288/AB XXI.GP

 

Zahl: 4400/365 - II/10/00

 

Die Abgeordneten Anton HEINZL und Genossen haben am 26. 01. 2000 unter der Nummer

313/J betreffend kriminalpolizeiliche Ermittlungen zur Gasexplosion eines Wohnhauses in

Wilhelmsburg/NÖ an meinen Amtsvorgänger eine schriftliche parlamentarische Anfrage

gerichtet.

 

Bevor ich auf Fragen im Einzelnen eingehe, halte ich es für notwendig, auf folgendes

hinzuweisen:

 

Die sicherheitsbehördlichen Ermittlungen im Zusammenhang mit gegenständlichem

Ermittlungskomplex wurden von der Kriminalabteilung des Landesgendarmeriekommandos

für Niederösterreich im Dienste der Strafrechtspflege im Auftrag sowie unter Leitung und

Verantwortung der Justizbehörden durchgeführt.

 

Seitens der Kriminaltechnischen Zentralstelle meines Ministeriums wurde lediglich die

Befunderhebung am Tatort durchgeführt und das Ergebnis im Auftrag des Gerichtes an die

Kriminalabteilung des Landesgendarmeriekommandos für Niederösterreich übermittelt.

Diese Anfrage beantworte ich aufgrund der mir vorliegenden Unterlagen wie folgt:

 

Zu Frage 1:

 

Die am 2.12.1999 wahrend Arbeiten an der Blitzschutzanlage beschädigte Gaszuleitung zum

Haus Conrad Lester Hof Block 4, Stiege 1, wurde von Fachleuten der EVN repariert. Als

Vorsichtsmaßnahme wurden die Bewohner des gesamten Blockes 4 gegen 16.10 Uhr im

Einvernehmen zwischen EVN und örtlicher Gendarmerie evakuiert.

 

Das Verhalten der Überprüfungsorgane der EVN wurde bei den krimianalpolizeilichen

Ermittlungen festgehalten; ob ihre Vorgangsweise richtig oder falsch war, wird das Gericht zu

klaren haben. Offenkundige Fehler waren nicht zu erkennen.

 

Zu Frage 2:

 

Die Bezirkshauptmannschaft war zu diesem Zeitpunkt mit dem Gasgebrechen in

Wilhelmsburg nicht befasst. Nach durchgeführter Reparatur (17.50 Uhr) erfolgte seitens der

EVN - Fachleute die Mitteilung an die örtliche Gendarmerie, dass die Evakuierung aufgehoben

werden kann. Die Bewohner durften somit ab diesem Zeitpunkt wieder ihre Wohnungen

betreten.

 

Zu Frage 3:

 

Um 18.30 Uhr kam es zur Explosion im Block 4, Stiege 1. Die Ursache dürfte eine hohe

Gaskonzentration im Bereich des Kellers und in Wohnungen gewesen sein. Diesbezüglich

sind die Voruntersuchungen der Staatsanwaltschaft bzw. des Landesgerichtes St. Pölten noch

nicht abgeschlossen (Gutachten sind noch ausständig). Die Beurteilung, ob alle

Sicherheitsregeln eingehalten wurden, liegt im Zuständigkeitsbereich des Gerichtes.

Zu Frage 4:

 

Die kriminalpolizeilichen Ermittlungen haben sich primär auf das strafrechtlich relevante

Verhalten jener Personen bezogen, die beim gegenständlichen Gasgebrechen und dessen

Behebung beschäftigt waren. Die Frage, ob dabei das niederösterreichische

Gassicherheitsgesetz eingehalten worden ist, wird ebenfalls erst von den Justizbehörden

beantwortet werden können, wenn die beauftragten Sachverständigengutachten vorliegen.