289/AB XXI.GP

 

Auf die schriftliche Anfrage der Abgeordneten Pistotnig, Zellot, Aumayr, Hornegger und

Kollegen vom 26. Jänner 2000, Nr. 268/J, betreffend Organisation und Förderungen für

Wildbach - und Lawinenverbauung im gesamten Bundesgebiet, beehre ich mich Folgendes

mitzuteilen:

 

Zu Frage 1:

 

Die derzeitigen Organisationsstrukturen sind den unterschiedlichen Zielsetzungen

angepasst, weshalb derzeit kein Änderungsbedarf gesehen wird. Im Bereich der

Schutzwaldsanierung erfolgt die Zusammenarbeit zwischen den Landesforstdiensten und

den Dienststellen des Forsttechnischen Dienstes für Wildbach - und Lawinenverbauung auf

Grundlage der Landesschutzwaldkonzepte (Forstliche Raumplanung gemäß Forstgesetz

1975). Diese Zusammenarbeit funktioniert ohne Reibungsverluste.

 

Ergänzend darf bemerkt werden, dass die Bearbeitung und Vorbereitung von Projekten zur

Verkehrserschließung ländlicher Gebiete nicht in die Zuständigkeit der Landesforstbehörden

sondern in die Zuständigkeit der Agrarbehörden der Länder fällt. Seitens des

Bundesministeriums für Land - und Forstwirtschaft werden im Rahmen der

Investitionsrichtlinie des Ressorts (Sparte 40) nach Maßgabe der budgetären Möglichkeiten

Förderungsmittel bereitgestellt, wobei die Förderungsabwicklung an den Landeshauptmann

bzw. die Landes - Landwirtschaftskammern übertragen wurde.

 

Zu Frage 2:

 

Unter der Federführung des Forsttechnischen Dienstes für Wildbach - und

Lawinenverbauung werden derzeit 31 % der Flächenwirtschaftlichen Projekte ausgeführt.

Anzumerken ist, dass viele Projekte als Gemeinschaftsprojekte erstellt und genehmigt

werden, in denen der Forsttechnische Dienst für Wildbach - und Lawinenverbauung mit den

Landesforstdiensten bei der Ausführung eng zusammenarbeitet. Weiters werden vom

Forsttechnischen Dienst für Wildbach - und Lawinenverbauung viele Sanierungsmaßnahmen

in Wäldern mit Schutzfunktion im Rahmen von technischen Projekten, insbesondere bei

technischen Lawinenschutzmaßnahmen, durchgeführt.

 

Zu Frage 3:

 

Flächenwirtschaftliche Projekte, die sich in Umsetzung befinden:

 

 

                Bundesland                                                         Anzahl der

                                                                                                 Projekte

               

                Tirol                                                                                  118

                Kärnten                                                                                              33

                Wien, Niederösterreich und Burgenland                       22

                Salzburg                                                                               18

                Steiermark                                                                            17

                Vorarlberg                                                                           12

                Oberösterreich                                                                    11           

                Summe                                                                             231

Zu Frage 4:

 

In Bezug auf die Flächenwirtschaflichen Projekte der Wildbach - und Lawinenverbauung stellt

sich die finanzielle Durchführung eines über das jeweilige Finanzjahr hinausgehenden

Vorhabens wie folgt dar:

 

Vorbelastungen werden in 4 Jahre zusammengefasst und haben derzeit eine Höhe von rund

S 310 Mio. In jedem der 4 Jahre durften Vorbelastungen von maximal S 102 Mio.

(entsprechend der vorhandenen Mittel im Budget 1999) eingegeben werden. Die

Genehmigung der Vorbelastungen für ein konkretes Flächenwirtschaftliches Projekt ist

aufgrund des hohen Budgetvolumens, der Dauer und der damit verbundenen budgetären

Belastung des einzelnen Projektes immer an die Genehmigung durch das

Bundesministerium für Finanzen gebunden.

 

Zu Frage 5:

 

Da die endgültige Mittelzuteilung an die durchführenden Stellen erst nach Beschlussfassung

des Bundesfinanzgesetzes erfolgen kann, können nur die Daten des vorangegangenen

Jahres genannt werden. Im Jahre 1999 wurden von den Ländern durchschnittlich rund 20 %

und von den Interessenten rund 15 % der Gesamtausgaben kofinanziert.

 

Zu Frage 6:

 

Das Ausmaß der Neugenehmigungen von Projekten richtet sich nach dem jeweiligen Budget

des Haushaltsjahres. Da für das Jahr 2000 noch kein Bundesfinanzgesetz vorliegt, kann

darüber noch keine Aussage gemacht werden.