2861/AB XXI.GP
Eingelangt am: 26.11.2001
Dr. Wolfgang
Schüssel
Bundeskanzler
Die Abgeordneten zum
Nationalrat Mag. Maier und Genossinnen haben am
26. September 2001 unter der Nr. 2823/J an mich eine schriftliche
parlamentarische
Anfrage betreffend skandalöser Vorschlag eines hochrangigen Unternehmens-
vertreters, mit dem schwerwiegende Eingriffe in die Privatsphäre der
österreichischen
Arbeiternehmerinnen realisiert
werden sollen, gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu den Fragen 1 und 4:
Bei dem Vorschlag des
Vizepräsidenten des Hauptverbandes der österreichischen
Sozialversicherungsträger handelt es sich um die Äußerung eines
Organs, dessen
Tätigkeit insoweit in den Wirkungsbereich des Bundesministers für
soziale Sicherheit
und Generationen fällt, als diesem eine Ingerenz auf Handeln von Organen
der
Selbstverwaltung
zukommt.
Der Vorschlag Dr.
Gleitsmanns stellt daher keinen Akt der Geschäftsführung der
Bundesregierung im Wirkungsbereich des Bundeskanzleramtes dar.
Im übrigen
wäre die politische Beurteilung von über die Medien kolportierten
Vor-
schlägen eines Funktionärs des Hauptverbandes der
österreichischen Sozialver-
sicherungsträger
nicht Gegenstand der Vollziehung.
Zu den Fragen 2
und 3:
Nein.