2883/AB XXI.GP
Eingelangt am: 03.12.2001
Bundesministerium
für
Bildung,
Wissenschaft
und Kultur
Die schriftliche parlamentarische Anfrage
Nr. 2896/J-NR/2001 betreffend Unklarheiten und
Probleme in der Arbeit des Rates für Forschung und Technologieentwicklung,
die die
Abgeordneten Dr. Kurt Grünewald, Freundinnen und Freunde am 4. Oktober
2001 an mich
richteten, wird wie folgt beantwortet:
Ad 1.:
Die
Zuständigkeit für die Verwaltung des Rates für Forschung und
Technologieentwicklung liegt
beim Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie, das daher
primär
Ansprechstelle ist, und nicht beim Bundesministerium für Bildung,
Wissenschaft und Kultur. Der
Rat
für Forschung und Technologieentwicklung ist ein gesetzlich geregeltes
Beratungsorgan der
Bundesregierung,
und nicht als Förderungseinrichtung konzipiert. Die Abwicklung seiner
Empfehlungen erfolgt
bisher über die Bundesministerien für Bildung, Wissenschaft und
Kultur
bzw. Wirtschaft und Arbeit sowie Verkehr, Innovation und Technologie nach
national und/oder
international evaluierten Verfahren.
Ad 2., 3. und 6.:
Die Empfehlungspraxis des Rates für
Forschung und Technologieentwicklung folgt dem im
Rahmen des “Reformdialoges für
Österreich" präsentierten und veröffentlichten
Strategiepapier
“2,5 % + plus - Wohlstand durch Forschung und Innovation".
Auf Basis der darin formulierten
Strategieelemente hat der Rat im engen
Kontakt mit den Bundesministerien sowie externen
Experten einen qualitativen Kriterienkatalog
zur Beurteilung einzelner Programme und
Initiativen erarbeitet. Ich halte diesen Katalog für ein
ausgezeichnetes Analyseinstrument, eine
Veröffentlichung auf der Homepage wird
nach Auskunft des Rates erfolgen.
Der Rat gibt keine Empfehlungen zur
Förderung von Einzelprojekten aus den Sondermitteln,
sondern er empfiehlt die verstärkte Förderung verschiedener Bereiche
durch Implementierung
von Schwerpunktprogrammen. Die Vergabe
selbst erfolgt nach nationaler/internationaler
Evaluierung und transparenten Vergabekriterien z.B. durch FWF, die ÖAW,
etc.
Ad 4.:
Bisher hat der Rat gezeigt, dass er keineswegs ausschließlich die Interessen der Wirtschaft im
Auge hat. So wurden für mein Ressort zusätzliche Mittel in Höhe von 2,3 Mrd. ATS empfohlen.
Die “wissenschaftlichen Standards" werden beim Mitteleinsatz voll berücksichtigt.
Die vom Rat in meinem Ressort empfohlenen Bereiche sind
Förderung
des wissenschaftlichen Forschungsnachwuchses;
die erweiterte
Internationalisierung der österreichischen Forschung durch neue
Forschungs-
programme
zur Erhöhung der Wettbewerbsfähigkeit der österreichischen Forschungsgruppen
in der EU;
-
Infrastrukturinvestitionen, auch im Universitätsbereich, aber
außerhalb des Gießkannen-
prinzips;
- Zusammenarbeit Wissenschaft -Wirtschaft, insbesondere neue Entwicklungen in der ÖAW.
Ad 5.:
Die Kriterien sind im Strategiepapier
dargelegt. Die bloße Anwendung wissenschaftlicher
Forschungsergebnisse in der Wirtschaft ist
nicht Gegenstand der Beratungen des Rates.
Wirtschaftsförderung geht weit über die
Forschungsförderung hinaus und beinhaltet auch
Standortpolitik, Infrastruktur,
steuerrechtliche Maßnahmen etc. In einer wissensorientierten
Gesellschaft führt jede Art von Forschungsförderung direkt
oder indirekt, mittel- oder langfristig
zu einer Steigerung der Wirtschaft und Verbesserung
des Wirtschaftsstandorts.
Ad 7.:
Trotz der verantwortungsvollen Budgetpolitik
der Bundesregierung hat diese Bundesregierung
als erste überhaupt zusätzliche Mittel (7 Mrd. ATS) für
Forschung und Technologie
bereitgestellt.
Das Ziel der Bundesregierung kann erreicht werden, wenn auch die Wirtschaft
sowie
die anderen Financiers ihren Teil dazu beitragen. Es wird auf das
Strategiepapier und die
daran
enthaltenen Maßnahmen des Rates verwiesen.
Ad 8.:
Die Linie der
Bundesregierung ist in der Regierungserklärung klar vorgegeben. Ich vermag
keine
unterschiedlichen
Haltungen des Bundeskanzlers und des Finanzministers zu erkennen.
Ad 9.:
Für die F&E-Offensive stehen Sondermittel in der
unbestrittenen und gewährten Höhe von
7 Mrd. ATS zur Verfügung, die so
eingesetzt werden, dass sie zusätzlich mehr Mittel von dritter
Seite nach sich ziehen.
Ad 10:
Die Freiheit der Wissenschaft und Lehre ist
im Staatsgrundgesetz von 1867 gewährleistet; die
Freiheit
der Wissenschaft umfasst auch die Freiheit der wissenschaftlichen Forschung.
Die
aktuelle Erhöhung der Mittel für den FWF gewährleistet die
Finanzierung aller positiv
evaluierten
Projekte der nicht auf Gewinn gerichteten Forschung.
Ad 11.:
Ich lehne es ab, Aussagen Dritter zu kommentieren.
Ad 12.:
Siehe Antwort zu Frage 10.
Ad 13.:
Ich bekenne mich zu den im UOG 93 angeführten leitenden Grundsätzen.