2868/AB XXI.GP
Eingelangt am: 27.11.2001
BUNDESMINISTERIUM
FÜR SOZIALE SICHERHEIT
UND GENERATIONEN
Sehr geehrter Herr Präsident!
Ich beantworte die an mich gerichtete
schriftliche parlamentarische Anfrage der
Abgeordneten Heidrun Silhavy und GenossInnen betreffend Zwischenergebnisse
der Arbeitsgruppe zur Weiterentwicklung des
Behinderteneinstellungsrechts,
Nr. 2830/J, wie folgt:
Der genannte Arbeitskreis tagt unter dem
Vorsitz des Leiters der Fachsektion seit
November 2000. In ihm sind die Interessenvertretungen der Arbeitgeber, der
Arbeitnehmer und der Menschen mit Behinderungen eingebunden.
Das Behinderteneinstellungsgesetz
(BEinstG) ist das zentrale Instrument zur beruf-
lichen Eingliederung von Menschen mit Behinderungen im österreichischen
Rechtssystem. Es ruht im Wesentlichen auf den drei Säulen
Beschäftigungspflicht
(Ausgleichstaxsystem), Einstellungsförderung und Kündigungsschutz.
Eine
Veränderung des sensiblen Gleichgewichts zwischen diesen Elementen ohne
Berücksichtigung aller Auswirkungen auf das gesamte System wäre nicht
ratsam,
sodass ich den Auftrag gegeben habe, in diesem Arbeitskreis die einzelnen
Bereiche
in ihrem Zusammenwirken zu erörtern.
Bereits weit gediehen sind die Diskussionen im Arbeitskreis
insbesondere zu
folgenden
Themenbereichen:
•
Umsetzung der in der BEinstG-Novelle 1999 enthaltenen Ermächtigung zur
Erlassung einer neuen Verordnung betreffend die Einschätzung des Grades
der
Behinderung im Sinne einer verstärkten Orientierung an den Anforderungen
des
allgemeinen Berufslebens und einer erhöhten Standardisierung der
Untersuchungsmethoden, dies vor allem im Hinblick auf Qualitätssicherung
•
Neuordnung der Integrativen Betriebe im Sinne der Möglichkeit zu mehr
Flexibilität und Wettbewerbsorientierung und Erhöhung der
Durchlässigkeit in
den ersten Arbeitsmarkt unter Absicherung der bestehenden Arbeitsplätze
für
Menschen mit Behinderungen
•
Umgestaltung der Prämie gem. § 9a Abs. 2 BEinstG im Sinne der
Verwaltungs-
vereinfachung und der Erhöhung der Treffsicherheit
Einer weiteren vertieften Erörterung im Arbeitskreis werden
etwa noch die Themen
erhöhter Kündigungsschutz für begünstigte Behinderte und
Weiterentwicklung des
Ausgleichstaxsystems
bedürfen.
Mit freundlichen Grüßen
Der
Bundesminister: