2871/AB XXI.GP

Eingelangt am: 28.11.2001

 

 


BUNDESMINISTER FÜR INNERES

 

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Karl Dobnigg und Genossen haben am 9. Oktober 2001
unter der Nummer 2905/J an mich eine schriftliche Anfrage betreffend “die Schließung des
Wachzimmers Donawitz der BPD Leoben" gerichtet.

Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:
Zu den Fragen 1., 2. und 3.:

Im Zuge der Auswertung der vorliegenden Leistungs- und Aufwandsdaten hat sich gezeigt,
dass das Wachzimmer Kerpelystraße 3 ("Donawitz") im Vergleich zu den anderen Wachzim-
mern der Bundespolizeidirektion Leoben eine geringere Effizienz aufweist. In einem Folge-
schritt wurde von der Bundespolizeidirektion Leoben ein Konzept ausgearbeitet, welches die-
sem Umstand und den Bedürfnissen der Bürgerinnen und Bürger gleichermaßen Rechnung
trägt und eine Betreuung des bisherigen Überwachungsbereiches des Wachzimmers Donawitz
durch das personell verstärkte Wachzimmer Josef-Heißl-Straße 14 ("Direktion") vorsieht. Ein
konkreter Zeitpunkt für die Umsetzung dieser Maßnahme wurde noch nicht festgelegt, zumal
das von der Bundespolizeidirektion Leoben ausgearbeitete Konzept in Bezug auf den konkre-
ten Personaleinsatz bei den verbleibenden Standorten und im Hinblick auf allfällige Adaptie-
rungsmaßnahmen im Sachaufwandbereich derzeit noch überprüft wird. Aufgrund der beab-


sichtigten Reformmaßnahme ist auch eine Einbindung der Personalvertretungsorgane im Sin-
ne des PVG vorgesehen. Im gegenständlichen Fall ist dieses Verfahren noch nicht abgeschlos-
sen, weshalb zur Zeit kein konkreter Umsetzungstermin bekannt gegeben werden kann.

Zu Frage 4.:

Das Konzept sieht einen Transfer der bisher im Wachzimmer Donawitz Dienst versehenden
Bediensteten zu den Wachzimmern Direktion und Hauptplatz 9 vor. Soziale Härten sollen
durch im Zuge der Umsetzung noch zu generierende Abfederungsmaßnahmen vermieden
werden.

Zu den Fragen 5. und 6.:

Eine effiziente Kriminalitätsbekämpfung wird nicht durch die bloße Existenz eines Polizei-
wachzimmers, sondern durch eine Erhöhung der Außendienstpräsenz der Exekutive und der
von ihr gesetzten repressiven und präventiven Aktivitäten erreicht.

Zu Frage 7.:

Die Restrukturierungsüberlegungen beinhalten neben einer besonderen Akzentuierung der
Kriminalitätsbekämpfung durch die Sicherheitswache und einer Intensivierung der Außen-
dienstpräsenz auch Maßnahmen für eine besonders ausgeprägte Bürgerbetreuung durch die
Exekutive, vor allem im Hinblick auf besonders schutzbedürftige Personengruppen, wie z.B.
Senioren, Kinder und Jugendliche.

Zu Frage 8.:

Ergibt sich aus der Beantwortung der Frage 7.
Zu Frage 9.:

Die Gewährleistung von Sicherheit setzt innerhalb des von den Sicherheitsbehörden wahrzu-
nehmenden Spektrums primär eine Intensivierung der Außendienstpräsenz von sowohl repres-


siv, vor allem aber präventiv tätigen Exekutivbeamtinnen voraus. Dieses Ziel bedingt eine
kritische Analyse der Aufgabenfelder und Organisationsstruktur der Sicherheitswache und
eine darauf beruhende Entlastung der Exekutive von administrativen Aufgaben sowie eine
bedarforientierte Erhöhung der Personaldichte in aus polizeitaktischer Sicht optimalen Stand-
orten.