289/AB XXI.GP
Auf die schriftliche Anfrage der Abgeordneten Pistotnig, Zellot, Aumayr, Hornegger und
Kollegen vom 26. Jänner 2000, Nr. 268/J, betreffend Organisation und Förderungen für
Wildbach - und Lawinenverbauung im gesamten Bundesgebiet, beehre ich mich Folgendes
mitzuteilen:
Zu Frage 1:
Die derzeitigen Organisationsstrukturen sind den unterschiedlichen Zielsetzungen
angepasst, weshalb derzeit kein Änderungsbedarf gesehen wird. Im Bereich der
Schutzwaldsanierung erfolgt die Zusammenarbeit zwischen den Landesforstdiensten und
den Dienststellen des Forsttechnischen Dienstes für Wildbach - und Lawinenverbauung auf
Grundlage der Landesschutzwaldkonzepte (Forstliche Raumplanung gemäß Forstgesetz
1975). Diese Zusammenarbeit funktioniert ohne Reibungsverluste.
Ergänzend darf bemerkt werden, dass die Bearbeitung und Vorbereitung von Projekten zur
Verkehrserschließung ländlicher Gebiete nicht in die Zuständigkeit der Landesforstbehörden
sondern in die Zuständigkeit der Agrarbehörden der Länder fällt. Seitens des
Bundesministeriums für Land - und Forstwirtschaft werden im Rahmen der
Investitionsrichtlinie des Ressorts (Sparte
40) nach Maßgabe der budgetären Möglichkeiten
Förderungsmittel bereitgestellt, wobei die Förderungsabwicklung an den Landeshauptmann
bzw. die Landes - Landwirtschaftskammern übertragen wurde.
Zu Frage 2:
Unter der Federführung des Forsttechnischen Dienstes für Wildbach - und
Lawinenverbauung werden derzeit 31 % der Flächenwirtschaftlichen Projekte ausgeführt.
Anzumerken ist, dass viele Projekte als Gemeinschaftsprojekte erstellt und genehmigt
werden, in denen der Forsttechnische Dienst für Wildbach - und Lawinenverbauung mit den
Landesforstdiensten bei der Ausführung eng zusammenarbeitet. Weiters werden vom
Forsttechnischen Dienst für Wildbach - und Lawinenverbauung viele Sanierungsmaßnahmen
in Wäldern mit Schutzfunktion im Rahmen von technischen Projekten, insbesondere bei
technischen Lawinenschutzmaßnahmen, durchgeführt.
Zu Frage 3:
Flächenwirtschaftliche Projekte, die sich in Umsetzung befinden:
Bundesland Anzahl der
Projekte
Tirol 118
Kärnten 33
Wien, Niederösterreich und Burgenland 22
Salzburg 18
Steiermark 17
Vorarlberg 12
Oberösterreich 11
Summe
231
Zu Frage 4:
In Bezug auf die Flächenwirtschaflichen Projekte der Wildbach - und Lawinenverbauung stellt
sich die finanzielle Durchführung eines über das jeweilige Finanzjahr hinausgehenden
Vorhabens wie folgt dar:
Vorbelastungen werden in 4 Jahre zusammengefasst und haben derzeit eine Höhe von rund
S 310 Mio. In jedem der 4 Jahre durften Vorbelastungen von maximal S 102 Mio.
(entsprechend der vorhandenen Mittel im Budget 1999) eingegeben werden. Die
Genehmigung der Vorbelastungen für ein konkretes Flächenwirtschaftliches Projekt ist
aufgrund des hohen Budgetvolumens, der Dauer und der damit verbundenen budgetären
Belastung des einzelnen Projektes immer an die Genehmigung durch das
Bundesministerium für Finanzen gebunden.
Zu Frage 5:
Da die endgültige Mittelzuteilung an die durchführenden Stellen erst nach Beschlussfassung
des Bundesfinanzgesetzes erfolgen kann, können nur die Daten des vorangegangenen
Jahres genannt werden. Im Jahre 1999 wurden von den Ländern durchschnittlich rund 20 %
und von den Interessenten rund 15 % der Gesamtausgaben kofinanziert.
Zu Frage 6:
Das Ausmaß der Neugenehmigungen von Projekten richtet sich nach dem jeweiligen Budget
des Haushaltsjahres. Da für das Jahr 2000 noch kein Bundesfinanzgesetz vorliegt, kann
darüber noch keine Aussage gemacht werden.