2863/AB XXI.GP

Eingelangt am: 26.11.2001

 

 


Dr. Wolfgang Schüssel
Bundeskanzler

 

 

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Muttonen und Genossinnen haben am
26. September 2001 unter der Nr. 2854/J an mich eine schriftliche parlamentarische
Anfrage betreffend Verwendung der Mehreinnahmen aus der Erhöhung des Kunst-
förderungsbeitrages, gerichtet.

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

Zu Frage 1:

Die Mehreinnahmen aus der ab 1.6.2000 durchgeführten Gebührenerhöhung des
Kunstförderungsbeitrages (KFB) belaufen sich - nach Abzug einer 4%igen Ein-
hebungsvergütung an die Gebühren-Informations-Stelle (GIS) und eines 30%igen
Bundesländeranteils - für das Jahr 2000 auf gesamt 117,650 MioS. Dieser verblei-
bende Betrag wurde zu 15% dem Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und
Kultur und zu 85% dem Bundeskanzleramt zugeteilt.

Die dem Kunst- und Bildungsbereich zukommenden KFB-Mehreinnahmen im Jahr
2001 betragen in der Gesamtheit 134,450 MioS. Der Aufteilungsschlüssel ist gleich
dem des Jahres 2000.

Für das Budgetjahr 2002 kann noch keine konkrete Angabe gemacht werden.

Zu Frage 2:

Die KFB-Mehreinnahmen in den Folgejahren sind vom Einhebungsbetrag und der
Zahl der angemeldeten Rundfunkteilnehmer abhängig. - Es wird keine wesentliche
Veränderung erwartet.


Zu Frage 3:

Die Mehreinnahmen aus der Anhebung des Kunstförderungsbeitrages im Jahr 2000
wurden zur Förderung von Projekten verwendet, die allen Kunstsparten zuzuordnen
sind, wobei speziell die Finanzierung neuer innovativer Kunst- und Kulturprojekte,
sowie die Sicherung der Kulturinfrastrukturen in den Bundesländern im Vordergrund
der Zuerkennung standen. Die detaillierte Darstellung der Verwendung aller Kunst-
förderungsmittel wird dem Kunstbericht 2000, der noch heuer dem Parlament vorge-
legt werden wird, zu entnehmen sein.

Zu Frage 4:

Da das Budgetjahr 2001 noch nicht abgeschlossen ist, kann diese Frage nur allge-
mein beantwortet werden: KFB-Mittel werden primär für neue innovative Vorhaben
innerhalb der diversen Kunstsparten eingesetzt und innerhalb dieser wiederum vor-
zugsweise Projekten mit Bundesländerschwerpunkt zugeordnet.

Zu Frage 5:

Zunächst ist festzuhalten, daß es im Bereich der Kunstförderung zu keiner Kürzung

kam, sondern daß das Budgetvolumen 2001 über dem des Jahres 2000 liegt.

Eine Aufstockung von Einzel-Zahlungen innerhalb des Budgetordinariums durch
KFB-Mittel wäre aus haushaltsrechtlichen Gründen nicht möglich. Die Mischung
verschiedener Budgetansätze innerhalb einer Zahlung an einen Fördernehmer ist
ausgeschlossen. Daher kamen und kommen die KFB-Einnahmen einer Aufstockung
des Gesamtfördervolumens zugute. Konkret wurden die KFB-Mittel vielen neuen
künstlerischen Vorhaben und der Sicherung der Kulturversorgung in den Bundes-
ländern zugesprochen.

Zu Frage 6:

Wie bereits zu 5 ausgeführt, geht die Frage insgesamt ins Leere, da es keine “Ver-
lierer" gibt. So sind auch die Budgetvoranschläge für den Filmbereich für 2000 und
2001 gleich hoch. Es ist gelungen, dem Filmarchiv Austria im Jahr 2001 für den
dringend notwendigen Neubau eines Filmlagers in Laxenburg einen Bundesbeitrag
von 8 MioS zur Verfügung zu stellen. Zusätzlich konnten gerade im Literaturbereich
durch verstärkte Fördermaßnahmen neue Schwerpunkte geschaffen werden. Es
wurden die Staats- und Projektstipendien und die Robert-Musil-Stipendien teilweise
in der Anzahl, alle aber im monatlichen Betrag wesentlich angehoben. Erstmals wur-
den ein Ernst-Jandl-Preis für Lyrik dotiert, sowie vier Prämien für junge Autoren ge-
stiftet. Mit 1. Jänner 2001 wurde die Autorenförderung neu adaptiert, was in der Per-
sonenförderung einer Steigerung von rund 20% entspricht.