2894/AB XXI.GP

Eingelangt am: 07.12.2001

Bundesminister für Inneres

 


Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Maier und Genossinnen haben am 18. Oktober 2001
unter der Nr. 2939/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend
"Eurobargeldumstellung innerhalb des Ressorts" gerichtet.

Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

Vorweg ersuche ich um Nachsicht, dass ich aufgrund des damit verbundenen
unverhältnismäßig hohen Verwaltungsaufwandes von einer detaillierten Erhebung bei den
nachgeordneten Dienststellen Abstand genommen habe und die Fragen nur bezogen auf die
Zentralstelle beantworte.

Zu Frage 1:

Im Bundesministerium für Inneres ist jede Sektion nach Maßgabe der Geschäftseinteilung für
die Euroumstellung zuständig. Es wurde jedoch ein Lenkungsausschuss eingerichtet, dem
Vertreter aller Sektionen angehören. Vorsitzender dieses Gremiums ist DDr. Herbert
STAMMER (Abteilung I/2, Tel: 01 53126 2044, Email: herbert.stammer@bmi.gv.at).

Zu den Fragen 2 und 3:

Grundsätzlich wird über mündliche und schriftliche Beschwerden zur Eurobargeldumstellung
keine gesonderte Dokumentation geführt.

Anfragen   bzw.    Beschwerden    würden   entsprechend    ihres    Inhalts    der    zuständigen
Organisationseinheit zur Bearbeitung zugeteilt werden.

Zu Frage 4:

Es wurde keine Beschwerde an die Europreiskommission weitergeleitet.


Zu Frage 5:

Ich verweise auf die Beantwortung der Anfrage Nr. 2973/J durch den Bundesminister für
Wirtschaft und Arbeit.

Zu Frage 6:

Grundsätzlich wurden alle Maßnahmen im Sinne des Euro-Handbuches und des
Aktionsplanes des Bundes zur Euro-Umstellung getroffen.

Zusätzlich fanden im Bereich des Bundesministeriums für Inneres die folgenden Aktivitäten
statt (demonstrative Aufzählung).

Bereits im ersten Quartal des Jahres 2000 wurden zusätzliche Bedienstete als
Falschgeldsachbearbeiter mit Schwerpunkt Euro ausgebildet. Ende November 2001 finden
dazu weiterführende Schulungen statt.

Gemeinsam mit der OeNB werden im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit Informationen und
Empfehlungen für Privatpersonen, Betriebe und Unternehmen (Abwicklung von größeren
Bargeldgeschäften) erstellt. Die Bevölkerung wird in einer breit angelegten Aktion über die
Sicherheits-/Echtheitsmerkmale des Euro-Bargeldes informiert.

So hat mein Ministerium einen Folder “Euro - Tipps gegen Betrüger" in einer Auflage von
100.000 Stück aufgelegt, der über den Kriminalpolizeilichen Beratungsdienst (KBD)
erhältlich ist.

Für die erste Zeit der Euro-Währungsumstellung werden alle Bundespolizei- und
Bundesgendarmeriedienststellen mit Wechselgeld ausgestattet.

Um den Anforderungen an eine kunden- und serviceorientierte Verwaltung zu entsprechen,
werden alle Bundespolizei- und Sicherheitsdirektionen sowie ausgewählte Dienststellen der
Bundesgendarmerie mit Bankomatkassenterminal mit inkludierter Kreditkartenfunktion
ausgestattet.

Die notwendigen Anpassungen bzw. Adaptierungen der in Frage kommenden EDV-
Anwendungen wurden in Zusammenarbeit der Gruppe IV/EDV mit den jeweiligen
Fachabteilungen bereits getroffen.

Im Bereich der Buchhaltung wurde bereits im ersten Halbjahr 2001 der Euro-Bargeldbedarf
für die Einführungsphase ermittelt und dem Bundesministerium für Finanzen
bekanntgegeben.

Zu Frage 7:

Bisher gab es - soweit mir bekannt ist - keine derartigen Probleme.


Zu Frage 8:

Als notwendige legistische Maßnahme erforderte die Euro-Umstellung die Novellierung jener
Gesetze und Verordnungen, die Schillingbeträge enthielten; diese wurden durch Euro-Beträge
ersetzt.

Für den Ressortbereich des Bundesministeriums für Inneres erfolgten die
Gesetzesnovellierungen in den Artikeln 6 bis 34 des 1. Euro Umstellungsgesetzes - Bund,
kundgemacht im Bundesgesetzblatt, BGBl. I
Nr. 98/2001.

Hinsichtlich der Verordnungen ist ein Großteil bereits im Bundesgesetzblatt kundgemacht
(BGBl.
II Nr. 389 bis 392/2001 sowie Nr. 399 bis 404/2001).

Auch die restlichen Verordnungen, bei denen zB das Einvernehmen mit einem anderen
Ressort oder dem Hauptausschuss des Nationalrates herzustellen ist, werden noch heuer
erlassen werden.

Zu Frage 9

Im Bereich der Generaldirektion für die öffentliche Sicherheit wurden sämtliche Formulare
und Drucksorten auf die doppelte Preisauszeichnung umgestellt.

Auch im Bereich der Buchhaltung liegen die neuen Vordrucke (zB Euro-Erlagscheine oder
Überweisungsformulare in Euro) bereits vor.

Zu Frage 10:

Eine realistische Schätzung der Kosten ist nicht möglich.

Zu Frage 11:

Die Beantwortung entfällt im Hinblick auf die einleitenden Bemerkungen.

Zu den Fragen 12 und 13:

Da dem Bundesministerium für Inneres keine Unternehmen nach Art. 52 Abs. 2 B-VG
zugeordnet sind, entfällt eine weitergehendere Beantwortung.

Zu Frage 14:

Grundsätzlich darf ich auf die Beantwortung der Anfrage Nr. 2938/J durch den
Bundesminister für Finanzen verweisen.

Ergänzend ist noch anzumerken, dass am 12. Dezember 1997 im Rahmen einer Sitzung der
Ratsarbeitsgruppe Polizeiliche Zusammenarbeit aufgrund eines Vorschlages der französischen
Delegation beschlossen wurde, bei der Europäischen Kommission - Amt für
Betrugsbekämpfung (OLAF) einen beratenden Ausschuss der nationalen Falschgeldexperten


einzurichten. Die Arbeiten befassen sich derzeit mit der Umsetzung eines Vorschlags für
einen Beschluss des Rates über ein Ausbildungs-, Austausch- und Unterstützungsprogramm
für den Schutz des Euro vor Fälschungen und einen Vorschlag für einen Beschluss des Rates
über die Ausweitung des Beschlusses über ein Ausbildungs-, Austausch- und
Unterstützungsprogramm für den Schutz des EURO vor Fälschung auf Mitgliedstaaten, die
den Euro nicht als einheitliche Währung eingeführt haben sowie mit der Erhebung des Grades
der Umsetzung der Verordnungen des Rates Nr. 1338/2001 und 1339/2001 in den einzelnen
Mitgliedstaaten.

Zu Frage 15:

Für die Bediensteten des Ministeriums sind Einführungsvorträge mit freiwilliger Teilnahme
geplant. In diesem Zusammenhang ist auch die im Intranet des Bundesministeriums für
Inneres zur Verfügung stehende Euro-Homepage mit speziellen Informationen über die
Sicherheitsmerkmale des Euro zu erwähnen.

Im Bereich der Generaldirektion für die öffentliche Sicherheit wurden "Multiplikatoren" im
Rahmen von Informationsveranstaltungen ausgebildet. Den Mitarbeiterinnen wurde
Informationsmaterial in Form von Foldern, Plakaten und einer speziellen
Informationsbroschüre des Bundesministeriums für Inneres zur Verfügung gestellt.

Die insbesondere mit Barzahlungsgeschäften befassten Bediensteten der Buchhaltung werden
ständig auf dem laufenden gehalten, um sachdienliche Auskünfte erteilen zu können.

Zusätzlich hat auch das Kuratorium Sicheres Österreich im Jahr 2001 im Zusammenwirken
mit meinem Ministerium 12 Veranstaltungen zum Thema Eurobargeldumstellung
durchgeführt. Dabei waren die leitenden Mitarbeiterinnen der jeweiligen nachgeordneten
Dienststellen anwesend; auch ich selbst habe an diesen Veranstaltungen in den einzelnen
Bundesländern teilgenommen.