2892/AB XXI.GP
Eingelangt am: 06.12.2001
Bundesministerin für
ÖFFENTLICHE LEISTUNG UND SPORT
Die Abgeordneten Mag. Johann Maier und Genossen haben an mich eine
schriftliche Anfrage
(2919/J) betreffend
“Kraftfahrzeugüberprüfung und Verwaltungsreform"
gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Das BM für öffentliche Leistung und Sport ist federführend
im Bereich der
Verwaltungsreform und erfüllt als Servicestelle
für die gesamte Bundesverwaltung eine
Querschnittsfunktion. Der Sachverstand der in den einzelnen
Abteilungen arbeitenden
Bediensteten wird in viele der in der gesamten Bundesverwaltung laufenden
Reformprojekte
eingespeist.
Ziel der Reformbestrebungen ist die Umsetzung einer konsequenten
Aufgaben- und
Verwaltungsreform, um die Kosten der Verwaltung zu
reduzieren und die öffentlichen
Haushalte zu entlasten, Beiträge zur Stärkung des
Wirtschaftsstandortes Österreich zu leisten
und nicht zuletzt die Bürgernähe durch verbesserte
Servicequalität zu stärken.
Im Rahmen der für die Verwaltungsreform eingerichteten
Aufgabenreformkommission und
Finanzausgleichskommission wurde auch das Thema der
Kraftfahrzeugüberprüfung
aufgeworfen und ein diesbezüglicher Vorschlag der Experten vorgelegt.
Dieser
Expertenvorschlag wurde im Frühjahr 2001 an das
zuständige BM für Verkehr, Innovation
und Technologie zur Prüfung weitergeleitet.
Frage 1:
Weshalb halten Sie eine jährliche Überprüfung von neu zugelassenen Fahrzeugen nach § 57 a
KFG in den ersten fünf Jahren für nicht mehr notwendig?
Frage 2:
Gibt es Studien, Gutachten, Erfahrungsberichte etc., dass es bei einer Verlängerung der
Prüfungsintervalle in den ersten fünf Jahren zu keiner Beeinträchtigung der
Verkehrssicherheit kommen wird?
Wenn ja, wie lauten diese, wer hat diese wann und mit welchem Ergebnis verfasst?
Frage 3:
Wie können Sie garantieren bzw. sicherstellen, dass durch solch eine Maßnahme es zu keiner
Verschlechterung der Verkehrssicherheit kommen wird?
Frage 4:
Gibt es Studien, Gutachten, Erfahrungsberichte etc., dass es bei einer Verlängerung der
Prüfungsintervalle in den ersten fünf Jahren zu keiner Beeinträchtigung der Umweltsituation
kommen wird?
Wenn ja, wie lauten diese, wer hat diese wann und mit welchem Ergebnis verfasst?
Fräse 5:
Wie können Sie garantieren bzw. sicherstellen, dass durch solch eine Massnahme es zu keiner
Verschlechterung der Umweltsituation kommen wird?
Frage 6:
Gibt es Studien, Gutachten, Erfahrungsberichte etc., welche Auswirkungen eine solche
Verlängerung der Prüfungsintervalle in den ersten fünf Jahren auf die Branche der Kfz-
Werkstätten hat?
Wenn ja, wie lauten diese, wer hat diese wann und mit welchem Ergebnis verfasst?
Frage 7:
Wie viele Zulassungen von neuen Fahrzeugen gab es jährlich seit 1995 bis zum Stichtag
30.9.2001?
Aufschlüsselung auf Personenkraftwagen und Lastkraftwagen.
Aufschlüsselung auf die einzelnen Bundesländer.
Frage 8:
Wie viele § 57 a Überprüfungen gab es jährlich seit 1995 bis zum Stichtag 30.9.2001?
Aufschlüsselung auf Personenkraftwagen und Lastkraftwagen.
Aufschlüsselung auf die einzelnen Bundesländer.
Frage 9:
Wie viele Betriebe dürfen in Österreich die jährlichen Sicherheitsüberprüfungen durchführen
(Aufschlüsselung auf die Bundesländer und Betriebstyp)?
Frage 10:
Sind von dieser möglichen Neuregelung bei der § 57 a Überprüfung Lastkraftwagen
ausgenommen?
Wenn ja, in welcher Form und bleibt bei Lastkraftwagen die jährliche Überprüfung?
Frage 11:
Welche exakten Vereinfachungen im Ablauf der zuständigen Verwaltungsstellen ist durch eine
Verlängerung der Prüfungsintervallen bei neuen Fahrzeugen gegeben?
Frage 12:
Wie viele Dienstposten können dadurch wo eingespart werden?
Frage 13:
Wie hoch ist das Einsparungspotential durch diese Maßnahme für den Bund?
Frage 14:
Gab es bislang in dieser Frage Kontakt mit dem Kuratorium für Verkehrssicherheit, dem
ARBÖ oder dem ÖAMTC?
Wenn ja, wie waren deren Stellungnahmen dazu?
Wenn nein, weshalb halten Sie das nicht für notwendig?
Frage 15:
Von welchem Ministerium kam der Vorschlag im Zuge der Verwaltungsreform eine
Verlängerung der Prüfungsintervallen bei neuen Fahrzeugen durchzuführen?
Frage 16:
Gab es bereits Gespräche, welche Auswirkungen eine solche Änderung der Prüfintervalle auf
die Betriebe haben, die für die Durchführung der § 57 a- Überprüfung berechtigt sind?
Wenn ja, mit welchen Stellen und deren Stellungnahmen dazu?
Frage 17:
Mit welchen Auswirkungen rechnen Sie für betroffene Betriebe?
Frage 18:
Weshalb ist im Entwurf zur 22. Novelle des KFG dieses Vorhaben den § 57 a dahingehend zu
ändern nicht enthalten?
Frage 19:
Halten Sie es bei einer Erhöhung der Prüfintervalle der § 57 a Überprüfung für sinnvoll bzw.
notwendig, dass die Verordnung mit der die Prüf- und Begutachtungsstellenverordnung
geändert wurde (BGBl. II Nr. 165/2001) wieder teilweise rückgängig gemacht bzw.
vollkommen aufgehoben wird.
Wenn ja, in welcher Form und wann soll dies geschehen?
Wenn nein, weshalb nicht?
Halten Sie im speziellen den § 3 (“Persönliche Qualifkation und geeignetes Personal") in
dieser Form dann für weiter notwendig? Ihre Begründung dazu.
Zu den Fragen 1-19:
Die Kraftfahrzeugüberprüfung liegt in der Zuständigkeit
des BM für Verkehr, Innovation und
Technologie. Ich verweise daher auf die Anfragebeantwortung
der Parlamentarischen Anfrage
2920/J durch die zuständige Bundesministerin für
Verkehr, Innovation und Technologie.