2887/AB XXI.GP
Eingelangt am: 04.12.2001
BUNDESMINISTER
FÜR LAND- UND FORSTWIRTSCHAFT,
UMWELT UND WASSERWIRTSCHAFT
Auf die schriftliche Anfrage der
Abgeordneten Dr. Moser, Freundinnen und Freunde vom
4. Oktober 2001, Nr. 2898/J, betreffend Kritik an der österreichischen
Umsetzung der EU-
Bestimmungen zum Schutz vor BSE, beehre ich mich Folgendes mitzuteilen:
Zu den Fragen 1. 7 und 8:
Als Reaktion auf den Kontrollbesuch der
Kommission wurde, beginnend mit dem Jahr 2001,
die Zahl der zu ziehenden Proben um 800 erhöht; diese Aufstockung der
Probenzahl soll zur
Gänze der Kontrolle der landwirtschaftlichen Betriebe dienen. Schwerpunkte
der Kontrollen
sind u.a. die Kontrolle des “Tiermehlverbotes", einschließlich
der Verwendung von
Ergänzungsfuttermitteln
bzw. Selbstmischungen sowie von Fischmehl, etc.
Des weiteren wurde seitens des
Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt
und Wasserwirtschaft im März 2001 an die zuständigen
Futtermittelkontrollbehörden
folgende Anweisungen gegeben:
Die Futtermittelkontrolle des Bundes
erfolgt - insbesondere hinsichtlich der zusätzlichen
800 Proben - unter
Einbindung der Länder, um die Effizienz und Kooperation der
Futtermittelkontrollorgane
zu erhöhen;
- Die
Rückverfolgbarkeit der Rohstoffe und hergestellten Futtermittel soll bis
zum Landwirt
nachgeprüft werden; die Kontrollorgane wurden angewiesen, eine
“Buchprüfung" bei
Herstellern und Handel hinsichtlich der Abnehmer, insbesondere von Fischmehl
und
Ergänzungsfutter
durchzuführen.
- Bei den
Futtermittelherstellern wird eine Prozesskontrolle mit gezielter Probenahme zur
Überprüfung möglicher Fehlerquellen bei der
Futtermittelherstellung durchgeführt. Unter
Heranziehung des Mischblattes dient die Probenahme nunmehr auch der
Überprüfung
des Herstellungsprozesses; der Vorschlag für die nachfolgende Analyse wird
daher
durch den Probenehmer
gemacht.
- Aufgrund der
Lieferscheine und Abnehmerlisten erfolgen nachfolgende Kontrollen beim
Landwirt.
Zu den Fragen 2 bis 6:
Die Beantwortung dieser Fragen fällt
in die Zuständigkeit des Herrn Bundesministers für
soziale Sicherheit und Generationen. Es darf daher auf die Beantwortung der an
ihn
gerichteten schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 2897/J verwiesen
werden.
Zu Frage 9:
Die Veterinärbehörden auf
Bezirksebene haben bereits seit August 1999 (RinderNET I)
online Zugang zur
Rinderdatenbank der AMA. Ab 28.03.2001 wurde eine neue RinderNET
Version (Rindernet II,
Version 1.3.1)
eingesetzt, die den vollen Zugang der Veterinäre (auf
Bezirks-, Landes- und
Bundesebene) zur Rinderdatenbank der AMA über das Internet
erlaubt. Damit ist es möglich, alle Lebensläufe, sämtliche
Meldungen sowie die
Kontrollergebnisse der AMA bzw. der Veterinärbehörden aller in
Österreich lebenden Rinder
mit dem RinderNET zu
verfolgen (Menüpunkt "Tierinformation").
Unter dem Menüpunkt "Betriebsinformation" kann ein
vollkommener Überblick über alle
Meldungen, über den Tierbestand des Betriebes zu einem beliebigem
Stichtag, den
Prämienstatus, die Abkalbungen, das Ohrmarkenlager und über die
Kontrollergebnisse des
Betriebes abgefragt werden.
Alle Ohrmarken, Betriebsnummern und
Meldungen sind verknüpft, so dass durch das
Anklicken einer Ohrmarkennummer zu dem jeweiligen Betrieb und umgekehrt
gewechselt
werden kann.
Zu Frage 10:
Zur Sicherstellung der Datenqualität werden umfangreiche
Plausibilitätsprüfungen sowohl zu
den einzelnen Meldungen als auch zu den einzelnen Tiergeschichten
(Verknüpfungen von
Einzelmeldungen zu einem Lebenslauf) durchgeführt. Insgesamt gibt es 5
Maßnahmen,
welche die
Datenqualität der AMA-Rinderdatenbank sicher stellen:
1. Plausibilität von Einzelmeldungen:
Es gibt insgesamt 25 Plausibilitätsprüfungen (“Plausibilitätsfehler", PF), wobei alleine 9
Prüfungen zur Plausibilität der Geburt zwischen Elterntieren und Kalb eingesetzt werden:
PF30 Muttertier nicht am Betrieb gemeldet
PF31 Muttertier ist männlich
PF32 Muttertier jünger als 18 Monate [früher 20]
PF33 Muttertier, letzte Abkalbung < 180 Tage
PF34 Muttertier bereits verendet gemeldet
PF35 Muttertier bereits geschlachtet gemeldet
PF36 Muttertier bereits ins Drittland abgegangen
PF37 Rasse stimmt nicht mit Mutterrasse überein
PF40 Vatertier weiblich
Der PF 37 wurde auf Wunsch der Europäischen Kommission programmiert, alle anderen
Plausibilitätsprüfungen sind bereits seit dem Start der Rinderregistrierung mit 1.1.1998 im
Einsatz.
2. Plausibilität von Tiergeschichten:
Die AMA hat ein eigenes lückenloses mehrstufiges
Fehlermanagementsystem (MVS) im
Einsatz, welches insgesamt 22 verschiedene Fehlertypen bei Tiergeschichten
abdeckt. Die
höchste Stufe des MVS ist eine kostenpflichtige vor Ort Kontrolle.
3. Registerauszug aus der Rinderdatenbank:
Die AMA versendet mehrmals jährlich
"Kontoauszüge" aus der Rinderdatenbank an alle
Tierhalter. Die Tierhalter haben die Möglichkeit den Datenbank-Bestand mit
ihrem
Stallregister bzw. dem Stallbestand abzugleichen und Fehler zu melden.
4. Vor Ort Kontrolle:
Jährlich werden mehr als 10% der Tierhalter vor Ort von der
AMA kontrolliert. Die
Prüfauswahl erfolgt auf Basis einer Risikoanalyse. Dabei werden 100% des
Tierbestandes
eines Betriebes hinsichtlich Kennzeichnung überprüft (beide Ohrmarken
werden abgelesen).
Die Betriebsprüfung erstreckt sich des weiteren auf die korrekte
Datenbank-Meldung, die
vollständige und chronologische Eintragung in das Betriebsregister und auf
das
Ohrmarkenlager. Bei auftretenden Mängeln ist das Kontrollorgan der AMA
ermächtigt, je
nach Schwere des Verstoßes Tier- oder Betriebssperren auszusprechen.
5. Kostenverrechnung:
Die AMA ist ermächtigt bei groben
Verstößen gegen die Rinderkennzeichnungsverordnung
1998 i.d.g.F. (z.B.
im Falle einer widerrechtlichen Ohrmarkenumkennzeichnung) dem Betrieb
die ihr in diesem Zusammenhang anfallenden Kosten zu verrechnen.