2865/AB XXI.GP
Eingelangt am: 26.11.2001
DR. MARTIN BARTENSTEIN
Bundesminister
In Beantwortung der
schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 2819/J betreffend
Schattenwirtschaft, welche die Abgeordneten Helmut Dietachmayer und Genossen am 26.09.2001 an mich richteten,
stelle ich fest:
Antwort zu Punkt 1 der Anfrage:
Die Schattenwirtschaft hält sich in Österreich - gemessen am gesamten Wirtschaftsaufkommen und im Vergleich mit anderen OECD Ländern - dank günstiger wirtschaftlicher und arbeitsmarktpolitischer Rahmenbedingungen auf einem relativ niedrigen Niveau und ist nach wie vor im Wesentlichen auf bestimmte Bereiche konzentriert. Es gibt keine gesicherten Daten über den Umfang der Schwarzarbeit in Österreich.
Die Schätzungen über das Volumen der Wertschöpfung aus der Schattenwirtschaft bewegen sich seit Jahren in einer extrem großen Bandbreite. Die zitierte Studie des Linzer Professors Schneider geht hier von einem besonders hohen Niveau aus. Aus den vorhandenen Schätzungen kann nicht ohne weiteres der Schluss gezogen werden, der Umfang der Schattenwirtschaft hätte sich in den letzten Jahren vergrößert.
Die wesentlichen Ursachen für das Ansteigen der Schwarzarbeit werden unter anderem in der Höhe der Arbeitskosten und zum Teil in einer schlechten gesehen.
Antwort zu Punkt 2 der Anfrage:
Die Höhe der Verluste durch die Schattenwirtschaft für die Sozialversicherung können nicht abgeschätzt werden.
Antwort zu Punkt 3 der Anfrage:
Die Bundesregierung setzt verschiedenste Maßnahmen, um die Schattenwirtschaft zu reduzieren. Durch eine geplante Reduktion der Lohnnebenkosten sollen Anreize zur Aufnahme einer legalen Beschäftigung durch steuerliche Maßnahmen geschaffen werden.
Eine Anhebung der durchschnittlichen Beschäftigungsquote der älteren Arbeitnehmer in der Europäischen Union bis 2010 auf 50 % im Rahmen der Leitlinie 3 zum aktiven Altern könnte langfristig dazu beitragen, die Schwarzarbeit zu minimieren.
Antwort zu Punkt 4 der Anfrage:
Die derzeitigen Befugnisse der Arbeitsinspektorate im Rahmen der Bekämpfung illegaler Ausländerbeschäftigung entsprechen durchaus den Erfordernissen.
Antwort zu Punkt 5 der Anfrage:
Für illegale Ausländerbeschäftigung gibt es im Ausländerbeschäftigungsgesetz einen festgelegten Strafrahmen. In den Strafsätzen wird nach der Anzahl der illegal beschäftigten Ausländer differenziert, wobei ein Arbeitgeber z.B. im Wiederholungsfall eine Strafe bis zu ATS 240.000,-- zu erwarten hat. Die Strafbehörden - das sind die
Bezirksverwaltungsbehörden - sind verpflichtet, bei der Strafbemessung als besonders erschwerend zu berücksichtigen, wenn der illegal beschäftigte Ausländer zu unterkollektivvertraglichen Lohn- und Arbeitsbedingungen eingesetzt wurde. Die Nichtmitwirkung des Arbeitgebers bei Kontrollen sowie die Verletzung von Anzeige-und Meldepflichten steht unter Strafsanktion.
Antwort zu Punkt 6 der Anfrage:
In Deutschland werden im Zuge der Diskussion über die hohen Lohnnebenkosten und die damit zusammenhängende Flucht in die Schattenwirtschaft Maßnahmen für eine Eindämmung der Schwarzarbeit thematisiert.
Die Gewerbeordnung 1994 enthält ein rechtliches Instrumentarium für die Bekämpfung der unbefugten Gewerbeausübung (zB. Verhängung von Verwaltungsstrafen, Beschlagnahme von Betriebsmittel, Schließung von Betrieben).