2859/AB XXI.GP
Eingelangt am: 26.11.2001
BUNDESMINISTER
FÜR LAND- UND
FORSTWIRTSCHAFT,
UMWELT UND WASSERWIRTSCHAFT
Auf die schriftliche Anfrage der
Abgeordneten Mag. Ulli Sima und Kollegen vom
26. September 2001, Nr. 2856/J, betreffend BSE-Maßnahmen in
Österreich, beehre ich
mich Folgendes mitzuteilen:
Zu den Fragen 1 bis 3:
Von 1998 bis 2000 wurden vom Bundesamt
für Agrarbiologie und Bundesamt und For-
schungszentrum für Landwirtschaft 437 Proben von Wiederkäuerfutter
gezogen und auf tieri-
sche Bestandteile untersucht; davon wurden in 38 Proben - mit einer Ausnahme -
lediglich
Spuren (weniger als 0,5%) von Tiermehl gefunden. Seit 1.1.2001 sind aufgrund
des allge-
meinen Tiermehlverbotes auch Spuren nicht mehr zulässig.
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Jahr
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Anzahl
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Anzahl der posi-
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Tiermehl-
|
Tiermehl-
|
Tiermehl-
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der
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tiven Proben
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gehalt
|
gehalt
|
gehalt
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Proben
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(in %)
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<< 0,5 %
|
< 0,5 %
|
> 0,5 %
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1998
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121
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3 (2,5%)
|
|
3
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1999
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111
|
7 (6,3%)
|
7
|
|
|
|
2000
|
205
|
28 (13,7%)
|
9
|
18
|
1
|
Das Probenahme-Schema basiert auf Stichproben und richtet sich
nach dem Produktions-
volumen der Betriebe und der Häufigkeit der positiven Proben. Diese
Methode gibt die tat-
sächliche Situation besser wieder als ein ausschließlich
zielgerichteter Ansatz.
Hinkünftig wird jedoch auch der
zielgerichtete Ansatz bei der Kontrolle stärker Berücksichti-
gung
finden.
Zu den Fragen 4 bis 6. 11 und 12:
Es werden auch in den landwirtschaftlichen
Betrieben Proben gezogen. Die Zuständigkeit für
die Kontrolle des Verfütterungsverbotes von Tiermehlen in
landwirtschaftlichen Betrieben
liegt beim Bundesminister für soziale Sicherheit und Generationen. Es darf
daher grundsätz-
lich auf die Beantwortung der gleichlautenden, an den Herrn Bundesminister
für soziale Si-
cherheit und Generationen gerichteten, schriftlichen parlamentarischen Anfrage
Nr. 2858/J
verwiesen
werden.
Im Hinblick auf eine bessere Koordination
der Kontrolltätigkeiten werden die im Rahmen der
Kontrolle des Verfütterungsverbotes gezogenen Proben vom Bundesamt
für Agrarbiologie
und Bundesamt und Forschungszentrum für Landwirtschaft auf tierische
Bestandteile unter-
sucht.
Grundsätzlich wurde in den letzten
Jahren so vorgegangen, dass die Probeziehung von
Futtermitteln hauptsächlich durch das Bundesamt und Forschungszentrum
für Landwirtschaft
und das Bundesamt für Agrarbiologie
vorgenommen wurde, da diesen beiden Bundesämtern
auch die Kontrolle des Inverkehrbringens nach dem Futtermittelgesetz obliegt.
In den land-
wirtschaftlichen Betrieben wurde zumeist bei Vorliegen eines Verdachtes oder
bei bestimm-
ten Anlassfällen Proben gezogen.
Die Koordination der beteiligten Bundesministerien soll (auch)
durch die Schaffung
der Agentur für Ernährungssicherheit - Österreich, die auf eine
Bündelung der Kontrollkom-
petenzen
abzielt, weiter verbessert werden.
Zu den Fragen 7 bis 10:
Selbstverständlich halte ich es nicht für verantwortbar,
Futter für Wiederkäuer - direkt nach
einem Herstellungsvorgang von Futter mit Tiermehl - ohne ausreichende
Spülcharge herzu-
stellen. Entsprechende Arbeitsanweisungen für das Personal sind daher
unbedingt erforder-
lich. Durch das Verbot der Verwendung von Tiermehl in Futtermitteln kann dieses
Problem in
Hinkunft nicht mehr
auftreten.
Weiters ist nicht richtig, dass es keine
Verfahren gibt, um die Veterinärbehörden zu verstän-
digen. Eine Verständigung erfolgt vor allem dann, wenn eine
Rückholung der Futtermittel
erforderlich ist.
Zu den Fragen 13 bis 40, 42 bis 43:
Die Beantwortung dieser Fragen fällt
in die Zuständigkeit des Bundesministers für soziale
Sicherheit und Generationen. Es darf daher auf die Beantwortung der oben zitierten
Anfrage
verwiesen
werden.
Zu den Fragen 41 und 46 bis 50:
Das Bundesministerium für Land- und
Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft hat
zahlreiche Anstrengungen unternommen, damit das Verfütterungsverbot
effizient überwacht
wird.
In diesem Sinne habe ich mich zu den Kritikpunkten und
Empfehlungen der Kommission
auch umfassend
geäußert:
Von der Kommission wurde u.a. eingewandt,
dass die in Österreich auf dem Stichproben-
prinzip beruhende Probenahme nicht der RL 95/53/EG entspricht.
Entsprechend der RL 95/53/EG erfolgte die Kontrolle jedoch regelmäßig
1. bei Verdacht der Vorschriftswidrigkeit,
2. unter Berücksichtigung der Risken und der gesammelten Erfahrungen
3. und grundsätzlich am Ort der Herstellung durch Kontrolle der Betriebe.
Insgesamt wurden in den Jahren 1998 und 1999 232 Proben gezogen,
was im Hinblick auf
die Entwicklung der Untersuchungsmethode und der Verabschiedung der RL 98/88/EG
aus-
reichend erscheint.
Ein internationaler Vergleich wird im Bericht nicht angegeben; meines
Wissens dürfte die Zahl der Proben zumindest - gemessen an der Zahl der
Mischfutterher-
steller und der jährlichen Mischfutterproduktion - durchschnittlich sein.
Das Risiko der Kreuzkontamination war aufgrund
der gemeinsamen Produktionslinien für
Futtermittel mit und
ohne Tiermehl zwar gegeben; es kann aber nicht als hoch eingestuft
werden, da in den österreichischen Betrieben die gute Praxis zur
Vermeidung der Ver-
schleppung
grundsätzlich angewandt wurde.
Hinsichtlich der Kontrollen in den
landwirtschaftlichen Betrieben darf grundsätzlich auf obige
Ausführungen hingewiesen werden. Als Reaktion auf den Kontrollbesuch der
Kommission
wurde beginnend mit
dem Jahr 2001 die Zahl der zu ziehenden Proben um 800 erhöht; diese
Aufstockung der Probenzahl soll zur Gänze der Kontrolle der
landwirtschaftlichen Betriebe
dienen. Schwerpunkte
der Kontrollen sind u.a. die Kontrolle des “Tiermehlverbotes", ein-
schließlich der Verwendung von Ergänzungsfuttermitteln bzw. Selbstmischungen
sowie von
Fischmehl etc.
Weiters wurden seitens des
Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und
Wasserwirtschaft im März 2001 an die zuständigen
Futtermittelkontrollbehörden folgende
Anweisungen gegeben:
- Die
Futtermittelkontrolle des Bundes erfolgt - insbesondere hinsichtlich der
zusätzlichen
800 Proben - unter Einbindung der Länder, um die Effizienz und Kooperation
der Futter-
mittelkontrollorgane
zu erhöhen.
- Die Rückverfolgbarkeit
der Rohstoffe und hergestellten Futtermittel soll bis zum Landwirt
nachgeprüft werden; die Kontrollorgane wurden angewiesen, eine
“Buchprüfung" bei
Herstellern und Handel hinsichtlich der Abnehmer, insbesondere von Fischmehl
und Er-
gänzungsfutter,
durchzuführen.
Bei den Futtermittelherstellern wird eine
Prozesskontrolle mit gezielter Probenahme zur
Überprüfung möglicher Fehlerquellen bei der
Futtermittelherstellung durchgeführt. Unter
Heranziehung des Mischblattes dient die Probenahme nunmehr auch der
Überprüfung
des Herstellungsprozesses; der Vorschlag für die nachfolgende Analyse wird
daher
durch den Probenehmer
gemacht.
- Aufgrund der
Lieferscheine und Abnehmerlisten erfolgen nachfolgende Kontrollen beim
Landwirt.
Zu den Fragen 44 und 45:
Es war immer geplant, allen
zuständigen Veterinären einen Online-Zugang zur zentralen
Rinderdatenbank zu ermöglichen. Die technischen Erfordernisse brachten
zwar eine zeitver-
zögerte Umsetzung; diese erfolgte mit Mai 2001.
Der Bundesminister: