2890/AB XXI.GP

Eingelangt am: 05.12.2001

 

 


BUNDESMINISTERIUM
FÜR SOZIALE SICHERHEIT UND GENERATIONEN

Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische Anfrage der Ab-
geordneten Heidrun Silhavy und GenossInnen betreffend polemische Briefe von
Staatssekretär Dr. Reinhart Waneck, Nr. 2903/J, wie folgt:

Frage 1:

Das Schreiben wurde durch mich veranlasst.

Frage 2:

Das Wort Medienspektakel ist ein wertneutrales Wort im Sinne von aufsehenerre-
gendem Ereignis und kann daher niemals im Zusammenhang mit verfassungsrecht-
lichen Bedenken von anerkannten Wissenschaftern gesehen werden, sondern ledig-
lich im Sinne des angesprochenen Ereignisses.

Frage 3:

Die zitierten Herren sind den jeweiligen Mitarbeitern des Hauptverbandes bekannt
und bedürfen daher keiner speziellen Erläuterung.

Frage 4:

Tausende ehrlich besorgte Menschen wurden dahingehend missbraucht, als mit
Klientengeldern Unterschriftenlisten gesammelt wurden, um parteipolitisch motivier-
ten Aktionen zu dienen, ohne dass die Betroffenen über die ihnen vermittelte Fehl-
auskunft informiert bzw. ihnen eine objektive Gegendarstellung zugänglich gemacht
worden wäre.


Frage 5:

Das Vorliegen von Beschlüssen eines obersten Gerichtes kann nie als Partei- oder
Machtpolitik bezeichnet werden, sehr wohl jedoch die zu Frage 4 zitierten Unter-
schriftensammlungen.

Frage 6:

Fremde Machtinteressen sind stets solche, die nicht im Interesse des klar definierten
Aufgabenbereiches einer Institution zu sehen sind.

Frage 7:

Da der Staatssekretär Dr. Reinhart Waneck ausschließlich im Auftrag der österrei-
chischen Bundesregierung und des österreichischen Bundespräsidenten für das ös-
terreichische Volk tätig ist und das Schreiben ausschließlich von der Sorge getragen
war, dass verdienstreiche Mitarbeiter des Hauptverbandes durch mögliche Fehlin-
formation in die Irre geleitet werden, liegt diesbezüglich kein Missbrauch vor und sind
daher auch keine Vorkehrungen notwendig.