2874/AB XXI.GP
Eingelangt am: 29.11.2001
BUNDESMINISTERIUM
für
WIRTSCHAFT und ARBEIT
In Beantwortung der schriftlichen
parlamentarischen Anfrage Nr. 2934/J betreffend
“rechtssetzende Maßnahmen auf dem gewerblichen Sektor für das
Tätowieren und
Piercen durch Nichtmediziner", welche die Abgeordneten Mag. Johann Maier
und
Genossen am 18. Oktober
2001 an mich richteten, stelle ich fest:
Antwort zu Punkt 1 der Anfrage:
Nein.
Antwort zu Punkt 2 bis 4 und 6 der Anfrage:
Es geht hiebei um die Umsetzung des Gutachtens des Obersten
Sanitätsrates vom
12. Mai 2001. Dieses ist mit dem Schreiben des Bundesministeriums für
soziale
Sicherheit und Generationen vom 28. Mai 2001, am 7. Juni 2001 im Bundesmini-
sterium für
Wirtschaft und Arbeit eingelangt. Ein begutachtungsreifer Verordnungs-
entwurf ist in Ausarbeitung und soll im ersten Quartal 2002 fertiggestellt
werden.
Antwort zu Punkt 5 der Anfrage:
Nein.
Antwort zu Punkt 7 der Anfrage:
Sie werden sich am Gutachten des Obersten
Sanitätsrates vom 12. Mai 2001 orien-
tieren.
Für jene Kosmetikgewerbetreibenden,
die auch Tätowieren und Piercen durchführen
möchten, werden die erforderlichen Spezialkenntnisse als Zusatzausbildung
in den
Kosmetikgewerbebefähigungsnachweis aufgenommen werden. Dies wird unter Be-
rücksichtigung der durch den Kosmetikgewerbetreibenden im Rahmen der
abgeleg-
ten Befähigungsprüfung bereits nachgewiesenen umfassenden
einschlägigen Kennt-
nisse (insbesondere
über Anatomie, Dermatologie, Histologie, Unfallverhütung, Erste
Hilfe, Arbeitshygiene) erfolgen.
Für Gewerbetreibende, die sich auf das Tätowieren und
Piercen beschränken möch-
ten und keinen Kosmetikgewerbebefähigungsnachweis erbracht haben, werden
hin-
gegen gegenüber der für Kosmetikgewerbetreibende vorgesehenen
Ergänzungsaus-
bildung inhaltlich deutlich erweiterte Ausbildungsregelungen getroffen werden.