2878/AB XXI.GP
Eingelangt am: 30.11.2001
Bundesministerium
für Verkehr,
Innovation und Technologie
Die schriftliche
parlamentarische Anfrage Nr. 3029/J-NR/01 betreffend Vorruhestandsmodell, die
der Abgeordneten Dr. Cap und GenossInnen am 31. Oktober 2001 an mich gerichtet
haben,
beehre ich mich wie folgt zu beantworten:
Fragen 1 bis 6:
Wie viele Bedienstete Ihres Ressorts werden ab 1. Jänner 2002 das Vorruhestandsmodell von
Ihnen angeboten bekommen?
In welchen Organisationseinheiten werden wieviele solcher “Karenzierungen" angeboten werden
(Aufgliederungen nach Sektion, Gruppe, Abteilung und nachgeordneten Dienststellen)?
Wie verteilt sich dieses Angebot an “Karenzierungen" aufgegliedert nach der Einstufung der
Beamten?
Wie ist das Verhältnis Frauen - Männer?
Welche Kosten werden aus dem Vorruhestandsmodell für ihre Ressort entstehen (Zahlungen
gemäß dem Vorruhestandsmodell bis zum gesetzmäßigen Pensionstermin der betroffenen
Bediensteten)?
Finden Sie es fair, dass eine Entscheidung zur Annahme dieses Angebotes innerhalb von 14
Tagen getroffen werden muss, obwohl damit für den Betroffenen wesentliche Fragen über seine
weitere Lebensplanung verbunden sind?
Antwort:
Um die angesprochenen Maßnahmen
anbieten bzw. durchführen zu können, bedarf es
entsprechender rechtlicher Grundlagen. Da der Gesetzgebungsprozess noch nicht
abgeschlossen
ist, bedauere ich, noch keine Aussagen zu den angeführten Fragen treffen
zu können.