2863/AB XXI.GP
Eingelangt am: 26.11.2001
Dr. Wolfgang
Schüssel
Bundeskanzler
Die Abgeordneten zum
Nationalrat Mag. Muttonen und Genossinnen haben am
26. September 2001 unter der Nr. 2854/J an mich eine schriftliche
parlamentarische
Anfrage betreffend Verwendung der Mehreinnahmen aus der Erhöhung des
Kunst-
förderungsbeitrages,
gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu Frage 1:
Die Mehreinnahmen aus der ab 1.6.2000
durchgeführten Gebührenerhöhung des
Kunstförderungsbeitrages (KFB) belaufen sich - nach Abzug einer 4%igen
Ein-
hebungsvergütung an die Gebühren-Informations-Stelle (GIS) und eines
30%igen
Bundesländeranteils - für das Jahr 2000 auf gesamt 117,650 MioS.
Dieser verblei-
bende Betrag wurde zu 15% dem Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft
und
Kultur und zu 85% dem Bundeskanzleramt zugeteilt.
Die dem Kunst- und Bildungsbereich
zukommenden KFB-Mehreinnahmen im Jahr
2001 betragen in der Gesamtheit 134,450 MioS. Der Aufteilungsschlüssel ist
gleich
dem des Jahres 2000.
Für das Budgetjahr 2002 kann noch keine konkrete Angabe gemacht werden.
Zu Frage 2:
Die KFB-Mehreinnahmen in den Folgejahren
sind vom Einhebungsbetrag und der
Zahl der angemeldeten Rundfunkteilnehmer abhängig. - Es wird keine
wesentliche
Veränderung
erwartet.
Zu Frage 3:
Die Mehreinnahmen aus der Anhebung des Kunstförderungsbeitrages
im Jahr 2000
wurden zur Förderung von Projekten verwendet, die allen Kunstsparten
zuzuordnen
sind, wobei speziell die Finanzierung neuer innovativer Kunst- und
Kulturprojekte,
sowie die Sicherung der Kulturinfrastrukturen in den Bundesländern im
Vordergrund
der Zuerkennung standen. Die detaillierte Darstellung der Verwendung aller
Kunst-
förderungsmittel wird dem Kunstbericht 2000, der noch heuer dem Parlament
vorge-
legt
werden wird, zu entnehmen sein.
Zu Frage 4:
Da das Budgetjahr 2001 noch nicht abgeschlossen ist, kann diese
Frage nur allge-
mein beantwortet
werden: KFB-Mittel werden primär für neue innovative Vorhaben
innerhalb der diversen Kunstsparten eingesetzt und innerhalb dieser wiederum
vor-
zugsweise Projekten mit Bundesländerschwerpunkt zugeordnet.
Zu Frage 5:
Zunächst ist festzuhalten, daß es im Bereich der Kunstförderung zu keiner Kürzung
kam, sondern daß das Budgetvolumen 2001 über dem des Jahres 2000 liegt.
Eine Aufstockung von Einzel-Zahlungen
innerhalb des Budgetordinariums durch
KFB-Mittel wäre aus haushaltsrechtlichen Gründen nicht möglich.
Die Mischung
verschiedener Budgetansätze innerhalb einer Zahlung an einen
Fördernehmer ist
ausgeschlossen. Daher kamen und kommen die KFB-Einnahmen einer Aufstockung
des Gesamtfördervolumens zugute. Konkret wurden die KFB-Mittel vielen
neuen
künstlerischen Vorhaben und der Sicherung der Kulturversorgung in den
Bundes-
ländern
zugesprochen.
Zu Frage 6:
Wie bereits zu 5 ausgeführt, geht die
Frage insgesamt ins Leere, da es keine “Ver-
lierer" gibt. So sind auch die Budgetvoranschläge für den
Filmbereich für 2000 und
2001 gleich hoch. Es ist gelungen, dem Filmarchiv Austria im Jahr 2001 für
den
dringend notwendigen Neubau eines Filmlagers in Laxenburg einen Bundesbeitrag
von 8 MioS zur Verfügung zu stellen. Zusätzlich konnten gerade im
Literaturbereich
durch verstärkte
Fördermaßnahmen neue Schwerpunkte geschaffen werden. Es
wurden die Staats- und Projektstipendien und die Robert-Musil-Stipendien
teilweise
in der Anzahl, alle aber im monatlichen Betrag wesentlich angehoben. Erstmals
wur-
den ein Ernst-Jandl-Preis für Lyrik dotiert, sowie vier Prämien
für junge Autoren ge-
stiftet. Mit 1. Jänner 2001 wurde die Autorenförderung neu adaptiert,
was in der Per-
sonenförderung einer Steigerung von rund 20% entspricht.