2873/AB XXI.GP
Eingelangt am: 28.11.2001
BUNDESMINISTER FÜR INNERES
Die
Abgeordneten zum Nationalrat Georg Oberhaidinger und Genossinnen haben am 23.
Oktober 2001 unter der Nummer 2985/J an mich eine schriftliche Anfrage
betreffend “die
Schließung von Wachzimmern in
Wels" gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich nach den mir
vorliegenden Informationen wie folgt:
Zu Frage 1.:
Im Zuge der Auswertung der vorliegenden
Leistungs- und Aufwandsdaten hat sich gezeigt,
dass
die von Ihnen genannten Wachzimmer im Vergleich zu den anderen Standorten der
Bun-
despolizeidirektion
Wels eine geringere Effizienz aufweisen. In einem Folgeschritt wurde von
der
Bundespolizeidirektion Wels ein Konzept ausgearbeitet, welches diesem Umstand
und
den Bedürfnissen der Bürgerinnen
und Bürger gleichermaßen Rechnung trägt.
Zu den Fragen 2. und 3.:
In einem
durchgehenden Vergleich insbesondere der topographischen Beschaffenheit der je-
weiligen Überwachungsbereiche, der dort gegebenen Bevölkerungsanzahl,
des Fremdenan-
teiles, der Wohndichte, der Anzahl der täglichen Einpendler, der
Verkehrsträger, der Freizeit-,
sozialen
und Bildungseinrichtungen, der schützenswerten Einrichtungen, der
wirtschaftli-
chen Infrastruktur
und des Tourismus, der im Beobachtungszeitraum von den einzelnen
Wachzimmern erbrachten bestimmten
Leistungen sowie des Personal- und Sachaufwandes
weisen die genannten Dienststellen
eine geringere Effizienz gegenüber anderen Standorten
auf.
Zu Frage 4.:
Es ist intendiert,
die Außendienstpräsenz in den verbleibenden Standorten anzuheben, um
hierdurch
dem Sicherheitsbedürfnis der Bürgerinnen und Bürger
verstärkt Rechnung zu tra-
gen.
Zu Frage 5.:
Einsparungen haben
nie im Vordergrund des gegenständlichen Projektes gestanden, wohl aber
die
Absicht, mit den jeweils vorhandenen Ressourcen das Ziel der optimalen
sicherheitspoli-
zeilichen
Betreuung zu erreichen.
Zu Frage 6.:
Eine effiziente Kriminalitätsbekämpfung wird nicht durch
die bloße Existenz eines Polizei-
wachzimmers, sondern durch eine
Erhöhung der Außendienstpräsenz der Exekutive und der
von ihr gesetzten repressiven und
präventiven Aktivitäten erreicht.
Die Restrukturierungsüberlegungen
beinhalten neben einer besonderen Akzentuierung der
Kriminalitätsbekämpfung
durch die Sicherheitswache und einer Intensivierung der Außen-
dienstpräsenz auch Maßnahmen
für eine besonders ausgeprägte Bürgerbetreuung durch die
Exekutive, vor allem
im Hinblick auf besonders schutzbedürftige Personengruppen, wie z.B.
Senioren,
Kinder und Jugendliche.
Zu Frage 7.:
Ergibt sich aus der Beantwortung der Fragen 1., 2. und 3.
Zu Frage 8.:
Aufgrund der Reformmaßnahme werden
die Mitarbeiter im Vergleich zur derzeitigen Tätig-
keit nicht zusätzlich belastet. Die Strukturveränderung ist in
geringem Ausmaß mit einer
Verwendungsänderung der Mitarbeiter verbunden. Im Zuge der Umsetzung ist
beabsichtigt,
dass soziale Härten durch
Abfederungsmaßnahmen vermieden werden.
Zu Frage 9.:
In Ergänzung zu den Ausführungen im Zuge der
Beantwortung der Frage 6. wird bemerkt,
dass die Erhaltung des hohen
Sicherheitsstandards es erforderlich macht, den Ressourcenein-
satz innerhalb der Einrichtungen der
öffentlichen Sicherheit ständig zu beobachten und hin-
sichtlich der Effektivität und Effizienz zu prüfen.