2887/AB XXI.GP

Eingelangt am: 04.12.2001

 

 


BUNDESMINISTER

FÜR LAND- UND FORSTWIRTSCHAFT,
UMWELT UND WASSERWIRTSCHAFT

 

 

 

 

 

Auf die schriftliche Anfrage der Abgeordneten Dr. Moser, Freundinnen und Freunde vom
4. Oktober 2001, Nr. 2898/J, betreffend Kritik an der österreichischen Umsetzung der EU-
Bestimmungen zum Schutz vor BSE, beehre ich mich Folgendes mitzuteilen:

Zu den Fragen 1. 7 und 8:

Als Reaktion auf den Kontrollbesuch der Kommission wurde, beginnend mit dem Jahr 2001,
die Zahl der zu ziehenden Proben um 800 erhöht; diese Aufstockung der Probenzahl soll zur
Gänze der Kontrolle der landwirtschaftlichen Betriebe dienen. Schwerpunkte der Kontrollen
sind u.a. die Kontrolle des “Tiermehlverbotes", einschließlich der Verwendung von
Ergänzungsfuttermitteln bzw. Selbstmischungen sowie von Fischmehl, etc.

Des weiteren wurde seitens des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt
und Wasserwirtschaft im März 2001 an die zuständigen Futtermittelkontrollbehörden
folgende Anweisungen gegeben:

Die Futtermittelkontrolle des Bundes erfolgt - insbesondere hinsichtlich der zusätzlichen
800 Proben - unter Einbindung der Länder, um die Effizienz und Kooperation der
Futtermittelkontrollorgane zu erhöhen;


-    Die Rückverfolgbarkeit der Rohstoffe und hergestellten Futtermittel soll bis zum Landwirt
nachgeprüft werden; die Kontrollorgane wurden angewiesen, eine “Buchprüfung" bei
Herstellern und Handel hinsichtlich der Abnehmer, insbesondere von Fischmehl und
Ergänzungsfutter durchzuführen.

-    Bei den Futtermittelherstellern wird eine Prozesskontrolle mit gezielter Probenahme zur
Überprüfung möglicher Fehlerquellen bei der Futtermittelherstellung durchgeführt. Unter
Heranziehung des Mischblattes dient die Probenahme nunmehr auch der Überprüfung
des Herstellungsprozesses; der Vorschlag für die nachfolgende Analyse wird daher
durch den Probenehmer gemacht.

-    Aufgrund der Lieferscheine und Abnehmerlisten erfolgen nachfolgende Kontrollen beim
Landwirt.

Zu den Fragen 2 bis 6:

Die Beantwortung dieser Fragen fällt in die Zuständigkeit des Herrn Bundesministers für
soziale Sicherheit und Generationen. Es darf daher auf die Beantwortung der an ihn
gerichteten schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 2897/J verwiesen werden.

Zu Frage 9:

Die Veterinärbehörden auf Bezirksebene haben bereits seit August 1999 (RinderNET I)
online Zugang zur Rinderdatenbank der AMA. Ab 28.03.2001 wurde eine neue RinderNET
Version (Rindernet
II, Version 1.3.1) eingesetzt, die den vollen Zugang der Veterinäre (auf
Bezirks-, Landes- und Bundesebene) zur Rinderdatenbank der AMA über das Internet
erlaubt. Damit ist es möglich, alle Lebensläufe, sämtliche Meldungen sowie die
Kontrollergebnisse der AMA bzw. der Veterinärbehörden aller in Österreich lebenden Rinder
mit dem RinderNET zu verfolgen (Menüpunkt "Tierinformation").

Unter dem Menüpunkt "Betriebsinformation" kann ein vollkommener Überblick über alle
Meldungen, über den Tierbestand des Betriebes zu einem beliebigem Stichtag, den
Prämienstatus, die Abkalbungen, das Ohrmarkenlager und über die Kontrollergebnisse des
Betriebes abgefragt werden.

Alle Ohrmarken, Betriebsnummern und Meldungen sind verknüpft, so dass durch das
Anklicken einer Ohrmarkennummer zu dem jeweiligen Betrieb und umgekehrt gewechselt
werden kann.


Zu Frage 10:

Zur Sicherstellung der Datenqualität werden umfangreiche Plausibilitätsprüfungen sowohl zu
den einzelnen Meldungen als auch zu den einzelnen Tiergeschichten (Verknüpfungen von
Einzelmeldungen zu einem Lebenslauf) durchgeführt. Insgesamt gibt es 5 Maßnahmen,
welche die Datenqualität der AMA-Rinderdatenbank sicher stellen:

1. Plausibilität von Einzelmeldungen:

Es gibt insgesamt 25 Plausibilitätsprüfungen (“Plausibilitätsfehler", PF), wobei alleine 9

Prüfungen zur Plausibilität der Geburt zwischen Elterntieren und Kalb eingesetzt werden:

PF30                Muttertier nicht am Betrieb gemeldet

PF31                Muttertier ist männlich

PF32                Muttertier jünger als 18 Monate [früher 20]

PF33                Muttertier, letzte Abkalbung < 180 Tage

PF34                Muttertier bereits verendet gemeldet

PF35                Muttertier bereits geschlachtet gemeldet

PF36                Muttertier bereits ins Drittland abgegangen

PF37                Rasse stimmt nicht mit Mutterrasse überein

PF40                Vatertier weiblich

Der PF 37 wurde auf Wunsch der Europäischen Kommission programmiert, alle anderen

Plausibilitätsprüfungen sind bereits seit dem Start der Rinderregistrierung mit 1.1.1998 im

Einsatz.

2. Plausibilität von Tiergeschichten:

Die AMA hat ein eigenes lückenloses mehrstufiges Fehlermanagementsystem (MVS) im
Einsatz, welches insgesamt 22 verschiedene Fehlertypen bei Tiergeschichten abdeckt. Die
höchste Stufe des MVS ist eine kostenpflichtige vor Ort Kontrolle.

3. Registerauszug aus der Rinderdatenbank:

Die AMA versendet mehrmals jährlich "Kontoauszüge" aus der Rinderdatenbank an alle
Tierhalter. Die Tierhalter haben die Möglichkeit den Datenbank-Bestand mit ihrem
Stallregister bzw. dem Stallbestand abzugleichen und Fehler zu melden.


4. Vor Ort Kontrolle:

Jährlich werden mehr als 10% der Tierhalter vor Ort von der AMA kontrolliert. Die
Prüfauswahl erfolgt auf Basis einer Risikoanalyse. Dabei werden 100% des Tierbestandes
eines Betriebes hinsichtlich Kennzeichnung überprüft (beide Ohrmarken werden abgelesen).
Die Betriebsprüfung erstreckt sich des weiteren auf die korrekte Datenbank-Meldung, die
vollständige und chronologische Eintragung in das Betriebsregister und auf das
Ohrmarkenlager. Bei auftretenden Mängeln ist das Kontrollorgan der AMA ermächtigt, je
nach Schwere des Verstoßes Tier- oder Betriebssperren auszusprechen.

5. Kostenverrechnung:

Die AMA ist ermächtigt bei groben Verstößen gegen die Rinderkennzeichnungsverordnung
1998 i.d.g.F. (z.B. im Falle einer widerrechtlichen Ohrmarkenumkennzeichnung) dem Betrieb
die ihr in diesem Zusammenhang anfallenden Kosten zu verrechnen.