2861/AB XXI.GP

Eingelangt am: 26.11.2001

 

 


Dr. Wolfgang Schüssel
Bundeskanzler

 

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Maier und Genossinnen haben am
26. September 2001 unter der Nr. 2823/J an mich eine schriftliche parlamentarische
Anfrage betreffend skandalöser Vorschlag eines hochrangigen Unternehmens-
vertreters, mit dem schwerwiegende Eingriffe in die Privatsphäre der österreichischen
Arbeiternehmerinnen realisiert werden sollen, gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

 

 

Zu den Fragen 1 und 4:

Bei dem Vorschlag des Vizepräsidenten des Hauptverbandes der österreichischen
Sozialversicherungsträger handelt es sich um die Äußerung eines Organs, dessen
Tätigkeit insoweit in den Wirkungsbereich des Bundesministers für soziale Sicherheit
und Generationen fällt, als diesem eine Ingerenz auf Handeln von Organen der
Selbstverwaltung zukommt.

Der Vorschlag Dr. Gleitsmanns stellt daher keinen Akt der Geschäftsführung der
Bundesregierung im Wirkungsbereich des Bundeskanzleramtes dar.

Im übrigen wäre die politische Beurteilung von über die Medien kolportierten Vor-
schlägen eines Funktionärs des Hauptverbandes der österreichischen Sozialver-
sicherungsträger nicht Gegenstand der Vollziehung.

 

Zu den Fragen 2 und 3:
Nein.