2862/AB XXI.GP
Dr. Wolfgang
Schüssel
Bundeskanzler
Die Abgeordneten zum
Nationalrat Mag. Muttonen und GenosInnen haben am 26. Sep-
tember 2001 unter der Nr. 2851/J an mich eine schriftliche parlamentarische
Anfrage
betreffend Radio Österreich International (ROI) gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zur Frage 1:
Radio Österreich
International leistet zweifelsohne einen Beitrag zur internationalen Re-
putation Österreichs. Gerade für ein kleines Land wie Österreich
ist die internationale
Präsenz und Reputation ein großes Anliegen, die Stimme
Österreichs sollte gehört
werden
können.
Zur weiteren
Entwicklung und technischen Verbreitung von ROI sollte die Entwicklung
der Medienlandschaft insbesondere die der neuen Medien berücksichtigt
werden, die
zweifelsohne einen effizienteren Einsatz der Finanzmittel ermöglicht.
Zur Frage 2:
Ja, wenn geeignete
Maßnahmen zur Kostensenkung gesetzt werden, etwa die stärkere
Nutzung von Synergien bei der Programmgestaltung und sonstige
Umstrukturierungs-
maßnahmen. Einige Maßnahmen wurden von Radio Österreich
International bzw. dem
ORF bereits in die Wege geleitet.
Zu Frage 4:
Es ist vorgesehen,
die zur Disposition stehenden Mittel im Kulturbereich einzusetzen.
Im übrigen ist auch festzuhalten, daß sich der Differenzbetrag durch
die gemäß Art. XV
(1) BFG 2001 vom Bundesminister für
Finanzen verfügte generelle Kreditbindung ent-
sprechend verringert.
Zu den Fragen 3 und 5:
Der Bund hat bis zum
Ende des Jahres 2001 durch seine Zahlungen den Bestand von
ROI gesichert. Auf Grund einer
vom Nationalrat in seiner Sitzung am 5. Juli 2001 be-
schlossenen, umfassenden Novelle des Rundfunkgesetzes liegt ab 1. Jänner
2002 die
Entscheidung darüber, ob und in welchem Umfang der ORF einen
Auslandsdienst be-
treibt, nicht mehr bei der Bundesregierung sondern bei den zuständigen
Organen des
ORF.
Wie der
Medienberichterstattung zu dieser Thematik zu entnehmen, ist der Bestand von
ROI auch über das Jahr 2001
hinaus gesichert.