2881/AB XXI.GP
Eingelangt am: 03.12.2001
Bundesministerium
für Verkehr,
Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 2907/J-NR/2001,
betreffend Airport-Sicherheitslecks,
die die Abgeordneten Dietachmayr und GenossInnen am 11. Oktober 2001 an mich
gerichtet
haben, beehre ich mich wie folgt zu beantworten:
Zum Motiventeil:
Zu der vorliegenden parlamentarischen
Anfrage darf einleitend festgestellt werden, dass
Österreich als Mitgliedstaat der Internationalen
Zivilluftfahrtorganisation (ICAO) und der
Europäischen Zivilluftfahrtkonferenz (ECAC) die von diesen Organisationen
ausgearbeiteten
Standards und Empfehlungen im Bereich der Luftfahrtsicherheit erfüllt. Das
auf den
österreichischen Flughäfen vorhandene Sicherheitsniveau entspricht
somit den internationalen
Anforderungen bzw. ist in manchen Sicherheitsbereichen wie z.B. der Sicherheitsbehandlung
von
Inlandsflügen höher als in den übrigen Mitgliedstaaten der
internationalen
Zivilluftfahrtorganisationen. Erst dieses Jahr hat die amerikanische
Luftfahrtbehörde FAA in
Österreich die Flughafensicherheit überprüft und hiebei
Österreich ein ausgezeichnetes Zeugnis
ausgestellt. Zu Beginn des nächsten Jahres wird sich der Flughafen Wien
als einer der ersten
europäischen Flughäfen einem - freiwilligen - Auditierungsverfahren
der ECAC bzw. der
Europäischen Union unterziehen.
Bedingt durch die neuartigen, in
den USA begangenen Terroranschläge werden auf internationaler
Ebene intensivst Maßnahmen zur Verhinderung derartiger Vorfälle
erarbeitet. Im Einklang mit den
übrigen Staaten wird Österreich die entsprechenden innerstaatlichen
Umsetzungsmaßnahmen in
die Wege leiten.
Frage 1:
Sind die oben angeführten
Sicherheitsbedenken richtig?
a. Falls nein, warum nicht?
Antwort:
Nein. Siehe hiezu die
Ausführungen zum Motiventeil der parlamentarischen Anfrage
bzw. die Beantwortung der nachfolgenden Fragen.
Frage 2:
Ist es richtig, dass die technischen
Bereiche der Flughäfen “durchlässig wie ein Sieb" sind?
a. Falls ja, welche Konsequenzen ziehen Sie daraus, um die
Sicherheit zu erhöhen?
Antwort:
Nein. Generell ist zu dieser Frage
festzustellen, dass sowohl in den Außen- als auch in den
Innenbereichen der österreichischen Flughäfen Polizei- bzw.
Gendarmeriepräsenz besteht. Am
Flughafen Linz ist überdies das Bundesheer in die Objektsicherung
(Umzäunung, Tore) mit
eingebunden. Weiters werden von speziell geschultem
Flughafensicherheitspersonal Zutritts- und
Zufahrtskontrollen zu den nicht öffentlichen Teilen der Flughäfen
durchgeführt.
Technisch sind diese in den nicht-öffentlichen
Teilen der Flughäfen befindlichen Bereiche
z.B.
durch computerunterstützte Zutrittskontrollsysteme, Computerchips
enthaltende
Erlaubniskarten mit dazugehörigen Lesegeräten, elektronische
Türöffnungssysteme,
Vereinzelungen
mit Bildverifikationsmöglichkeiten, Fingerprintlesern bzw.
Videoüberwachungs-
systeme
gesichert. Für Zulieferungen zu den technischen Bereichen stehen weiters
spezielle
Anmelde- und Bestätigungsverfahren in Kraft.
Frage 3:
Ist es richtig, dass man sich im Flughafenbereich ungehindert bewegen kann, falls man ein
Plastikkarterl angeheftet hat und nur Touristen genau kontrolliert würden?
a. Falls ja, welche Konsequenzen ziehen Sie daraus, um die Sicherheit zu erhöhen?
Antwort:
Nein. Das
“Plastikkarterl" ist ein Identitätsausweis, auf dem neben dem
Foto des Ausweisträgers
auch der Name, die Firmenzugehörigkeit und die Zutrittsbereiche
angeführt sind. Die Erteilung
dieser Ausweise erfolgt nach strengen flughafeninternen Vorschriften. Die
Karten sind weiters mit
unterschiedlichen Farben für die jeweiligen Flughafenbereiche versehen.
Die Inhaber der Karten
dürfen sich nur in den, den jeweiligen Farben zugeordneten Bereichen
aufhalten. Eine falsche
Farbe (das unberechtigte Betreten eines nicht genehmigten Zutrittsbereiches)
wird vom am Vorfeld
eingeteilten Vorfeldaufsichtsorgan wahrgenommen und der Träger der Karte
in der Folge
angehalten werden. Die “Plastikkarte" enthält überdies
eine komplexe Elektronik, die den Ausweis-
inhaber bei jeder gesicherten Türe (und bei jedem gesicherten Tor) zu den
Sicherheitsbereichen
identifiziert und erst dann den Zutritt zu den Bereichen freigibt.
Touristen betreten den Flughafen
lediglich als Passagiere und sind entsprechend den luftfahrt-
rechtlichen Bestimmungen der Zivilflugplatz-Betriebsordnung vom Tragen eines
speziellen
Ausweises befreit. Sie müssen sich mit ihrem Ticket beim Gate ausweisen.
Frage 4:
Ist es richtig, dass es kein Problem für einen Computer-Anwender ist, mit Hilfe von Scanner und
Digitalkamera so eine Plastikkarte täuschend echt zu fälschen?
a. Falls ja, welche Konsequenzen ziehen Sie daraus, um die Sicherheit zu erhöhen?
Antwort:
Nein. Die von den österreichischen
Flughäfen verwendeten Zutrittsberechtigungskarten enthalten
eine komplexe Elektronik, die nur im Zusammenwirken mit den an den
sicherheitsrelevanten Türen
und Zutrittskontrollstellen angebrachten Lesern funktioniert. Durch die
Überprüfung der
Zutrittsberechtigungskarten durch das Sicherheitspersonal und die elektronische
Verwaltung der
Karten kann der Zutritt von Personen kontrolliert und nachvollzogen werden.
Frage 5:
Ist es richtig, dass
falls man sich einmal den Code für die Türen beschafft hat, dieser
überall gilt?
a. Falls ja, welche Konsequenzen ziehen Sie daraus, um die
Sicherheit zu erhöhen?
Antwort:
Nein. Die sicherheitsrelevanten
Türen sind bei den meisten Flughäfen nicht mit einem Code
ausgestattet, sondern in ein elektronisches bzw. computergesteuertes
Sicherheitssystem integriert.
Dadurch ist es möglich, Kartenträgem unterschiedliche Zeitzonen bzw.
unterschiedliche Zutritts-
zonen zuzuteilen sowie auch Einzelberechtigungen zu erteilen. Am Flughafen Graz
benötigt man
zum Betreten von sicherheitsrelevanten Räumen neben der Code-Karte eine
Erlaubniskarte und
einen
Schlüssel.
Frage 6:
Ist es richtig, dass die Computerräume der Großflughäfen ein Risiko sind, weil sie immer offen
stehen, da Rechner aller Airlines drin sind und Personen ungehindert hinein- und hinausgehen
können?
a. Falls ja, welche Konsequenzen ziehen Sie daraus, um die Sicherheit zu erhöhen?
Antwort:
Nein. Flughäfen betreiben
EDV-Anlagen für das eigene Unternehmen und nicht für Airlines.
Betreffend die Zutrittssicherung für die EDV-Räumlichkeiten bestehen
entsprechende Sicherheits-
konzepte, wonach der Zutritt zu den Computerräumen nur für das
EDV-Fachpersonal ungehindert
möglich ist. Weiters sind die EDV-Räume grundsätzlich stets
verschlossen bzw. durch ein
elektronisches
Türöffnungs- bzw. Türschließsystem gesichert.
Frage 7:
Ist es richtig, dass die Kontrollen viel zu stark auf die Gates zwischen den Check- in-Schaltern und
der Wartezone konzentriert sind?
a. Falls ja, welche Konsequenzen ziehen Sie daraus, um die Sicherheit zu erhöhen?
Antwort:
Nein. Auf den Flughäfen erfolgt der
Check-ln-Vorgang in den Abflughallen. In diesen Bereichen
sorgen sowohl die Sicherheitsbehörden als auch speziell geschulte
Flughafenmitarbeiter für die
Sicherheit der Menschen. Nach dem Eincheckvorgang begibt sich der Fluggast in
den Transit-
bereich, in den er nur Einlass findet, wenn er bei der Bordkartenkontrollstelle
seine gültige
Bordkarte einem Kontrollorgan des Flughafens vorgewiesen hat. Im Transitbereich
gibt es je nach
der Bauweise der Flughäfen verschiedene Möglichkeiten, um zum
Abfluggate zu gelangen.
Dementsprechend sind auch die Sicherheitskontrollen entweder als zentrale
Sicherheitskontrollen
für mehrere Gates oder als Sicherheitskontrollen an den einzelnen Gates
organisiert.
Grundsätzlich hat sich jeder Passagier, der in ein Gate Einlass begehrt,
einer Sicherheitskontrolle
zu unterziehen. Die Sicherheitskontrollen werden auf den österreichischen
Flughäfen nach den
Vorgaben und unter der Aufsicht des Bundesministeriums für Inneres von der
Exekutive selbst
oder von Unternehmen durchgeführt, die gemäß dem Bundesgesetz
über den Schutz vor Straf-
taten gegen die Sicherheit von Zivilluftfahrzeugen mit der Durchführung
der Sicherheitskontrollen
beauftragt
worden sind.
Im Zusammenhang mit der gegenständlichen Frage muss ausdrücklich darauf aufmerksam
gemacht werden, dass
in allen sicherheitssensiblen Bereichen der österreichischen
Flughäfen eine
ständige Präsenz der Sicherheitsbehörden gegeben ist. Am
Flughafen Linz ist überdies das
Bundesheer in die Objektsicherung eingebunden.
Frage 8:
Ist es richtig, dass für den
Massentourismus eine Show abgezogen wird, aber kein Terrorist so
blöd wäre und mit der Waffe oder Sprengsatz durch den Metalldedektor
marschiert?
a. Falls ja, wo befinden sich die “Schwachpunkte" der
österreichischen Flughäfen und was
unternehmen Sie gegen diese?
Antwort:
Nein. Bezüglich der
Beantwortung dieser Frage verweise ich auf die Ausführungen zum
Motiventeil
der parlamentarischen Anfrage bzw. auf die Beantwortung der übrigen
Fragen.
Frage 9:
Ist es
richtig, dass die beim Check- in-Schalter abgegebenen Gepäckstücke
üblicherweise nicht
kontrolliert werden?
a. Falls ja, welche Konsequenzen ziehen Sie daraus, um die
Sicherheit der Passagiere zu
erhöhen?
Antwort:
Nein. Abgegebene
Gepäckstücke werden entsprechend den Vorgaben der internationalen
Zivilluft-
fahrtorganisationen im international üblichen Ausmaß
sicherheitsbehandelt. Hiebei kommen als
Screeningmethoden insbesondere die Handdurchsuchung der Gepäckstücke,
die Durchsuchung
der Gepäckstücke mit Sprengstoffhunden und Röntgenuntersuchungen
in Betracht. Das
eingecheckte Reisegepäck für Flüge, die von den
Sicherheitsbehörden als riskant eingestuft
wurden, wird überdies bereits jetzt schon zu 100% gescreent. Dies ist
darüberhinaus auch dann
der Fall, wenn eine Airline diese Vorgangsweise ausdrücklich wünscht.
Frage 10:
Ist es
richtig, dass erst bis 2003 alle österreichischen Flughäfen mit
Sprengstoffdetektoren
ausgerüstet
werden?
a.
Falls ja, wie wollen Sie bis dahin verhindern, dass z.B. Bomben über die
Gepäckstücke in die
Flugzeuge geraten?
Antwort:
Die ECAC-Mitgliedstaaten haben beschlossen
bis zum Jahre 2003 für alle Flüge 100%-Hold
Baggage Screening einzuführen. Zur Erreichung dieses Zieles wurde ein von
der
Weiterentwicklung der technischen Standards der Durchleuchtungsgeräte
sowie von den
baulichen Gegebenheiten auf den Flughäfen der Mitgliedstaaten
abhängiger Stufenplan
vereinbart. Österreich liegt bezüglich der Realisierung dieses
Stufenplanes in dem von der ECAC
vorgegebenen Zeitplan. Ansonsten verweise ich auf die Beantwortung der Frage 9.