2886/AB XXI.GP
Eingelangt am: 04.12.2001
BUNDESMINISTER
FÜR LAND- UND FORSTWIRTSCHAFT,
UMWELT UND WASSERWIRTSCHAFT
Auf die schriftliche Anfrage der
Abgeordneten Pirklhuber, Freundinnen und Freunde vom
4. Oktober 2001, Nr. 2895/J, betreffend Bewilligung von Projektgeldern für
den Biolandbau,
beehre ich mich Folgendes mitzuteilen:
Zu den Fragen 1 bis 4 und 7:
Seit dem Zeitpunkt des Beginnes der
Programmplanungsperiode für das Programm für die
Entwicklung des ländlichen Raumes (1.1.2000) wurden rund 30.000 Projekte
bewilligt. In
dieser Summe sind eine Vielzahl von Projekten enthalten, die im Zusammenhang
mit der
Förderung der
biologischen Landwirtschaft stehen (Investitionen, Beratung, Vermarktung,
Öffentlichkeitsarbeit, etc.). Eine Auswertung sämtlicher Projekte
nach dem Kriterium “biologi-
sche Landwirtschaft" ist aus datentechnischen Gründen nicht
möglich. Eine Statistik über die
Anzahl der
Ablehnungen wird nicht geführt. Zum überwiegenden Teil wurden die
Anträge
abgelehnt, weil sie nicht den Vorgaben des Programms zur Entwicklung des
ländlichen
Raumes entsprachen.
Die Grenzen zwischen konventioneller und biologischer
Landwirtschaft sind oft fließend, eine
genaue Trennung der Projekte ist deswegen oft nicht möglich.
Für Förderungen im Bereich der
Dienstleistungsrichtlinie wurden an Förderungen der Bio-
verbände (Sparte 2.5) 19,2 Mio. ATS bereitgestellt. Für die
Förderung von "Vermarktung,
Markterschließung
und Ausstellungswesen" wurden für das Jahr 2001 von den insgesamt
für
die Sparte 2.12
vorgesehenen 40 Mio. ATS 10 Mio. ATS für Bioprojekte bereit gestellt. We-
sentlich hinsichtlich des Förderungsvolumens sind die Förderungen im
Rahmen des Pro-
gramms zur Entwicklung des ländlichen Raums für besonders
umweltfreundliche Projekte.
Auch Biobetriebe profitieren von diesen Projekten.
Dazu zählen:
Investitionen in landwirtschaftliche
Betriebe (“Programm zur Entwicklung des ländlichen
Raums" Kap. I. Art. 4-7):
Die in diesem Bereich getätigten
“Grünen Investitionen" (Investitionen zum Schutz und zur
Verbesserung der Umwelt sowie zur Verbesserung der Hygienebedingungen in der
Tierhal-
tung und der artgerechten Tierhaltung) wurden mit rund 194 Mio. ATS
gefördert.
Berufsbildung (Kap. III. Art. 9):
Hier geht es unter anderem um die
Vorbereitung auf die Anwendung von Produktionsverfah-
ren, die mit den Belangen der Landschaftserhaltung und der Landschaftsverbesserung,
des
Umweltschutzes, der Tierhygiene und des Tierschutzes vereinbar sind. Dieser
Bereich wur-
de
mit 14,105.614,73 ATS gefördert.
Verbesserung der Verarbeitung und der
Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse (Art.
25-28):
Die “Grünen Investitionen"
wurden mit 13,562.330,56 ATS gefördert. Im österreichischen
Programmplanungsdokument wurde im Besonderen in den Leitlinien für den
Milchsektor die
Förderung von
Investitionen (bauliche und technische Einrichtungen) für die Verarbeitung
von Bio-Produkten formuliert. Darüber hinaus wird bei entsprechendem
Nachweis hinsicht-
lich der Verarbeitung von Bioprodukten in allen Sektoren, ausgehend von einer
durchschnitt-
lichen Förderungsintensität von 15%, ein “BIO-Bonus" in
der Höhe von zusätzlich 5% ge-
währt.
Vermarktung von
landwirtschaftlichen Qualitätserzeugnissen (Kap. IX. Art. 33):
Der
umweltrelevante Teil ist nicht explizit in den Statistiken ausgewiesen.
Dorferneuerung und -entwicklung sowie Schutz und Erhaltung des ländlichen Kulturerbes
(Kap. IX. Art. 33):
Die Förderungen im Natur- und Umweltschutzbereich betragen 3,056.795,60 ATS.
Diversifizierung der Tätigkeiten im landwirtschaftlichen und
landwirtschaftsnahen Raum zur
Schaffung zusätzlicher Beschäftigungsmöglichkeiten oder
alternativer Einkommensquellen
(Kap. IX. Art. 33V(Angaben in
ATS):
|
Biomasseheizanlagen
|
47,775.637,76
|
|
Biogasanlagen
|
2,655.999,35
|
|
Kleinräumige Biomasseanlagen
|
5,660.079,24
|
Bewirtschaftung der ländlichen Wasserressourcen (Kap. IX. Art. 33):
Ausgaben belaufen sich insgesamt auf 18,967.490,39 ATS.
Schutz der Umwelt im Zusammenhang
mit der Land- und Forstwirtschaft, der Landschafts-
pflege und der Verbesserung des Tierschutzes (Kap. IX. Art. 33)/(Angaben in ATS):
|
Förderungen
|
|
34,449.398,03
|
|
Hauptmaßnahme-
|
Schutz natürliche Ressourcen
|
2,947.925,07
|
|
Schutz Artenvielfalt
|
26,924.573,02
|
|
|
Landschaftsschutz
|
4,476.900,07
|
Zu Frage 5:
Darüber kann keine Aussage
getroffen werden, da bei Nichtbewilligung eine etwaige Förde-
rungssumme nicht in die Statistik eingeht.
Zu Frage 6:
Ausgaben im Rahmen der
“Ländlichen Entwicklung" im Jahr 2000 (in Mio. ATS)
EU 5.483
Bund
3.520
Land
2.372
Quelle:
Grüner Bericht 2000
Beinhaltet die Bereiche: ÖPUL, AZ,
Landwirtschaftliche Investitionen, Niederlassungsprämie,
Verarbeitung und Vermarktung, Anpassung und Entwicklung von ländlichen
Gebieten, Be-
rufsbildung, Forstwirtschaft.
Zu den Fragen 8 und 9:
Die Gesamtzahl der
Fördergelder bei Investitionsmaßnahmen für Stallausbauten im
Jahr
2000 beträgt
221,553.545 ATS, davon entfallen auf Biobetriebe 33,366.485 ATS.
Für die
Fördergelder bei Investitionsmaßnahmen für den Ausbau von
Ställen für artgerechte
Haltung liegt zur Zeit nur eine Statistik aus dem Jahre 1999 vor.
In
nachstehender Tabelle sind alle Investitionsförderungen (auch für
Nicht-Biobetriebe) ent-
halten.
|
1999
|
Fälle
|
Gesamtzuschuss
|
|
Stallneu/-zubau; tierfreundliche Haltung
|
878
|
112,4
|
|
Stallum/-ausbau;
tierfreundliche Haltung
|
929
|
22,4
|
Der Bundesminister: