2879/AB XXI.GP

Eingelangt am: 03.12.2001

 

 


DER BUNDESMINISTER
FÜR JUSTIZ

Die Abgeordneten zum Nationalrat Helmut Dietachmayr und Genossen haben an
mich eine schriftliche Anfrage betreffend "Einsparungen bei der Justizwache in
Oberösterreich" gerichtet.

Ich beantworte diese Anfrage wie folgt:

Gemäß den Sparvorhaben der Bundesregierung wurden im Rahmen des Stellen-
plans für das Jahr 2001 in allen Planstellenbereichen der Justiz Kürzungen vorge-
nommen; die Anzahl der Planstellen im Bereich der Justizanstalten wurde gegen-
über dem Jahr 2000 um 42 E2b-Planstellen vermindert. Diese Sparvorgaben liegen,
nicht zuletzt auf Grund der besonderen Bedeutung eines hohen Sicherheitsniveaus
im Strafvollzug, im Vergleich zu anderen Personalbereichen des Bundes unter dem
Durchschnitt. Die Zahl der Bediensteten liegt in den Justizanstalten derzeit noch
immer etwa auf dem Niveau der Jahre 1994 und 1995.

Zur Umsetzung der Sparvorgaben hat das Bundesministerium für Justiz unter
Einbindung der Leiter der nachgeordneten Dienstbehörden sowie der Leiter der
Justizanstalten, der Personal- und Standesvertretungen sowie externer Berater
seine Bemühungen weiter verstärkt, in allen Justizbereichen - Gerichte, Staatsan-
waltschaften, Justizanstalten und Zentralleitung - Einsparungen durch vereinfachte
und optimierte Verfahrens- und Arbeitsabläufe sowie durch strukturelle Maßnahmen
zu erzielen. Auf Grund der konstruktiven Maßnahmen zur Abfederung der Kürzun-
gen ist es trotz der umgesetzten Einsparungsmaßnahmen im Bereich der Justizan-
stalten zu keinen Beeinträchtigungen des Dienstbetriebs gekommen. Die


Justizverwaltung ist selbstverständlich bestrebt, frei werdende Planstellen nach
Maßgabe und unter Rücksichtnahme auf die gebotenen Maßnahmen der Einsparun-
gen (insbesondere bei den Vollbeschäftigtenäquivalenten) verzögerungsfrei nachzu-
besetzen.

Zu 1:

In ganz Österreich sind nach dem Stellenplan 2001 im Bereich der Justizanstalten
42 E2b-Planstellen eingespart worden. Diese verteilen sich auf die Bundesländer
wie folgt: Wien 10, Niederösterreich 13, Burgenland 1, Oberösterreich 6, Salzburg 1,
Tirol 2, Vorarlberg 1, Steiermark 6 und Kärnten 2 Planstellen.

Zu 2a. 3a. 6a und 8a:

Im Rahmen der Bewirtschaftung des Stellenplans 2001 wurden im Bereich der
Justizanstalt Wels und Suben je eine Planstelle, bei der Justizanstalten Garsten und
Linz je zwei Planstellen eingespart.

Zu 2b. 3b. 6b und 8b:

Der Personalabbau wird, neben anderen Maßnahmen, insbesondere durch die
Einführung und verstärkte Nutzung des automationsgestützt geführten Instruments
der "'integrierten Vollzugsverwaltung' (IVV), dem Hauptprojekt im Bereich IT-Strafvoll-
zug, begleitet. Allein durch die Nutzung dieses Instruments eröffnen sich
ausreichende Einsparungspotenziale, um einen wesentlichen Teil der 2001
umzusetzenden Kürzungen kompensieren zu können.

Zu 4 und 5:

Im Bereich der Justizanstalten Ried und Steyr wurden im Rahmen der Bewirtschaf-
tung des Stellenplans 2001 keine Planstellen vermindert.

Zu 7:

Auf Grund der Vorgaben der Bundesregierung zum Personalabbau können nicht

alle den einzelnen Personalbereichen zugewiesenen Planstellen zur Gänze besetzt

werden.

Zum Stichtag 1. Oktober 2001 waren in der Justizanstalt Suben im Verhältnis zur

Stellenplanzuweisung 2001  sieben Planstellen unbesetzt. Davon ist eine halbe

Planstelle abzuziehen, welche mit einer Karenzurlaubsersatzkraft besetzt werden

soll; das betreffende Ausschreibungsverfahren ist im Gang. Abzuziehen ist weiters


eine Planstelle mit der Wertigkeit E1; der/die dafür vorgesehene Beamte/Beamtin
befindet sich noch in Ausbildung. Eine weitere Planstelle (v3/1) wurde zur Ausschrei-
bung freigegeben. Darüber hinaus sollen zum 1. Jänner 2002 und zum 1. Juni 2002
je eine Beamtin bzw. ein Beamter von anderen Justizanstalten in die Justizanstalt
Suben versetzt werden.

Zu 9 und 10:

Bis auf Weiteres ist weder in Oberösterreich noch im übrigen Bundesgebiet die
Auflassung eines Hauptstandortes in Aussicht genommen. Gleiches gilt für die
Außenstelle der Justizanstalt Linz, Asten.