2871/AB XXI.GP
Eingelangt am: 28.11.2001
BUNDESMINISTER FÜR INNERES
Die Abgeordneten zum
Nationalrat Karl Dobnigg und Genossen haben am 9. Oktober 2001
unter der Nummer
2905/J an mich eine schriftliche Anfrage betreffend “die Schließung
des
Wachzimmers Donawitz der BPD Leoben"
gerichtet.
Diese Anfrage
beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:
Zu den Fragen 1., 2. und 3.:
Im Zuge der Auswertung der vorliegenden
Leistungs- und Aufwandsdaten hat sich gezeigt,
dass
das Wachzimmer Kerpelystraße 3 ("Donawitz") im Vergleich zu den
anderen Wachzim-
mern
der Bundespolizeidirektion Leoben eine geringere Effizienz aufweist. In einem
Folge-
schritt
wurde von der Bundespolizeidirektion Leoben ein Konzept ausgearbeitet, welches
die-
sem
Umstand und den Bedürfnissen der Bürgerinnen und Bürger
gleichermaßen Rechnung
trägt
und eine Betreuung des bisherigen Überwachungsbereiches des Wachzimmers
Donawitz
durch
das personell verstärkte Wachzimmer Josef-Heißl-Straße 14
("Direktion") vorsieht. Ein
konkreter Zeitpunkt für die Umsetzung dieser Maßnahme wurde noch
nicht festgelegt, zumal
das
von der Bundespolizeidirektion Leoben ausgearbeitete Konzept in Bezug auf den
konkre-
ten
Personaleinsatz bei den verbleibenden Standorten und im Hinblick auf
allfällige Adaptie-
rungsmaßnahmen
im Sachaufwandbereich derzeit noch überprüft wird. Aufgrund der beab-
sichtigten Reformmaßnahme ist auch
eine Einbindung der Personalvertretungsorgane im Sin-
ne
des PVG vorgesehen. Im gegenständlichen Fall ist dieses Verfahren noch
nicht abgeschlos-
sen,
weshalb zur Zeit kein konkreter Umsetzungstermin bekannt gegeben werden kann.
Zu Frage 4.:
Das Konzept sieht einen Transfer der
bisher im Wachzimmer Donawitz Dienst versehenden
Bediensteten zu den Wachzimmern Direktion und Hauptplatz 9 vor. Soziale Härten
sollen
durch im Zuge der Umsetzung noch zu generierende Abfederungsmaßnahmen
vermieden
werden.
Zu den Fragen 5. und 6.:
Eine effiziente
Kriminalitätsbekämpfung wird nicht durch die bloße Existenz
eines Polizei-
wachzimmers, sondern durch eine Erhöhung der Außendienstpräsenz
der Exekutive und der
von ihr gesetzten repressiven und
präventiven Aktivitäten erreicht.
Zu Frage 7.:
Die Restrukturierungsüberlegungen
beinhalten neben einer besonderen Akzentuierung der
Kriminalitätsbekämpfung durch die Sicherheitswache und einer
Intensivierung der Außen-
dienstpräsenz auch Maßnahmen für eine besonders
ausgeprägte Bürgerbetreuung durch die
Exekutive, vor allem im Hinblick auf besonders schutzbedürftige
Personengruppen, wie z.B.
Senioren, Kinder und Jugendliche.
Zu Frage 8.:
Ergibt sich aus der
Beantwortung der Frage 7.
Zu Frage 9.:
Die Gewährleistung von Sicherheit setzt innerhalb des von den
Sicherheitsbehörden wahrzu-
nehmenden Spektrums primär eine
Intensivierung der Außendienstpräsenz von sowohl repres-
siv, vor allem aber präventiv tätigen Exekutivbeamtinnen
voraus. Dieses Ziel bedingt eine
kritische Analyse der Aufgabenfelder und
Organisationsstruktur der Sicherheitswache und
eine darauf beruhende Entlastung der Exekutive von administrativen
Aufgaben sowie eine
bedarforientierte Erhöhung der
Personaldichte in aus polizeitaktischer Sicht optimalen Stand-
orten.