2879/AB XXI.GP
Eingelangt am: 03.12.2001
DER
BUNDESMINISTER
FÜR JUSTIZ
Die Abgeordneten zum Nationalrat Helmut
Dietachmayr und Genossen haben an
mich eine schriftliche Anfrage betreffend "Einsparungen bei der
Justizwache in
Oberösterreich"
gerichtet.
Ich beantworte diese Anfrage wie folgt:
Gemäß den Sparvorhaben der
Bundesregierung wurden im Rahmen des Stellen-
plans für das Jahr 2001 in allen Planstellenbereichen der Justiz
Kürzungen vorge-
nommen; die Anzahl der Planstellen im Bereich der Justizanstalten wurde gegen-
über dem Jahr 2000 um 42 E2b-Planstellen vermindert. Diese Sparvorgaben
liegen,
nicht zuletzt auf Grund der besonderen Bedeutung eines hohen Sicherheitsniveaus
im Strafvollzug, im Vergleich zu anderen Personalbereichen des Bundes unter dem
Durchschnitt. Die Zahl der Bediensteten liegt in den Justizanstalten derzeit
noch
immer etwa auf dem
Niveau der Jahre 1994 und 1995.
Zur Umsetzung der Sparvorgaben hat das Bundesministerium für
Justiz unter
Einbindung der Leiter der nachgeordneten Dienstbehörden sowie der Leiter
der
Justizanstalten, der Personal- und Standesvertretungen sowie externer Berater
seine Bemühungen weiter verstärkt, in allen Justizbereichen -
Gerichte, Staatsan-
waltschaften, Justizanstalten und Zentralleitung - Einsparungen durch
vereinfachte
und optimierte Verfahrens- und Arbeitsabläufe sowie durch strukturelle
Maßnahmen
zu erzielen. Auf Grund der konstruktiven Maßnahmen zur Abfederung der
Kürzun-
gen ist es trotz der umgesetzten Einsparungsmaßnahmen im Bereich der
Justizan-
stalten zu keinen Beeinträchtigungen des Dienstbetriebs gekommen. Die
Justizverwaltung ist
selbstverständlich bestrebt, frei werdende Planstellen nach
Maßgabe und unter Rücksichtnahme auf die gebotenen Maßnahmen
der Einsparun-
gen (insbesondere bei den Vollbeschäftigtenäquivalenten)
verzögerungsfrei nachzu-
besetzen.
Zu 1:
In ganz Österreich sind nach dem
Stellenplan 2001 im Bereich der Justizanstalten
42 E2b-Planstellen
eingespart worden. Diese verteilen sich auf die Bundesländer
wie folgt: Wien 10, Niederösterreich 13, Burgenland 1, Oberösterreich
6, Salzburg 1,
Tirol 2, Vorarlberg 1, Steiermark 6 und Kärnten 2 Planstellen.
Zu 2a. 3a. 6a und 8a:
Im Rahmen der Bewirtschaftung des Stellenplans 2001 wurden im
Bereich der
Justizanstalt Wels und Suben je eine Planstelle, bei der Justizanstalten
Garsten und
Linz je zwei Planstellen eingespart.
Zu 2b. 3b. 6b und 8b:
Der Personalabbau wird, neben anderen Maßnahmen,
insbesondere durch die
Einführung und verstärkte Nutzung des automationsgestützt
geführten Instruments
der
"'integrierten Vollzugsverwaltung' (IVV), dem Hauptprojekt im Bereich
IT-Strafvoll-
zug, begleitet.
Allein durch die Nutzung dieses Instruments eröffnen sich
ausreichende Einsparungspotenziale, um einen wesentlichen Teil der 2001
umzusetzenden Kürzungen kompensieren zu können.
Zu 4 und 5:
Im Bereich der Justizanstalten Ried und
Steyr wurden im Rahmen der Bewirtschaf-
tung des Stellenplans 2001 keine Planstellen vermindert.
Zu 7:
Auf Grund der Vorgaben der Bundesregierung zum Personalabbau können nicht
alle den einzelnen Personalbereichen zugewiesenen Planstellen zur Gänze besetzt
werden.
Zum Stichtag 1. Oktober 2001 waren in der Justizanstalt Suben im Verhältnis zur
Stellenplanzuweisung 2001 sieben Planstellen unbesetzt. Davon ist eine halbe
Planstelle abzuziehen, welche mit einer Karenzurlaubsersatzkraft besetzt werden
soll; das betreffende Ausschreibungsverfahren ist im Gang. Abzuziehen ist weiters
eine Planstelle mit der Wertigkeit E1;
der/die dafür vorgesehene Beamte/Beamtin
befindet sich noch in Ausbildung. Eine weitere Planstelle (v3/1) wurde zur
Ausschrei-
bung freigegeben. Darüber hinaus sollen zum 1. Jänner 2002 und zum 1.
Juni 2002
je eine Beamtin bzw. ein Beamter von anderen Justizanstalten in die
Justizanstalt
Suben
versetzt werden.
Zu 9 und 10:
Bis auf Weiteres ist weder in
Oberösterreich noch im übrigen Bundesgebiet die
Auflassung eines
Hauptstandortes in Aussicht genommen. Gleiches gilt für die
Außenstelle der Justizanstalt Linz, Asten.