2873/AB XXI.GP

Eingelangt am: 28.11.2001

 

 


BUNDESMINISTER FÜR INNERES

 

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Georg Oberhaidinger und Genossinnen haben am 23.
Oktober 2001 unter der Nummer 2985/J an mich eine schriftliche Anfrage betreffend “die
Schließung von Wachzimmern in Wels" gerichtet.

Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:
Zu Frage 1.:

Im Zuge der Auswertung der vorliegenden Leistungs- und Aufwandsdaten hat sich gezeigt,
dass die von Ihnen genannten Wachzimmer im Vergleich zu den anderen Standorten der Bun-
despolizeidirektion Wels eine geringere Effizienz aufweisen. In einem Folgeschritt wurde von
der Bundespolizeidirektion Wels ein Konzept ausgearbeitet, welches diesem Umstand und
den Bedürfnissen der Bürgerinnen und Bürger gleichermaßen Rechnung trägt.


Zu den Fragen 2. und 3.:

In einem durchgehenden Vergleich insbesondere der topographischen Beschaffenheit der je-
weiligen Überwachungsbereiche, der dort gegebenen Bevölkerungsanzahl, des Fremdenan-
teiles, der Wohndichte, der Anzahl der täglichen Einpendler, der Verkehrsträger, der Freizeit-,
sozialen und Bildungseinrichtungen, der schützenswerten Einrichtungen, der wirtschaftli-
chen Infrastruktur und des Tourismus, der im Beobachtungszeitraum von den einzelnen
Wachzimmern erbrachten bestimmten Leistungen sowie des Personal- und Sachaufwandes
weisen die genannten Dienststellen eine geringere Effizienz gegenüber anderen Standorten
auf.

Zu Frage 4.:

Es ist intendiert, die Außendienstpräsenz in den verbleibenden Standorten anzuheben, um
hierdurch dem Sicherheitsbedürfnis der Bürgerinnen und Bürger verstärkt Rechnung zu tra-
gen.

Zu Frage 5.:

Einsparungen haben nie im Vordergrund des gegenständlichen Projektes gestanden, wohl aber
die Absicht, mit den jeweils vorhandenen Ressourcen das Ziel der optimalen sicherheitspoli-
zeilichen Betreuung zu erreichen.

Zu Frage 6.:

Eine effiziente Kriminalitätsbekämpfung wird nicht durch die bloße Existenz eines Polizei-
wachzimmers, sondern durch eine Erhöhung der Außendienstpräsenz der Exekutive und der
von ihr gesetzten repressiven und präventiven Aktivitäten erreicht.

Die Restrukturierungsüberlegungen beinhalten neben einer besonderen Akzentuierung der
Kriminalitätsbekämpfung durch die Sicherheitswache und einer Intensivierung der Außen-
dienstpräsenz auch Maßnahmen für eine besonders ausgeprägte Bürgerbetreuung durch die


Exekutive, vor allem im Hinblick auf besonders schutzbedürftige Personengruppen, wie z.B.
Senioren, Kinder und Jugendliche.

Zu Frage 7.:

Ergibt sich aus der Beantwortung der Fragen 1., 2. und 3.

Zu Frage 8.:

Aufgrund der Reformmaßnahme werden die Mitarbeiter im Vergleich zur derzeitigen Tätig-
keit nicht zusätzlich belastet. Die Strukturveränderung ist in geringem Ausmaß mit einer
Verwendungsänderung der Mitarbeiter verbunden. Im Zuge der Umsetzung ist beabsichtigt,
dass soziale Härten durch Abfederungsmaßnahmen vermieden werden.

Zu Frage 9.:

In Ergänzung zu den Ausführungen im Zuge der Beantwortung der Frage 6. wird bemerkt,
dass die Erhaltung des hohen Sicherheitsstandards es erforderlich macht, den Ressourcenein-
satz innerhalb der Einrichtungen der öffentlichen Sicherheit ständig zu beobachten und hin-
sichtlich der Effektivität und Effizienz zu prüfen.