2881/AB XXI.GP

Eingelangt am: 03.12.2001

 

 


Bundesministerium

für Verkehr,

Innovation und Technologie

 

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 2907/J-NR/2001, betreffend Airport-Sicherheitslecks,
die die Abgeordneten Dietachmayr und GenossInnen am 11. Oktober 2001 an mich gerichtet
haben, beehre ich mich wie folgt zu beantworten:

Zum Motiventeil:

Zu der vorliegenden parlamentarischen Anfrage darf einleitend festgestellt werden, dass
Österreich als Mitgliedstaat der Internationalen Zivilluftfahrtorganisation (ICAO) und der
Europäischen Zivilluftfahrtkonferenz (ECAC) die von diesen Organisationen ausgearbeiteten
Standards und Empfehlungen im Bereich der Luftfahrtsicherheit erfüllt. Das auf den
österreichischen Flughäfen vorhandene Sicherheitsniveau entspricht somit den internationalen
Anforderungen bzw. ist in manchen Sicherheitsbereichen wie z.B. der Sicherheitsbehandlung von
Inlandsflügen höher als in den übrigen Mitgliedstaaten der internationalen
Zivilluftfahrtorganisationen. Erst dieses Jahr hat die amerikanische Luftfahrtbehörde FAA in
Österreich die Flughafensicherheit überprüft und hiebei Österreich ein ausgezeichnetes Zeugnis
ausgestellt. Zu Beginn des nächsten Jahres wird sich der Flughafen Wien als einer der ersten
europäischen Flughäfen einem - freiwilligen - Auditierungsverfahren der ECAC bzw. der
Europäischen Union unterziehen.

Bedingt durch die neuartigen, in den USA begangenen Terroranschläge werden auf internationaler
Ebene intensivst Maßnahmen zur Verhinderung derartiger Vorfälle erarbeitet. Im Einklang mit den
übrigen Staaten wird Österreich die entsprechenden innerstaatlichen Umsetzungsmaßnahmen in
die Wege leiten.

Frage 1:

Sind die oben angeführten Sicherheitsbedenken richtig?
a.   Falls nein, warum nicht?

Antwort:

Nein. Siehe hiezu die Ausführungen zum Motiventeil der parlamentarischen Anfrage
bzw. die Beantwortung der nachfolgenden Fragen.

Frage 2:

Ist es richtig, dass die technischen Bereiche der Flughäfen “durchlässig wie ein Sieb" sind?
a.   Falls ja, welche Konsequenzen ziehen Sie daraus, um die Sicherheit zu erhöhen?


Antwort:

Nein. Generell ist zu dieser Frage festzustellen, dass sowohl in den Außen- als auch in den
Innenbereichen der österreichischen Flughäfen Polizei- bzw. Gendarmeriepräsenz besteht. Am
Flughafen Linz ist überdies das Bundesheer in die Objektsicherung (Umzäunung, Tore) mit
eingebunden. Weiters werden von speziell geschultem Flughafensicherheitspersonal Zutritts- und
Zufahrtskontrollen zu den nicht öffentlichen Teilen der Flughäfen durchgeführt.

Technisch sind diese in den nicht-öffentlichen Teilen der Flughäfen befindlichen Bereiche
z.B. durch computerunterstützte Zutrittskontrollsysteme, Computerchips enthaltende
Erlaubniskarten mit dazugehörigen Lesegeräten, elektronische Türöffnungssysteme,
Vereinzelungen mit Bildverifikationsmöglichkeiten, Fingerprintlesern bzw. Videoüberwachungs-
systeme gesichert. Für Zulieferungen zu den technischen Bereichen stehen weiters spezielle
Anmelde- und Bestätigungsverfahren in Kraft.

Frage 3:

Ist es richtig, dass man sich im Flughafenbereich ungehindert bewegen kann, falls man ein

Plastikkarterl angeheftet hat und nur Touristen genau kontrolliert würden?

a.  Falls ja, welche Konsequenzen ziehen Sie daraus, um die Sicherheit zu erhöhen?

Antwort:

Nein. Das “Plastikkarterl" ist ein Identitätsausweis, auf dem neben dem Foto des Ausweisträgers
auch der Name, die Firmenzugehörigkeit und die Zutrittsbereiche angeführt sind. Die Erteilung
dieser Ausweise erfolgt nach strengen flughafeninternen Vorschriften. Die Karten sind weiters mit
unterschiedlichen Farben für die jeweiligen Flughafenbereiche versehen. Die Inhaber der Karten
dürfen sich nur in den, den jeweiligen Farben zugeordneten Bereichen aufhalten. Eine falsche
Farbe (das unberechtigte Betreten eines nicht genehmigten Zutrittsbereiches) wird vom am Vorfeld
eingeteilten Vorfeldaufsichtsorgan wahrgenommen und der Träger der Karte in der Folge
angehalten werden. Die “Plastikkarte" enthält überdies eine komplexe Elektronik, die den Ausweis-
inhaber bei jeder gesicherten Türe (und bei jedem gesicherten Tor) zu den Sicherheitsbereichen
identifiziert und erst dann den Zutritt zu den Bereichen freigibt.

Touristen betreten den Flughafen lediglich als Passagiere und sind entsprechend den luftfahrt-
rechtlichen Bestimmungen der Zivilflugplatz-Betriebsordnung vom Tragen eines speziellen
Ausweises befreit. Sie müssen sich mit ihrem Ticket beim Gate ausweisen.

Frage 4:

Ist es richtig, dass es kein Problem für einen Computer-Anwender ist, mit Hilfe von Scanner und

Digitalkamera so eine Plastikkarte täuschend echt zu fälschen?

a.   Falls ja, welche Konsequenzen ziehen Sie daraus, um die Sicherheit zu erhöhen?

Antwort:

Nein. Die von den österreichischen Flughäfen verwendeten Zutrittsberechtigungskarten enthalten
eine komplexe Elektronik, die nur im Zusammenwirken mit den an den sicherheitsrelevanten Türen
und Zutrittskontrollstellen angebrachten Lesern funktioniert. Durch die Überprüfung der
Zutrittsberechtigungskarten durch das Sicherheitspersonal und die elektronische Verwaltung der
Karten kann der Zutritt von Personen kontrolliert und nachvollzogen werden.


Frage 5:

Ist es richtig, dass falls man sich einmal den Code für die Türen beschafft hat, dieser überall gilt?
a.   Falls ja, welche Konsequenzen ziehen Sie daraus, um die Sicherheit zu erhöhen?

Antwort:

Nein. Die sicherheitsrelevanten Türen sind bei den meisten Flughäfen nicht mit einem Code
ausgestattet, sondern in ein elektronisches bzw. computergesteuertes Sicherheitssystem integriert.
Dadurch ist es möglich, Kartenträgem unterschiedliche Zeitzonen bzw. unterschiedliche Zutritts-
zonen zuzuteilen sowie auch Einzelberechtigungen zu erteilen. Am Flughafen Graz benötigt man
zum Betreten von sicherheitsrelevanten Räumen neben der Code-Karte eine Erlaubniskarte und
einen Schlüssel.

Frage 6:

Ist es richtig, dass die Computerräume der Großflughäfen ein Risiko sind, weil sie immer offen

stehen, da Rechner aller Airlines drin sind und Personen ungehindert hinein- und hinausgehen

können?

a.   Falls ja, welche Konsequenzen ziehen Sie daraus, um die Sicherheit zu erhöhen?

Antwort:

Nein. Flughäfen betreiben EDV-Anlagen für das eigene Unternehmen und nicht für Airlines.
Betreffend die Zutrittssicherung für die EDV-Räumlichkeiten bestehen entsprechende Sicherheits-
konzepte, wonach der Zutritt zu den Computerräumen nur für das EDV-Fachpersonal ungehindert
möglich ist. Weiters sind die EDV-Räume grundsätzlich stets verschlossen bzw. durch ein
elektronisches Türöffnungs- bzw. Türschließsystem gesichert.

Frage 7:

Ist es richtig, dass die Kontrollen viel zu stark auf die Gates zwischen den Check- in-Schaltern und

der Wartezone konzentriert sind?

a.   Falls ja, welche Konsequenzen ziehen Sie daraus, um die Sicherheit zu erhöhen?

Antwort:

Nein. Auf den Flughäfen erfolgt der Check-ln-Vorgang in den Abflughallen. In diesen Bereichen
sorgen sowohl die Sicherheitsbehörden als auch speziell geschulte Flughafenmitarbeiter für die
Sicherheit der Menschen. Nach dem Eincheckvorgang begibt sich der Fluggast in den Transit-
bereich, in den er nur Einlass findet, wenn er bei der Bordkartenkontrollstelle seine gültige
Bordkarte einem Kontrollorgan des Flughafens vorgewiesen hat. Im Transitbereich gibt es je nach
der Bauweise der Flughäfen verschiedene Möglichkeiten, um zum Abfluggate zu gelangen.
Dementsprechend sind auch die Sicherheitskontrollen entweder als zentrale Sicherheitskontrollen
für mehrere Gates oder als Sicherheitskontrollen an den einzelnen Gates organisiert.
Grundsätzlich hat sich jeder Passagier, der in ein Gate Einlass begehrt, einer Sicherheitskontrolle
zu unterziehen. Die Sicherheitskontrollen werden auf den österreichischen Flughäfen nach den
Vorgaben und unter der Aufsicht des Bundesministeriums für Inneres von der Exekutive selbst
oder von Unternehmen durchgeführt, die gemäß dem Bundesgesetz über den Schutz vor Straf-
taten gegen die Sicherheit von Zivilluftfahrzeugen mit der Durchführung der Sicherheitskontrollen
beauftragt worden sind.

Im Zusammenhang mit der gegenständlichen Frage muss ausdrücklich darauf aufmerksam


gemacht werden, dass in allen sicherheitssensiblen Bereichen der österreichischen Flughäfen eine
ständige Präsenz der Sicherheitsbehörden gegeben ist. Am Flughafen Linz ist überdies das
Bundesheer in die Objektsicherung eingebunden.

Frage 8:

Ist es richtig, dass für den Massentourismus eine Show abgezogen wird, aber kein Terrorist so
blöd wäre und mit der Waffe oder Sprengsatz durch den Metalldedektor marschiert?
a.   Falls ja, wo befinden sich die “Schwachpunkte" der österreichischen Flughäfen und was
unternehmen Sie gegen diese?

Antwort:

Nein. Bezüglich der Beantwortung dieser Frage verweise ich auf die Ausführungen zum Motiventeil
der parlamentarischen Anfrage bzw. auf die Beantwortung der übrigen Fragen.

Frage 9:

Ist es richtig, dass die beim Check- in-Schalter abgegebenen Gepäckstücke üblicherweise nicht
kontrolliert werden?

a.   Falls ja, welche Konsequenzen ziehen Sie daraus, um die Sicherheit der Passagiere zu
erhöhen?

Antwort:

Nein. Abgegebene Gepäckstücke werden entsprechend den Vorgaben der internationalen Zivilluft-
fahrtorganisationen im international üblichen Ausmaß sicherheitsbehandelt. Hiebei kommen als
Screeningmethoden insbesondere die Handdurchsuchung der Gepäckstücke, die Durchsuchung
der Gepäckstücke mit Sprengstoffhunden und Röntgenuntersuchungen in Betracht. Das
eingecheckte Reisegepäck für Flüge, die von den Sicherheitsbehörden als riskant eingestuft
wurden, wird überdies bereits jetzt schon zu 100% gescreent. Dies ist darüberhinaus auch dann
der Fall, wenn eine Airline diese Vorgangsweise ausdrücklich wünscht.

Frage 10:

Ist es richtig, dass erst bis 2003 alle österreichischen Flughäfen mit Sprengstoffdetektoren
ausgerüstet werden?

a.   Falls ja, wie wollen Sie bis dahin verhindern, dass z.B. Bomben über die Gepäckstücke in die
Flugzeuge geraten?

Antwort:

Die ECAC-Mitgliedstaaten haben beschlossen bis zum Jahre 2003 für alle Flüge 100%-Hold
Baggage Screening einzuführen. Zur Erreichung dieses Zieles wurde ein von der
Weiterentwicklung der technischen Standards der Durchleuchtungsgeräte sowie von den
baulichen Gegebenheiten auf den Flughäfen der Mitgliedstaaten abhängiger Stufenplan
vereinbart. Österreich liegt bezüglich der Realisierung dieses Stufenplanes in dem von der ECAC
vorgegebenen Zeitplan. Ansonsten verweise ich auf die Beantwortung der Frage 9.