2876/AB XXI.GP

Eingelangt am: 29.11.2001

 

 


BUNDESMINISTER FÜR
INNERES

"Die Abgeordneten zum Nationalrat Leikam und Genossen haben am 19. Oktober 2001 unter
der Nr. 2947/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend "Flugverbot für
Flächenflugzeuge des Innenressorts" gerichtet.

Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:
Zu Frage 1:

Das Bundesministerium für Inneres hat am 15. Juni 1999 vom Bundesamt für Eich- und
Vermessungswesen das einmotorige Flugzeug der Type PILATUS TURBOPORTER PC-6/B2-
H2 mit Triebwerk PWC PT 6A-27 (Erstzulassung 1968) übernommen, das über eine
Vollausstattung mit Infrarotkamera und Blindflugeinrichtung verfügte. Die Übernahme erfolgte
somit vor meiner Amtszeit. Eine von mir nach Übertragung der Flugrettung an den ÖAMTC
eingesetzte Arbeitsgruppe "Flugpolizei", die sich aus Piloten, Angehörigen der Exekutivkörper,
Luftfahrzeugtechnikern und Administrativpersonal zusammensetzte, gelangte zu dem Ergebnis,
dass für die Flugpolizei die universell einsetzbaren Hubschrauber die zweckmäßigeren und
zielführenderen Luftfahrzeuge sind.

Dazu ist auch der Rechnungshofbericht aus dem Jahre 1981 zu erwähnen, in dem der Betrieb
von Flächenflugzeugen kritisiert wird. Im übrigen möchte ich auch darauf verweisen, dass keine
europäische Flugpolizei über ein Luftfahrzeug des gegenständlichen Typs verfügt.


Zu Frage 2:

Die Übernahme dieses Flugzeuges erfolgte für Transportaufgaben, wobei auch beabsichtigt
war, es für Überwachungsaufgaben an der Grenze einzusetzen.

Zu Frage 3:

Die Intentionen meines Amtsvorgängers sind mir nicht bekannt. Aktenmäßig sind die zu Frage 2
angeführten Gründe nachvollziehbar.

Zu Frage 4:

Aufgrund des Ergebnisses der in der Antwort zur Frage 1 erwähnten Arbeitsgruppe ist der
Einsatz dieses Flächenflugzeuges nicht zweckmäßig und zielführend, weshalb auch keine
Notwendigkeit mehr für Flüge besteht. Durch die Regelung des Einsatzes von Hubschraubern
in der Grenzüberwachung erfolgte sogar eine Verbesserung.

Zu Frage 5:

Die Überholung und teilweise Neuausstattung wurde im Herbst 1999 in Auftrag gegeben. Der
Abschluss dieses Auftrages erfolgte im August 2000. Die Kosten beliefen sich auf 459.801,4 sfr,
rd. 3,9 Mill. Schilling. Der nachherige Einbau eines Auto Tracking Systems verursachte weiter
Kosten von 45.000,- US $, rd. 710.000,- S. Da in der Praxis zur Grenzüberwachung
Hubschrauber eingesetzt wurden und werden, erfolgte kein Einsatz des angeführten
Flächenflugzeuges.

Zu Frage 6:

Es wird nicht der Verkauf dieses Flugzeuges angestrebt, sondern es ist beabsichtigt, es im
Wege des Sachgüteraustausches einem anderen Ressort anzubieten.

Zu Frage 7:

Da Hubschrauber, wie schon angeführt, für Exekutivaufgaben die zweckmäßigeren Fluggeräte
sind, werden für Grenzüberwachungsaufgaben FLIR-Hubschrauber und der beim


Gendarmerieeinsatzkommando stationierte Transporthubschrauber des Bundesheeres zu
bestimmten Zeiten eingesetzt. Dies ist Teil des Assistenzeinsatzes, budgetäre Hintergründe
sind hiefür nicht ausschlaggebend.

Zu Frage 8:

Der beim GEK stationierte Transporthubschrauber wird im Rahmen des Assistenzeinsatzes für
besondere Lagen im Bezug Grenzüberwachung sowohl vom Bundesministerium für Inneres als
auch von den im Assistenzeinsatz stehenden Bundesheerangehörigen genutzt.

Zu Frage 9:

Da, wie in den vorstehenden Antworten dargelegt, der Einsatz des Flächenflugzeuges nicht
zielführend ist, erübrigt sich dessen Einsatz.