2874/AB XXI.GP

Eingelangt am: 29.11.2001

 

 


BUNDESMINISTERIUM für
WIRTSCHAFT und ARBEIT

In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 2934/J betreffend
“rechtssetzende Maßnahmen auf dem gewerblichen Sektor für das Tätowieren und
Piercen durch Nichtmediziner", welche die Abgeordneten Mag. Johann Maier und
Genossen am 18. Oktober 2001 an mich richteten, stelle ich fest:

Antwort zu Punkt 1 der Anfrage:

Nein.

Antwort zu Punkt 2 bis 4 und 6 der Anfrage:

Es geht hiebei um die Umsetzung des Gutachtens des Obersten Sanitätsrates vom
12. Mai 2001. Dieses ist mit dem Schreiben des Bundesministeriums für soziale
Sicherheit und Generationen vom 28. Mai 2001, am 7. Juni 2001 im Bundesmini-
sterium für Wirtschaft und Arbeit eingelangt. Ein begutachtungsreifer Verordnungs-
entwurf ist in Ausarbeitung und soll im ersten Quartal 2002 fertiggestellt werden.


Antwort zu Punkt 5 der Anfrage:

Nein.

Antwort zu Punkt 7 der Anfrage:

Sie werden sich am Gutachten des Obersten Sanitätsrates vom 12. Mai 2001 orien-
tieren.

Für jene Kosmetikgewerbetreibenden, die auch Tätowieren und Piercen durchführen
möchten, werden die erforderlichen Spezialkenntnisse als Zusatzausbildung in den
Kosmetikgewerbebefähigungsnachweis aufgenommen werden. Dies wird unter Be-
rücksichtigung der durch den Kosmetikgewerbetreibenden im Rahmen der abgeleg-
ten Befähigungsprüfung bereits nachgewiesenen umfassenden einschlägigen Kennt-
nisse (insbesondere über Anatomie, Dermatologie, Histologie, Unfallverhütung, Erste
Hilfe, Arbeitshygiene) erfolgen.

Für Gewerbetreibende, die sich auf das Tätowieren und Piercen beschränken möch-
ten und keinen Kosmetikgewerbebefähigungsnachweis erbracht haben, werden hin-
gegen gegenüber der für Kosmetikgewerbetreibende vorgesehenen Ergänzungsaus-
bildung inhaltlich deutlich erweiterte Ausbildungsregelungen getroffen werden.