2868/AB XXI.GP

Eingelangt am: 27.11.2001

 

 


BUNDESMINISTERIUM
FÜR  SOZIALE  SICHERHEIT UND GENERATIONEN

Sehr geehrter Herr Präsident!

Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische Anfrage der
Abgeordneten Heidrun Silhavy und GenossInnen betreffend Zwischenergebnisse
der Arbeitsgruppe zur Weiterentwicklung des Behinderteneinstellungsrechts,
Nr. 2830/J, wie folgt:

Der genannte Arbeitskreis tagt unter dem Vorsitz des Leiters der Fachsektion seit
November 2000. In ihm sind die Interessenvertretungen der Arbeitgeber, der
Arbeitnehmer und der Menschen mit Behinderungen eingebunden.

Das Behinderteneinstellungsgesetz (BEinstG) ist das zentrale Instrument zur beruf-
lichen Eingliederung von Menschen mit Behinderungen im österreichischen
Rechtssystem. Es ruht im Wesentlichen auf den drei Säulen Beschäftigungspflicht
(Ausgleichstaxsystem), Einstellungsförderung und Kündigungsschutz. Eine
Veränderung des sensiblen Gleichgewichts zwischen diesen Elementen ohne
Berücksichtigung aller Auswirkungen auf das gesamte System wäre nicht ratsam,
sodass ich den Auftrag gegeben habe, in diesem Arbeitskreis die einzelnen Bereiche
in ihrem Zusammenwirken zu erörtern.

Bereits weit gediehen sind die Diskussionen im Arbeitskreis insbesondere zu
folgenden Themenbereichen:

•     Umsetzung der in der BEinstG-Novelle 1999 enthaltenen Ermächtigung zur
Erlassung einer neuen Verordnung betreffend die Einschätzung des Grades der
Behinderung im Sinne einer verstärkten Orientierung an den Anforderungen des
allgemeinen Berufslebens und einer erhöhten Standardisierung der
Untersuchungsmethoden, dies vor allem im Hinblick auf Qualitätssicherung

•    Neuordnung der Integrativen Betriebe im Sinne der Möglichkeit zu mehr
Flexibilität und Wettbewerbsorientierung und Erhöhung der Durchlässigkeit in
den ersten Arbeitsmarkt unter Absicherung der bestehenden Arbeitsplätze für
Menschen mit Behinderungen


•    Umgestaltung der Prämie gem. § 9a Abs. 2 BEinstG im Sinne der Verwaltungs-
vereinfachung und der Erhöhung der Treffsicherheit

Einer weiteren vertieften Erörterung im Arbeitskreis werden etwa noch die Themen
erhöhter Kündigungsschutz für begünstigte Behinderte und Weiterentwicklung des
Ausgleichstaxsystems bedürfen.

Mit freundlichen Grüßen
Der Bundesminister: