2890/AB XXI.GP
Eingelangt am: 05.12.2001
BUNDESMINISTERIUM
FÜR SOZIALE SICHERHEIT UND
GENERATIONEN
Ich beantworte die an mich
gerichtete schriftliche parlamentarische Anfrage der Ab-
geordneten
Heidrun Silhavy und GenossInnen betreffend polemische Briefe von
Staatssekretär Dr. Reinhart Waneck, Nr. 2903/J, wie folgt:
Frage 1:
Das Schreiben wurde durch mich veranlasst.
Frage 2:
Das Wort Medienspektakel ist ein
wertneutrales Wort im Sinne von aufsehenerre-
gendem Ereignis und kann daher niemals im Zusammenhang mit verfassungsrecht-
lichen Bedenken von anerkannten Wissenschaftern gesehen werden, sondern ledig-
lich im Sinne des angesprochenen Ereignisses.
Frage 3:
Die zitierten Herren sind den
jeweiligen Mitarbeitern des Hauptverbandes bekannt
und bedürfen daher keiner speziellen Erläuterung.
Frage 4:
Tausende ehrlich
besorgte Menschen wurden dahingehend missbraucht, als mit
Klientengeldern Unterschriftenlisten
gesammelt wurden, um parteipolitisch motivier-
ten Aktionen zu dienen, ohne dass die Betroffenen über die ihnen
vermittelte Fehl-
auskunft informiert bzw. ihnen eine objektive Gegendarstellung
zugänglich gemacht
worden wäre.
Frage 5:
Das Vorliegen von Beschlüssen
eines obersten Gerichtes kann nie als Partei- oder
Machtpolitik bezeichnet werden, sehr wohl jedoch die zu Frage 4 zitierten
Unter-
schriftensammlungen.
Frage 6:
Fremde Machtinteressen sind stets
solche, die nicht im Interesse des klar definierten
Aufgabenbereiches einer Institution zu sehen sind.
Frage 7:
Da
der Staatssekretär Dr. Reinhart Waneck ausschließlich im Auftrag der
österrei-
chischen
Bundesregierung und des österreichischen Bundespräsidenten für
das ös-
terreichische Volk tätig ist und das Schreiben ausschließlich von
der Sorge getragen
war, dass verdienstreiche Mitarbeiter des
Hauptverbandes durch mögliche Fehlin-
formation in die Irre geleitet werden, liegt diesbezüglich kein
Missbrauch vor und sind
daher auch keine Vorkehrungen notwendig.