2876/AB XXI.GP
Eingelangt am: 29.11.2001
BUNDESMINISTER
FÜR
INNERES
"Die Abgeordneten zum Nationalrat
Leikam und Genossen haben am 19. Oktober 2001 unter
der Nr. 2947/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend
"Flugverbot für
Flächenflugzeuge
des Innenressorts" gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich nach
den mir vorliegenden Informationen wie folgt:
Zu Frage 1:
Das Bundesministerium für Inneres hat am 15. Juni 1999 vom
Bundesamt für Eich- und
Vermessungswesen das einmotorige Flugzeug der Type PILATUS TURBOPORTER PC-6/B2-
H2 mit Triebwerk PWC PT 6A-27 (Erstzulassung 1968) übernommen, das
über eine
Vollausstattung mit Infrarotkamera und Blindflugeinrichtung verfügte. Die
Übernahme erfolgte
somit vor meiner Amtszeit. Eine von mir nach Übertragung der Flugrettung
an den ÖAMTC
eingesetzte Arbeitsgruppe "Flugpolizei", die sich aus Piloten,
Angehörigen der Exekutivkörper,
Luftfahrzeugtechnikern und Administrativpersonal zusammensetzte, gelangte zu
dem Ergebnis,
dass für die Flugpolizei die universell einsetzbaren Hubschrauber die
zweckmäßigeren und
zielführenderen
Luftfahrzeuge sind.
Dazu ist auch der Rechnungshofbericht aus
dem Jahre 1981 zu erwähnen, in dem der Betrieb
von Flächenflugzeugen kritisiert wird. Im übrigen möchte ich
auch darauf verweisen, dass keine
europäische Flugpolizei über ein Luftfahrzeug des
gegenständlichen Typs verfügt.
Zu Frage 2:
Die Übernahme dieses Flugzeuges
erfolgte für Transportaufgaben, wobei auch beabsichtigt
war, es für Überwachungsaufgaben
an der Grenze einzusetzen.
Zu Frage 3:
Die Intentionen meines Amtsvorgängers
sind mir nicht bekannt. Aktenmäßig sind die zu Frage 2
angeführten
Gründe nachvollziehbar.
Zu Frage 4:
Aufgrund des Ergebnisses der in der
Antwort zur Frage 1 erwähnten Arbeitsgruppe ist der
Einsatz dieses Flächenflugzeuges nicht zweckmäßig und
zielführend, weshalb auch keine
Notwendigkeit mehr für Flüge besteht. Durch die Regelung des
Einsatzes von Hubschraubern
in der Grenzüberwachung erfolgte sogar eine Verbesserung.
Zu Frage 5:
Die Überholung und teilweise Neuausstattung wurde im Herbst
1999 in Auftrag gegeben. Der
Abschluss dieses
Auftrages erfolgte im August 2000. Die Kosten beliefen sich auf 459.801,4 sfr,
rd. 3,9 Mill. Schilling. Der nachherige Einbau eines Auto Tracking Systems
verursachte weiter
Kosten von 45.000,-
US $, rd. 710.000,- S. Da in der Praxis zur Grenzüberwachung
Hubschrauber
eingesetzt wurden und werden, erfolgte kein Einsatz des angeführten
Flächenflugzeuges.
Zu Frage 6:
Es wird nicht der Verkauf dieses
Flugzeuges angestrebt, sondern es ist beabsichtigt, es im
Wege des Sachgüteraustausches einem anderen Ressort anzubieten.
Zu Frage 7:
Da Hubschrauber, wie schon angeführt,
für Exekutivaufgaben die zweckmäßigeren Fluggeräte
sind, werden für Grenzüberwachungsaufgaben FLIR-Hubschrauber und der
beim
Gendarmerieeinsatzkommando stationierte
Transporthubschrauber des Bundesheeres zu
bestimmten Zeiten eingesetzt. Dies ist Teil des Assistenzeinsatzes,
budgetäre Hintergründe
sind hiefür nicht ausschlaggebend.
Zu Frage 8:
Der beim GEK stationierte
Transporthubschrauber wird im Rahmen des Assistenzeinsatzes für
besondere Lagen im Bezug Grenzüberwachung sowohl vom Bundesministerium
für Inneres als
auch von den im Assistenzeinsatz stehenden Bundesheerangehörigen genutzt.
Zu Frage 9:
Da, wie in den vorstehenden Antworten dargelegt, der Einsatz des
Flächenflugzeuges nicht
zielführend ist, erübrigt sich dessen Einsatz.