2894/AB XXI.GP
Eingelangt am: 07.12.2001
Bundesminister für Inneres
Die Abgeordneten zum
Nationalrat Mag. Maier und Genossinnen haben am 18. Oktober 2001
unter
der Nr. 2939/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend
"Eurobargeldumstellung
innerhalb des Ressorts" gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:
Vorweg ersuche ich
um Nachsicht, dass ich aufgrund des damit verbundenen
unverhältnismäßig
hohen Verwaltungsaufwandes von einer detaillierten Erhebung bei den
nachgeordneten Dienststellen Abstand
genommen habe und die Fragen nur bezogen auf die
Zentralstelle beantworte.
Zu Frage 1:
Im Bundesministerium
für Inneres ist jede Sektion nach Maßgabe der
Geschäftseinteilung für
die Euroumstellung
zuständig. Es wurde jedoch ein Lenkungsausschuss eingerichtet, dem
Vertreter aller Sektionen angehören.
Vorsitzender dieses Gremiums ist DDr. Herbert
STAMMER (Abteilung I/2, Tel: 01 53126
2044, Email: herbert.stammer@bmi.gv.at).
Zu den Fragen 2 und 3:
Grundsätzlich
wird über mündliche und schriftliche Beschwerden zur Eurobargeldumstellung
keine
gesonderte Dokumentation geführt.
Anfragen
bzw. Beschwerden würden
entsprechend ihres
Inhalts der zuständigen
Organisationseinheit
zur Bearbeitung zugeteilt werden.
Zu Frage 4:
Es wurde keine Beschwerde an die Europreiskommission weitergeleitet.
Zu Frage 5:
Ich
verweise auf die Beantwortung der Anfrage Nr. 2973/J durch den Bundesminister
für
Wirtschaft
und Arbeit.
Zu Frage 6:
Grundsätzlich
wurden alle Maßnahmen im Sinne des Euro-Handbuches und des
Aktionsplanes
des Bundes zur Euro-Umstellung getroffen.
Zusätzlich
fanden im Bereich des Bundesministeriums für Inneres die folgenden
Aktivitäten
statt
(demonstrative Aufzählung).
Bereits im ersten
Quartal des Jahres 2000 wurden zusätzliche Bedienstete als
Falschgeldsachbearbeiter
mit Schwerpunkt Euro ausgebildet. Ende November 2001 finden
dazu
weiterführende Schulungen statt.
Gemeinsam mit der OeNB werden im Rahmen
der Öffentlichkeitsarbeit Informationen und
Empfehlungen für Privatpersonen, Betriebe und Unternehmen (Abwicklung von
größeren
Bargeldgeschäften) erstellt. Die Bevölkerung wird in einer breit
angelegten Aktion über die
Sicherheits-/Echtheitsmerkmale des Euro-Bargeldes
informiert.
So hat mein Ministerium einen Folder
“Euro - Tipps gegen Betrüger" in einer Auflage von
100.000 Stück aufgelegt, der über
den Kriminalpolizeilichen Beratungsdienst (KBD)
erhältlich ist.
Für die erste
Zeit der Euro-Währungsumstellung werden alle Bundespolizei- und
Bundesgendarmeriedienststellen
mit Wechselgeld ausgestattet.
Um den Anforderungen
an eine kunden- und serviceorientierte Verwaltung zu entsprechen,
werden
alle Bundespolizei- und Sicherheitsdirektionen sowie ausgewählte Dienststellen
der
Bundesgendarmerie
mit Bankomatkassenterminal mit inkludierter Kreditkartenfunktion
ausgestattet.
Die notwendigen
Anpassungen bzw. Adaptierungen der in Frage kommenden EDV-
Anwendungen
wurden in Zusammenarbeit der Gruppe IV/EDV mit den jeweiligen
Fachabteilungen
bereits getroffen.
Im Bereich der
Buchhaltung wurde bereits im ersten Halbjahr 2001 der Euro-Bargeldbedarf
für die Einführungsphase ermittelt und dem Bundesministerium für
Finanzen
bekanntgegeben.
Zu Frage 7:
Bisher gab es - soweit mir bekannt ist - keine derartigen Probleme.
Zu Frage 8:
Als notwendige
legistische Maßnahme erforderte die Euro-Umstellung die Novellierung
jener
Gesetze
und Verordnungen, die Schillingbeträge enthielten; diese wurden durch
Euro-Beträge
ersetzt.
Für den
Ressortbereich des Bundesministeriums für Inneres erfolgten die
Gesetzesnovellierungen
in den Artikeln 6 bis 34 des 1. Euro Umstellungsgesetzes - Bund,
kundgemacht im Bundesgesetzblatt, BGBl. I Nr. 98/2001.
Hinsichtlich der Verordnungen ist ein
Großteil bereits im Bundesgesetzblatt kundgemacht
(BGBl. II Nr. 389 bis
392/2001 sowie Nr. 399 bis 404/2001).
Auch die restlichen Verordnungen, bei
denen zB das Einvernehmen mit einem anderen
Ressort oder dem Hauptausschuss des Nationalrates herzustellen ist, werden noch
heuer
erlassen werden.
Zu Frage 9
Im Bereich der Generaldirektion
für die öffentliche Sicherheit wurden sämtliche Formulare
und Drucksorten auf die doppelte
Preisauszeichnung umgestellt.
Auch im Bereich der Buchhaltung
liegen die neuen Vordrucke (zB Euro-Erlagscheine oder
Überweisungsformulare in Euro) bereits
vor.
Zu Frage 10:
Eine realistische Schätzung der Kosten ist nicht möglich.
Zu Frage 11:
Die Beantwortung entfällt im Hinblick auf die einleitenden Bemerkungen.
Zu den Fragen 12 und 13:
Da dem Bundesministerium für Inneres
keine Unternehmen nach Art. 52 Abs. 2 B-VG
zugeordnet sind, entfällt eine
weitergehendere Beantwortung.
Zu Frage 14:
Grundsätzlich darf ich auf die
Beantwortung der Anfrage Nr. 2938/J durch den
Bundesminister
für Finanzen verweisen.
Ergänzend ist noch anzumerken, dass am
12. Dezember 1997 im Rahmen einer Sitzung der
Ratsarbeitsgruppe
Polizeiliche Zusammenarbeit aufgrund eines Vorschlages der französischen
Delegation
beschlossen wurde, bei der Europäischen Kommission - Amt für
Betrugsbekämpfung
(OLAF) einen beratenden Ausschuss der nationalen Falschgeldexperten
einzurichten. Die Arbeiten befassen sich
derzeit mit der Umsetzung eines Vorschlags für
einen Beschluss des Rates über ein
Ausbildungs-, Austausch- und Unterstützungsprogramm
für den Schutz des Euro vor
Fälschungen und einen Vorschlag für einen Beschluss des Rates
über die Ausweitung des Beschlusses über ein Ausbildungs-, Austausch-
und
Unterstützungsprogramm für
den Schutz des EURO vor Fälschung auf Mitgliedstaaten, die
den Euro nicht als einheitliche
Währung eingeführt haben sowie mit der Erhebung des Grades
der Umsetzung der Verordnungen des
Rates Nr. 1338/2001 und 1339/2001 in den einzelnen
Mitgliedstaaten.
Zu Frage 15:
Für die Bediensteten des Ministeriums
sind Einführungsvorträge mit freiwilliger Teilnahme
geplant. In diesem Zusammenhang ist auch die im Intranet des Bundesministeriums
für
Inneres zur Verfügung stehende Euro-Homepage mit speziellen Informationen
über die
Sicherheitsmerkmale des Euro zu
erwähnen.
Im Bereich der Generaldirektion für
die öffentliche Sicherheit wurden "Multiplikatoren" im
Rahmen von Informationsveranstaltungen
ausgebildet. Den Mitarbeiterinnen wurde
Informationsmaterial in Form von
Foldern, Plakaten und einer speziellen
Informationsbroschüre des
Bundesministeriums für Inneres zur Verfügung gestellt.
Die insbesondere mit
Barzahlungsgeschäften befassten Bediensteten der Buchhaltung werden
ständig
auf dem laufenden gehalten, um sachdienliche Auskünfte erteilen zu
können.
Zusätzlich hat
auch das Kuratorium Sicheres Österreich im Jahr 2001 im Zusammenwirken
mit
meinem Ministerium 12 Veranstaltungen zum Thema Eurobargeldumstellung
durchgeführt. Dabei
waren die leitenden Mitarbeiterinnen der jeweiligen nachgeordneten
Dienststellen anwesend; auch ich selbst
habe an diesen Veranstaltungen in den einzelnen
Bundesländern teilgenommen.