286/AB XXI.GP
Die Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Glawischnig, Freundinnen und Freunde
haben am 26. Jänner 2000 unter der Nr. 296/J an meinen Amtsvorgänger eine
schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend Kunstbudget und Kulturpolitik
gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu Frage 1:
Bei Amtsantritt der neuen Bundesregierung wurde die vom ehemaligen Finanz -
minister angeordnete 20 %ige Kürzung der Ermessensausgaben auf 15 %
revidiert. Im Zuge der Budgetverhandlungen wurde ein Ergebnis erzielt, durch
das dem Kunstbudget ein Betrag von rund 1,1 Milliarden Schilling für das Jahr
2000 zur Verfügung steht.
Zu Frage 2:
Da Kunstförderungen prinzipiell nach
Befassung der einzelnen Subventionsan -
suchen von Expertenbeiräten vergeben werden, müssen zunächst die Empfeh-
lungen dieser Beiräte abgewartet werden. Eine horizontale Kürzung in der
Höhe von 20 % ist nicht erforderlich.
Zu Frage 3:
Die Diskussion über die Höhe der Förderungen ist entsprechend den zur Verfü -
gung stehenden Budgetmitteln gemäß den Förderrichtlinien primär in den Ex -
pertenbeiräten zu führen.
Zu Frage 4:
Die Vorschläge des Weissbuches wurden von unabhängigen Autoren zusam -
mengestellt und sind Empfehlungen an die Bundesregierung.
Zu Frage 5:
Da sich die Förderungen des Kapitels 13, so wie alle anderen Subventionen
des Bundes, nach der Jährlichkeit des Bundeshaushaltsgesetzes zu richten
haben, sind keine längerfristigen Förderverträge betroffen.
Zu Frage 6:
Diese Frage kann erst nach dem endgültigen Vorliegen der Budgetzahlen
und einer Diskussion derselben im Rahmen der Beiräte abschliessend beant -
wortet werden.
Zu den Fragen 7 und 8:
Der von Ihnen angesprochene „Kahlschlag“ wird aufgrund der zur Verfügung
stehenden Budgetmittel im Kunstbereich nicht
stattfinden. Die Höhe der Förde -
rungen wird, wie bereits ausgeführt, basierend auf den Empfehlungen der Bei -
räte festgelegt. Dies gilt auch für Forderungen im Bereich der freien Szene.
Zu Frage 9:
Die Zeitspanne zwischen Zusage einer Förderung und Auszahlung der Mittel ist
sehr unterschiedlich und hängt von der jeweiligen Mittelzuweisung, aber auch
vom Mittelbedarf ab. Seit Amtsantritt der neuen Bundesregierung wurden im
Bereich der Kunstsektion bereits erste Schritte gesetzt, um die Bearbeitungs -
dauer von Förderansuchen zu verkürzen.
Zu Frage 10:
Nein.
Zu Frage 11:
Die „kontinuierliche Förderung von kulturellen Institutionen“ (Zitate jeweils aus
dem Koalitionsabkommen vom 16. März 1996) wurde durch die Arbeit der
Kunstsektion umgesetzt. Die „soziale Absicherung der kulturellen Institutionen“
wurde insoweit umgesetzt, als über 60 Millionen Schilling aus Kunstfördermit -
teln für diesen Zweck bereitgestellt wurden. Die „regelmäßige Evaluierung und
Akzentsetzung auf pr6duzierende und experimentelle Kunst“ gehört ebenfalls
zur täglichen Arbeit der Kunstsektion.
Die „aktive Teilnahme des österreichischen Filmwesens an Förderprogrammen
der EU“ ist durch die Teilnahme am MEDIA II - Programm gegeben. Der „För -
derung Systemübergreifender Projekte im Schnittfeld von Neuen Medien und
traditionellen Kunstsparten“ wurde in der abgelaufenen Legislaturperiode ein
verstärktes Augenmerk geschenkt.
Die „Intensivierung der Kunst - und Kulturvermittlung, besonders im Schul - und
Jugendbereich, unter Einbeziehung von regionalen Kulturinitiativen wird durch
Förderung der Kulturinitiativen, aber auch durch einzelne Organisationen“, wie
zum Beispiel dem Österreichischen Kulturservice, Rechnung getragen.
Die „Intensivierung von Kontakten auf internationaler Ebene und verstärkte
Propagierung zeitgenössischer und experimenteller Kunst im Ausland“ wurde
durch Teilnahme an zahlreichen Ausstellung, Biennalen, Großausstellungen,
wie etwa die ,‚documenta“‘ erfolgreich umgesetzt.
Durch die Ausgliederung der Bundestheater wurde der diesbezügliche Passus
im Koalitionsübereinkommen erfüllt. Was das ,,Museumsquartier“ betrifft, sind
die Planungen und Arbeiten so weit fortgeschritten, daß im kommenden Jahr
die Eröffnung erfolgen wird.
Somit konnten wesentliche die Kunstsektion betreffende Punkte des Koalitions-
abkommens verwirklicht werden.
Zu Frage 12:
In den letzten Jahren hat es eine massive Steigerung der Mittel für den öster -
reichischen Film gegeben. Waren 1998 noch 105 Millionen Schilling für das
Österreichische Filminstitut vorgesehen, kam es danach zu einer Erhöhung um
ein Fünftel auf 120 Millionen Schilling. Dazu gab es eine einmalige Sondermaß -
nahme durch die Novelle zum Bundesfinanzgesetz bzw. durch ein Budgetüber -
schreitungsgesetz, womit auf 2 Jahre verteilt 100 Millionen Schilling für den
österreichischen Film zusätzlich zur Verfügung gestellt wurden. Dies war als
einmalige Maßnahme deklariert.
Zu Frage 13:
Die Bemühungen der letzten Jahre um massive Erhöhung für den österreichi -
schen Film, ebenso wie die Ermöglichung von zusätzlichen Einnahmen für den
ORF, haben darauf abgezielt, den österreichischen Film und seine Wirtschaft
massiv zu unterstützen.