2878/AB XXI.GP

Eingelangt am: 30.11.2001

 

 


Bundesministerium

für Verkehr,

Innovation und Technologie

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 3029/J-NR/01 betreffend Vorruhestandsmodell, die
der Abgeordneten Dr. Cap und GenossInnen am 31. Oktober 2001 an mich gerichtet haben,
beehre ich mich wie folgt zu beantworten:

Fragen 1 bis 6:

Wie viele Bedienstete Ihres Ressorts werden ab 1. Jänner 2002 das Vorruhestandsmodell von

Ihnen angeboten bekommen?

In welchen Organisationseinheiten werden wieviele solcher “Karenzierungen" angeboten werden

(Aufgliederungen nach Sektion, Gruppe, Abteilung und nachgeordneten Dienststellen)?

Wie verteilt sich dieses Angebot an “Karenzierungen" aufgegliedert nach der Einstufung der

Beamten?

Wie ist das Verhältnis Frauen - Männer?

Welche Kosten werden aus dem Vorruhestandsmodell für ihre Ressort entstehen (Zahlungen

gemäß dem Vorruhestandsmodell bis zum gesetzmäßigen Pensionstermin der betroffenen

Bediensteten)?

Finden Sie es fair, dass eine Entscheidung zur Annahme dieses Angebotes innerhalb von 14

Tagen getroffen werden muss, obwohl damit für den Betroffenen wesentliche Fragen über seine

weitere Lebensplanung verbunden sind?

Antwort:

Um die angesprochenen Maßnahmen anbieten bzw. durchführen zu können, bedarf es
entsprechender rechtlicher Grundlagen. Da der Gesetzgebungsprozess noch nicht abgeschlossen
ist, bedauere ich, noch keine Aussagen zu den angeführten Fragen treffen zu können.