2883/AB XXI.GP

Eingelangt am: 03.12.2001

 

 


Bundesministerium für
Bildung, Wissenschaft
und Kultur

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 2896/J-NR/2001 betreffend Unklarheiten und
Probleme in der Arbeit des Rates für Forschung und Technologieentwicklung, die die
Abgeordneten Dr. Kurt Grünewald, Freundinnen und Freunde am 4. Oktober 2001 an mich
richteten, wird wie folgt beantwortet:

Ad 1.:

Die Zuständigkeit für die Verwaltung des Rates für Forschung und Technologieentwicklung liegt
beim Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie, das daher primär
Ansprechstelle ist, und nicht beim Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur. Der
Rat für Forschung und Technologieentwicklung ist ein gesetzlich geregeltes Beratungsorgan der
Bundesregierung, und nicht als Förderungseinrichtung konzipiert. Die Abwicklung seiner
Empfehlungen erfolgt bisher über die Bundesministerien für Bildung, Wissenschaft und Kultur
bzw. Wirtschaft und Arbeit sowie Verkehr, Innovation und Technologie nach national und/oder
international evaluierten Verfahren.

Ad 2., 3. und 6.:

Die Empfehlungspraxis des Rates für Forschung und Technologieentwicklung folgt dem im
Rahmen des “Reformdialoges für Österreich" präsentierten und veröffentlichten Strategiepapier
“2,5 % + plus - Wohlstand durch Forschung und Innovation". Auf Basis der darin formulierten


Strategieelemente hat der Rat im engen Kontakt mit den Bundesministerien sowie externen
Experten einen qualitativen Kriterienkatalog zur Beurteilung einzelner Programme und
Initiativen erarbeitet. Ich halte diesen Katalog für ein ausgezeichnetes Analyseinstrument, eine
Veröffentlichung auf der Homepage wird nach Auskunft des Rates erfolgen.

Der Rat gibt keine Empfehlungen zur Förderung von Einzelprojekten aus den Sondermitteln,
sondern er empfiehlt die verstärkte Förderung verschiedener Bereiche durch Implementierung
von Schwerpunktprogrammen. Die Vergabe selbst erfolgt nach nationaler/internationaler
Evaluierung und transparenten Vergabekriterien z.B. durch FWF, die ÖAW, etc.

Ad 4.:

Bisher hat der Rat gezeigt, dass er keineswegs ausschließlich die Interessen der Wirtschaft im

Auge hat. So wurden für mein Ressort zusätzliche Mittel in Höhe von 2,3 Mrd. ATS empfohlen.

Die “wissenschaftlichen Standards" werden beim Mitteleinsatz voll berücksichtigt.

Die vom Rat in meinem Ressort empfohlenen Bereiche sind
Förderung des wissenschaftlichen Forschungsnachwuchses;

die erweiterte Internationalisierung der österreichischen Forschung durch neue Forschungs-
programme zur Erhöhung der Wettbewerbsfähigkeit der österreichischen Forschungsgruppen
in der EU;

-    Infrastrukturinvestitionen,  auch im Universitätsbereich,  aber außerhalb  des Gießkannen-
prinzips;

-    Zusammenarbeit Wissenschaft -Wirtschaft, insbesondere neue Entwicklungen in der ÖAW.

Ad 5.:

Die Kriterien sind im Strategiepapier dargelegt. Die bloße Anwendung wissenschaftlicher
Forschungsergebnisse in der Wirtschaft ist nicht Gegenstand der Beratungen des Rates.
Wirtschaftsförderung geht weit über die Forschungsförderung hinaus und beinhaltet auch
Standortpolitik, Infrastruktur, steuerrechtliche Maßnahmen etc. In einer wissensorientierten
Gesellschaft führt jede Art von Forschungsförderung direkt oder indirekt, mittel- oder langfristig
zu einer Steigerung der Wirtschaft und Verbesserung des Wirtschaftsstandorts.


Ad 7.:

Trotz der verantwortungsvollen Budgetpolitik der Bundesregierung hat diese Bundesregierung
als erste überhaupt zusätzliche Mittel (7 Mrd. ATS) für Forschung und Technologie
bereitgestellt. Das Ziel der Bundesregierung kann erreicht werden, wenn auch die Wirtschaft
sowie die anderen Financiers ihren Teil dazu beitragen. Es wird auf das Strategiepapier und die
daran enthaltenen Maßnahmen des Rates verwiesen.

Ad 8.:

Die Linie der Bundesregierung ist in der Regierungserklärung klar vorgegeben. Ich vermag keine
unterschiedlichen Haltungen des Bundeskanzlers und des Finanzministers zu erkennen.

Ad 9.:

Für die F&E-Offensive stehen Sondermittel in der unbestrittenen und gewährten Höhe von
7 Mrd. ATS zur Verfügung, die so eingesetzt werden, dass sie zusätzlich mehr Mittel von dritter
Seite nach sich ziehen.

Ad 10:

Die Freiheit der Wissenschaft und Lehre ist im Staatsgrundgesetz von 1867 gewährleistet; die
Freiheit der Wissenschaft umfasst auch die Freiheit der wissenschaftlichen Forschung. Die
aktuelle Erhöhung der Mittel für den FWF gewährleistet die Finanzierung aller positiv
evaluierten Projekte der nicht auf Gewinn gerichteten Forschung.

Ad 11.:

Ich lehne es ab, Aussagen Dritter zu kommentieren.

Ad 12.:

Siehe Antwort zu Frage 10.


Ad 13.:

Ich bekenne mich zu den im UOG 93 angeführten leitenden Grundsätzen.