur für Ernährungssicherheit - Österreich, die auf eine Bündelung der Kontrollkom-
petenzen abzielt, weiter verbessert werden.

Zu den Fragen 7 bis 10:

Selbstverständlich halte ich es nicht für verantwortbar, Futter für Wiederkäuer - direkt nach
einem Herstellungsvorgang von Futter mit Tiermehl - ohne ausreichende Spülcharge herzu-
stellen. Entsprechende Arbeitsanweisungen für das Personal sind daher unbedingt erforder-
lich. Durch das Verbot der Verwendung von Tiermehl in Futtermitteln kann dieses Problem in
Hinkunft nicht mehr auftreten.

Weiters ist nicht richtig, dass es keine Verfahren gibt, um die Veterinärbehörden zu verstän-
digen. Eine Verständigung erfolgt vor allem dann, wenn eine Rückholung der Futtermittel
erforderlich ist.

Zu den Fragen 13 bis 40, 42 bis 43:

Die Beantwortung dieser Fragen fällt in die Zuständigkeit des Bundesministers für soziale
Sicherheit und Generationen. Es darf daher auf die Beantwortung der oben zitierten Anfrage
verwiesen werden.

Zu den Fragen 41 und 46 bis 50:

Das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft hat
zahlreiche Anstrengungen unternommen, damit das Verfütterungsverbot effizient überwacht
wird.


In diesem Sinne habe ich mich zu den Kritikpunkten und Empfehlungen der Kommission
auch umfassend geäußert:

Von der Kommission wurde u.a. eingewandt, dass die in Österreich auf dem Stichproben-
prinzip beruhende Probenahme nicht der RL 95/53/EG entspricht.

Entsprechend der RL 95/53/EG erfolgte die Kontrolle jedoch regelmäßig

1.   bei Verdacht der Vorschriftswidrigkeit,

2.   unter Berücksichtigung der Risken und der gesammelten Erfahrungen

3.   und grundsätzlich am Ort der Herstellung durch Kontrolle der Betriebe.

Insgesamt wurden in den Jahren 1998 und 1999 232 Proben gezogen, was im Hinblick auf
die Entwicklung der Untersuchungsmethode und der Verabschiedung der RL 98/88/EG aus-
reichend erscheint. Ein internationaler Vergleich wird im Bericht nicht angegeben; meines
Wissens dürfte die Zahl der Proben zumindest - gemessen an der Zahl der Mischfutterher-
steller und der jährlichen Mischfutterproduktion - durchschnittlich sein.

Das Risiko der Kreuzkontamination war aufgrund der gemeinsamen Produktionslinien für
Futtermittel mit und ohne Tiermehl zwar gegeben; es kann aber nicht als hoch eingestuft
werden, da in den österreichischen Betrieben die gute Praxis zur Vermeidung der Ver-
schleppung grundsätzlich angewandt wurde.

Hinsichtlich der Kontrollen in den landwirtschaftlichen Betrieben darf grundsätzlich auf obige
Ausführungen hingewiesen werden. Als Reaktion auf den Kontrollbesuch der Kommission
wurde beginnend mit dem Jahr 2001 die Zahl der zu ziehenden Proben um 800 erhöht; diese
Aufstockung der Probenzahl soll zur Gänze der Kontrolle der landwirtschaftlichen Betriebe
dienen. Schwerpunkte der Kontrollen sind u.a. die Kontrolle des “Tiermehlverbotes", ein-
schließlich der Verwendung von Ergänzungsfuttermitteln bzw. Selbstmischungen sowie von
Fischmehl etc.

Weiters wurden seitens des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und
Wasserwirtschaft im März 2001 an die zuständigen Futtermittelkontrollbehörden folgende
Anweisungen gegeben:


-    Die Futtermittelkontrolle des Bundes erfolgt - insbesondere hinsichtlich der zusätzlichen
800 Proben - unter Einbindung der Länder, um die Effizienz und Kooperation der Futter-
mittelkontrollorgane zu erhöhen.

-    Die Rückverfolgbarkeit der Rohstoffe und hergestellten Futtermittel soll bis zum Landwirt
nachgeprüft werden; die Kontrollorgane wurden angewiesen, eine “Buchprüfung" bei
Herstellern und Handel hinsichtlich der Abnehmer, insbesondere von Fischmehl und Er-
gänzungsfutter, durchzuführen.

Bei den Futtermittelherstellern wird eine Prozesskontrolle mit gezielter Probenahme zur
Überprüfung möglicher Fehlerquellen bei der Futtermittelherstellung durchgeführt. Unter
Heranziehung des Mischblattes dient die Probenahme nunmehr auch der Überprüfung
des Herstellungsprozesses; der Vorschlag für die nachfolgende Analyse wird daher
durch den Probenehmer gemacht.

-    Aufgrund der Lieferscheine und Abnehmerlisten erfolgen nachfolgende Kontrollen beim
Landwirt.

Zu den Fragen 44 und 45:

Es war immer geplant, allen zuständigen Veterinären einen Online-Zugang zur zentralen
Rinderdatenbank zu ermöglichen. Die technischen Erfordernisse brachten zwar eine zeitver-
zögerte Umsetzung; diese erfolgte mit Mai 2001.

Der Bundesminister: