2897/AB XXI.GP
Eingelangt am: 07.12.2001
Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft,
Umwelt und Wasserwirtschaft
Auf die schriftliche Anfrage der
Abgeordneten Mag. Maier und Kollegen vom 18. Oktober
2001, Nr. 2942/J, betreffend “Eurobargeldumstellung innerhalb des
Ressorts", beehre ich
mich Folgendes mitzuteilen:
Zu Frage 1:
Hinsichtlich des Bereiches Land-, Forst- und
Wasserwirtschaft ist Dr. Eleonore Dietersdorfer,
hinsichtlich des Bereiches Umwelt Frau Dr. Ingrid Thomasitz mit der
Koordination der Ange-
legenheiten im Zusammenhang mit der Euro-Umstellung betraut.
Euro-Anfragen können an den Ombudsmann im BMLFUW, Dr. Gustav
Fischer, gerichtet
werden:
Postanschrift: Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft,
Umwelt und Wasserwirtschaft (BMLFUW)
Ombudsmann,
Stubenring 1
A-1012 Wien
Telefon: 0810-200
900
Fax:
01-71100-2127
E-Mail:
gustav.fischer@bmlf.gv.at
Zu den Fragen 2 bis 4:
Das Bundesministerium für Land- und
Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft hat bis-
her keine Beschwerden erhalten.
Zu Frage 5:
Es darf darauf hingewiesen werden, dass
die Zuständigkeit für das Preisauszeichnungsge-
setz und das Eurowährungsangabengesetz beim Bundesministerium für
Wirtschaft und Ar-
beit liegt.
Zu den Fragen 6, 8 und 9:
Detaillierte Angaben zu den getroffenen
Maßnahmen würden den Rahmen einer Anfragebe-
antwortung sprengen, es darf jedoch darauf hingewiesen werden, das der
“Aktionsplan des
Bundes zur Euroumstellung" auf der Homepage des Bundesministeriums
für Finanzen
(www.bmf.gv.at) nachzulesen ist. Dieser Aktionsplan beruht auf dem
Beschluss der Bundes-
regierung vom 13. Jänner 1998.
Die im Rahmen der im Bundesministerium
für Finanzen eingerichteten Arbeitsgruppen kon-
kret erarbeiteten notwendigen Vorkehrungen wurden rechtzeitig sowohl im
technischen als
auch legistischen Bereich umgesetzt.
Die wichtigste legistische Maßnahme betraf das
Euro-Umstellungsgesetz Land- und Forst-
wirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft (EUG-LFUW), BGBI. l Nr. 108/2001.
Darüber hin-
aus werden laufend Verordnungen angepasst. Die Anführung aller
Verordnungen ist aus
verwaltungsökonomischen Gründen nicht möglich.
Zu Frage 7:
Es gab bisher keine “Europrobleme".
Zu Frage 10:
Die im Rahmen der Euro-Umstellung
angefallenen Mehrkosten werden als gering einge-
schätzt, können jedoch derzeit mangels Kostenstellenrechnung nicht
exakt beziffert werden.
Zu Frage 11:
Eine Aufzählung derartiger
Maßnahmen ist aus verwaltungsökonomischen Gründen nicht
möglich.
Zu den Fragen 12 und 13:
Die dem Ressort zugeordneten Unternehmen
wurden im Rahmen der Arbeiten der Euro-
Umstellung
miteingebunden, so dass diese die erforderlichen Vorkehrungen rechtzeitig tref-
fen konnten.
Zu Frage 14:
Nein, da die Ressortkompetenz der
Euroumstellung primär in den Zuständigkeitsbereich des
Bundesministeriums für Finanzen fällt, das Österreich auf
EU-Ebene federführend vertritt.
Zu Frage 15:
Es wurden sämtliche Informationen via Intranet sowie Internet
den Mitarbeiterinnen des
Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und
Wasserwirtschaft sowie den
nachgeordneten Dienststellen und ausgegliederten Unternehmungen zur Kenntnis
gebracht.
Darüber hinaus wurden diverse Informationsmaterialien und Broschüren
verteilt. Weiters
wurden hausinterne Informationsveranstaltungen abgehalten, die allen
Mitarbeiterinnen zu-
gänglich waren. Allenfalls offene Fragen wurden bei Besprechungen
geklärt.